Drucksache 17 / 12 863 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 14. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2013) und Antwort Erzwungene DNA-Abgaben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele DNA-Abgaben wurden von Berlinerin- nen und Berlinern aufgrund richterlicher Anordnung im Jahre 2011, 2012 und im ersten Halbjahr 2013 erzwun- gen? 2. In wie vielen Fällen war die Bundesanwaltschaft, in wie vielen Fällen die Berliner Staatsanwaltschaft ermitt- lungsführend? 3. Was waren die Tatvorwürfe in jenen Verfahren, in denen DNA-Abgaben erzwungen wurden? Zu 1. – 3.: Eine Statistik über „erzwungene DNAAbgaben “ wird bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden , Gerichten und dem Polizeipräsidenten in Berlin nicht geführt. Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen zu Beweiszwecken DNA-Abgaben richterlich angeordnet werden, werden durch die Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte nicht besonders gekennzeichnet. Angaben dazu, wer in etwaigen Verfahren die Ermittlungen geführt hat und welche Tatvorwürfe den Ermittlungsverfahren zu Grunde lagen, sind daher nicht möglich. 4. In wie vielen Verfahren kam es aufgrund der DNA- Abgabe zur Anklageerhebung, zur Eröffnung des Haupt- verfahrens, zur Verurteilung? Zu 4.: Die Anklageerhebung, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Aburteilung einer/eines Ange- klagten erfolgt aufgrund der Würdigung der Rechtslage und sämtlicher Indizien und Beweismittel. Es kann daher nicht danach differenziert werden, inwieweit das Ergebnis einer DNA-Untersuchung das erste, einzige oder ent- scheidende Glied einer Beweiskette ist, durch die eine Tatverdächtige oder ein Tatverdächtiger be- oder entlastet wird. 5. Gibt es Vorschriften, was mit dem DNA-Material zu geschehen hat (Aufbewahrung, Zugang, Vernichtung)? Welche? Zu 5.: Ja. Es handelt sich um die Vorschriften §§ 81 a, 81 c, 81 e, 81 f, 81 g und 81 h der Strafprozessordnung. 6. Wie viele staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren werden derzeit in Berlin nach § 129, 129 a, 129 b StGB geführt? Aufgeschlüsselt nach OK/rechts/links/“Ausländer “/Islamismus. Zu 6.: Bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wer- den derzeit keine Verfahren wegen der genannten Vor- schriften geführt. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin konnten folgende 10 laufende Ermittlungsverfahren wegen §§ 129, 129 a Strafgesetzbuch (StGB) festgestellt werden; wegen § 129 b StGB wird kein Verfahren geführt: Nebenverfahrens- klasse „OK“ „AN“ weder „OK“ noch „AN“ Js-Verfahren (gegen Bekannt) 1 1 7 UJs-Verfahren (gegen Unbekannt) 0 0 1 Summe 1 1 8 Die Nebenverfahrensklasse „OK“ bezieht sich auf Taten der Organisierten Kriminalität und „AN“ auf Taten mit antisemitischem Hintergrund. Eine (weitere) Auf- schlüsselung nach „rechts/links/Ausländer/Islamismus“ findet bei den Strafverfolgungsbehörden nicht statt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 863 2 7. In wie vielen Fällen wurden Berliner Behörden seit 2010 durch Ermittlungsmaßnahmen in Verfahren wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB oder des Verdachtes der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB tätig, die von anderen Staatsanwaltschaften geführt werden? Zu 7.: Bei dem Polizeipräsidenten in Berlin werden Ersuchen auswärtiger Staatsanwaltschaften im Polizeili- chen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) als „Amtshilfe“ dokumentiert , eine deliktische Bezeichnung des zugrunde liegen- den auswärtigen Ermittlungsverfahrens wird dabei nicht erfasst. Es ist daher nicht festzustellen, ob und in wie vielen Fällen Amtshilfeersuchen bei der Berliner Polizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 129 StGB oder § 129 a StGB zugrunde lagen. Bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsan- waltschaft Berlin werden die entsprechenden Verfahren ebenfalls nicht gesondert gekennzeichnet. 8. Welche Konsequenzen wurden aus dem Beschluss des Landgerichts gezogen, wonach die Durchsuchungen in der Rigaer Straße 94 und weiteren Objekten vom 14. August 2013 sowie die Anordnung der Entnahmen von DNA rechtswidrig waren? Zu 8.: Der Beschluss des Landgerichts vom 17. Okto- ber 2013 wird in dem Ermittlungsverfahren, in dem der Beschluss ergangen ist, umgesetzt. Berlin, den 10. Dezember 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2014)