Drucksache 17 / 12 851 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD) vom 31. Oktober 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2013) und Antwort Gute Arbeit auch für Beschäftigte der Jobcenter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Schritte geht der Senat gemeinsam mit Bezirksämtern und Bundesagentur für Arbeit, um die Tarifstruktur der Beschäftigten der Jobcenter (bisher TV BA, TVöD, TVL) zu vereinheitlichen und dem in der Koalitionsvereinbarung vertretenen Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gerecht zu werden? Zu 1.: Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsu- chende - Bundesagentur für Arbeit und kommunale Trä- ger - bilden gem. § 44b Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die bundeseinheitliche Aufgabendurch- führung gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter) und wir- ken gemäß Artikel 91e des Grundgesetzes in diesen zu- sammen. Das SGB II sieht für die gemeinsamen Einrich- tungen keinen eigenen Personalkörper vor. Die Träger vor Ort, Agenturen für Arbeit und Kommunen, weisen den Jobcentern nach § 44g SGB II ihr eigenes Personal zu. Das dorthin zugewiesene Personal ist also entweder sol- ches der Bundesagentur für Arbeit oder der Kommunen, hier des Landes Berlin. Die Jobcenter besitzen keine Ar- beitgebereigenschaft. § 44g Abs. 4 SGB II bestimmt ausdrücklich, dass die Arbeitsverhältnisse der nichtbeamteten Beschäftigten, denen Tätigkeiten in den Jobcentern zugewiesen worden sind oder werden, unberührt bleiben. Angesichts dieser strukturellen Festlegungen ist eine Vereinheitlichung der Tarifstruktur im Bereich der Job- center aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mög- lich. Auch die Rechtsstellung der den Jobcentern zugewie- senen beamteten Beschäftigten bleibt gemäß § 44g Abs. 4 SGB II unberührt und richtet sich nach den für die Träger jeweils geltenden Regelungen des Beamtenrechtes des Bundes und der Länder. 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um eine generelle Entfristung von Arbeitsverhältnissen der Mitar- beiter der Jobcenter zu erreichen und die hohe Personal- fluktuation zu beenden? Zu 2.: Die Personalsituation in den Jobcentern hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. In den vergangenen 2 Jahren konnten die Gesamt-Mitarbeiterkapazitäten (MAK) der Berliner Jobcenter im Umfang von 420 Voll- zeitäquivalenten (VZÄ) auf 6.782 VZÄ gesteigert wer- den. Im gleichen Zeitraum stiegen die Dauerbeschäfti- gungsverhältnisse in den Jobcentern um insgesamt 520 VZÄ auf 5.614 VZÄ an. Der Anteil befristet Beschäftigter am Gesamtperso- nalkörper der Berliner Jobcenter liegt aktuell bei 17%. Hiervon entfallen 16,6 % auf den Träger Bundesagentur für Arbeit. Im September 2011 lag der Gesamt-Befris- tungsanteil noch bei 18,5%. Die Möglichkeiten einer weiteren Verstetigung der Personalausstattung der Jobcenter werden regelmäßig zwischen den Träger erörtert. Es herrscht Übereinstim- mung darüber, dass der Befristungsanteil im Rahmen der haushälterischen Möglichen weiter reduziert werden soll. Im Rahmen der Verhandlungsergebnisse zum Haus- halt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2014 wur- den von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg weite- re Dauerstellen zur Reduzierung befristeter Beschäftigung in Aussicht gestellt. Ziel ist es, den Befristungsanteil auf 10% des Gesamtpersonals zu reduzieren. Auf befristete Beschäftigung als ein Element perso- nalwirtschaftlicher Steuerung zur Bewältigung vorüber- gehender Sonderbelastungen und zum Ausgleich eines schwankenden Umfanges zu betreuender Leistungsbe- rechtigter und deren Bedarfsgemeinschaften wird jedoch nicht gänzlich zu verzichten sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 851 2 3. Durch welche Maßnahmen tragen Senat und Be- zirksämter dazu bei, die gesetzlich festgeschriebenen Betreuungsschlüssel auch in der Praxis zu gewährleisten? Zu 3.: Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsu- chende haben gem. § 44c Abs. 4 SGB II bei der Personal- bedarfsplanung der Jobcenter im Regelfall ein Betreu- ungsverhältnis von eingesetztem Personal zu erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten (eLb) bei der Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für unter 25- Jährige von 1:75 und für 25 bis 65-Jährige von 1:150 zu berücksichtigen. Einen gesetzlich festgelegten Betreu- ungsschlüssel für die Leistungsgewährung gibt es nicht. Der Bundesdurchschnitt liegt hier etwa bei 1:115 Be- darfsgemeinschaften (BG). Nach Angaben der Regionaldirektion Berlin-Branden- burg stellen sich die Betreuungsverhältnisse im Septem- ber 2013 wie folgt dar: Berufsvermittlung unter 25-Jähriger 1:71 eLb Berufsvermittlung 25 bis 65-Jähriger 1:140 eLb Leistungssachbearbeitung 1:121 BG Während die gesetzlich fixierten Betreuungsverhält- nisse für den Vermittlungsbereich aktuell gut erreicht werden, wird der Bundesdurchschnitt in der Leistungs- sachbearbeitung aktuell leicht überschritten. Der Senat geht davon aus, dass beide Träger weiterhin ihre perso- nalwirtschaftlichen Möglichkeiten nutzen werden, die Personalausstattung der Jobcenter an den Betreuungs- schlüsseln gemessen zu entwickeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Auftrag des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II ein Evaluationsprojekt zur Personalbemessung in der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrichtun- gen SGB II in Auftrag gegeben, mit dem Ziel der Ent- wicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsschlüssels im Bereich der Leistungsgewährung. Der Berliner Senat hat sich dafür eingesetzt, dass alle 12 Berliner Jobcenter an dem Evaluationsprojekt beteiligt werden. Er verspricht sich hiervon fundierte Erkenntnisse zur bedarfsdeckenden Personalausstattung des Leistungsbereiches der Jobcenter. Darüber hinaus wird sich der Senat im Rahmen des Prozesses „Optimierung der SGB II-Umsetzung in Berlin “ (KGSt-Nachfolgeprozess) vertieft mit dem Thema Personalsituation in den Jobcentern befassen. Berlin, den 16. Dezember 2013 In Vertretung Boris V e l t e r ________________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2013)