Drucksache 17 / 12 864 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 15. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2013) und Antwort Nächstes Kapitel der GSW-Saga Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Folgen hat der Zusammenschluss der Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen und GSW für die MieterInnen der GSW und die Beschäftigten der GSW? Zu 1. Die Übernahme der Transaktion ist noch nicht abgeschlossen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG (GSW) haben eine gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum freiwilligen öffentli- chen Übernahmeangebot der Deutsche Wohnen AG am 15.10.2013 abgegeben. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich und auf der Homepage der GSW veröffent- licht. Ausführungen zu den Zielen und Absichten der Bieterin (Deutsche Wohnen AG) sowie den voraussichtli- chen Folgen der Übernahme für die GSW sind der o.g. Stellungnahme (u.a. auf den Seiten 15, 25, 68) zu ent- nehmen. 2. Welche Pflichten der GSW gegenüber dem Land Berlin aus dem Privatisierungsvertrag und der Ergän- zungsvereinbarung bestanden vor dem Zusammenschluss der beiden Unternehmen und welche davon entfallen nach dem Zusammenschluss? 3. Welche Rechte des Landes Berlin gegenüber der GSW aus dem Privatisierungsvertrag und der Ergän- zungsvereinbarung bestanden vor dem Zusammenschluss der beiden Unternehmen und welche davon entfallen nach dem Zusammenschluss? Zu 2. und 3.: Die Rechte des Landes Berlin und die Pflichten der GSW korrespondieren und sind insoweit identisch, so dass diese beiden Fragen zusammen beant- wortet werden können. Durch das erfolgreiche Übernah- meangebot der Deutsche Wohnen AG ändert sich für GSW AG als juristische Person des Privatrechts aktuell nichts. Lediglich die Aktionärs- und damit Anteilseig- nerstruktur verändert sich. Da die GSW AG als Rechtssubjekt erhalten bleibt, ändert sich auch nicht deren Rechtsposition gegenüber dem Land Berlin aus dem Privatisierungsvertrag von 2004 und der Ergänzungsvereinbarung von 2010. Sämtli- che vormals bestehenden Rechte bestehen auch nach der Übernahme fort. 4. Welche Vereinbarungen zwischen dem Land Ber- lin und den Eigentümern der GSW bzw. der GSW als Gesellschaft bezüglich einer Sicherung von Arbeitsplät- zen bei der GSW bestehen auch in der Zukunft? Zu 4.: Insoweit verhält es sich wie unter Frage 2 und 3 beschrieben. Da die GSW AG als Rechtssubjekt erhalten bleibt, ändert sich auch nicht deren Rechtsposition gegen- über dem Land Berlin aus dem Privatisierungsvertrag von 2004 und der Ergänzungsvereinbarung von 2010. Sämtli- che vormals bestehenden Rechte bestehen auch nach der Übernahme fort. 5. Sind im Rahmen des Zusammenschlusses von Deutsche Wohnen und GSW Kündigungen von Mitarbei- terInnen oder Änderungskündigungen geplant und was wird der Senat dagegen unternehmen? Zu 5.: Wie unter 1.) festgestellt, ist die Übernahme der Transaktion noch nicht abgeschlossen. Die Ausführungen zu den möglichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer sind den Seiten 63 ff. der öffentli- chen Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsra- tes der GSW vom 15.10.2013 zu entnehmen. 6. Wie bewertet der Senat den Verkauf der landesei- genen GSW durch die Vorgängerkoalition nebst Börsen- gang und nunmehr Fusion mit der Deutsche Wohnen unter wohnungspolitischen Gesichtspunkten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 864 2 Zu 6.: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat sowohl dem Privatisierungsvertrag als auch dem Ergänzungsver- trag und damit dem Börsengang zugestimmt. Ein solches Abstimmungsergebnis hat der Senat nicht zu kommentie- ren. Berlin, den 02. Dezember 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2013)