Drucksache 17 / 12 856 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Carola Bluhm (LINKE) vom 14. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2013) und Antwort Wie kann im neuen Stadtquartier Breite Straße bezahlbarer Wohnraum entstehen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vereinbarungen hat das Land Berlin mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu einer trotz unterschiedlicher Eigentümerschaft gemeinsa- men Vermarktung des Areals Breite Straße/Scharrenstr./ Brüderstr./ Neumannsgasse im Bezirk Mitte getroffen? Antwort zu 1: Das Land Berlin befindet sich derzeit noch in Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immo- bilienaufgaben (BIMA). Bisher liegen noch keine Ergeb- nisse vor. Frage 2: Ist die BImA bereit, Teile ihrer Flächen durch Tausch dem Land Berlin zu überlassen, damit es seinen Grundstücksanteil so ordnen kann, dass für den Bau preiswerten Wohnraums sinnvolle Bebauungsstrukturen entstehen? Antwort zu 2.: Im Rahmen der Verhandlungen mit der BIMA wird auch über einen sinnvollen Flächentausch zwischen den Bundes- und den Landesflächen nachge- dacht. Frage 3: Innerhalb welcher Verfahren und nach wel- chen Kriterien sollen die Grundstücke des Landes verge- ben werden, welche Vergaben sind bereits konkret vorbe- reitet? Antwort zu 3.: Vor einer Entscheidung über das Vergabeverfahren sind die zu berücksichtigenden Grund- stücksbelastungen (archäologische Funde, Altlasten etc.) im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens zu ermitteln. Die Wertermittlung wird derzeit vorbereitet. Frage 4: Welchen Einfluss nimmt das Land auf den Bund, damit dieser seine Liegenschaften nicht nur nach dem Bestbieterprinzip vergibt, wie in der Bundeshaus- haltsordnung vorgesehen? Antwort zu 4.: Bei der Veräußerung von Grundstü- cken gilt für die BIMA die Bundeshaushaltsordnung. Eine Einflussnahme durch das Land Berlin ist insofern nicht möglich. Ob sich auf Grund des Koalitionsvertrages des Bundes andere Spielräume ergeben, ist abzuwarten. Frage 5: Wie tritt das Land der Absicht der BImA ent- gegen, einen möglichst hohen Nichtwohnanteil zu ver- markten und damit einen möglichst hohen Erlös zu erzie- len? Antwort zu 5.: Nach Kenntnis des Landes Berlin be- steht seitens der BIMA bisher nicht die Absicht bei der Vermarktung der Grundstücke, von der im Bebauungs- plan I-218 festgesetzten Mischgebietsnutzung abzuwei- chen, um höhere Erlöse zu erzielen. Frage 6: Ist das bisher auf kleinteilige Parzellierung ausgerichtete städtebauliche Konzept auch Grundlage der geplanten Vergabeverfahren? Antwort zu 6.: Ja. Frage 7: Sind die Voraussetzungen für die Errichtung von preiswertem Wohnraum baurechtlich und städtebau- lich im beschlossenen Bebauungsplan gegeben? Wenn nein, welche Änderungen sind erforderlich? Antwort zu 7.: Die Festsetzungen des beschlossenen Bebauungsplanes stehen der Errichtung von preiswertem Wohnraum nicht entgegen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 856 2 Frage 8: Ist eine städtische Wohnungsbaugesellschaft bereit und in der Lage, an diesem Ort bezahlbaren Wohn- raum zu realisieren und wenn ja, wie viele, in welchem Zeitraum und wie hoch wäre das angestrebte Mietpreisni- veau? Antwort zu 8.: Im Ergebnis entsprechender Gespräche besteht die Bereitschaft einer städtischen Wohnungsbau- gesellschaft am Standort Breite Straße Wohnungsbau zu realisieren. Konkrete Verhandlungen zur Umsetzung sind jedoch noch nicht erfolgt. Berlin, den 11. Dezember 2013 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2013)