Drucksache 17 / 12 865 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 18. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2013) und Antwort Rechtssicherer Umgang mit digitalen Bildungsangeboten im Netz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat digitale, kostenlose, aber kommerzielle Bildungsangebote für den Schulbereich im Internet? 3. Welche rechtssicheren Handreichungen stellt die Senatsverwaltung allen allgemein bildenden und berufs- bildenden Schulen in Berlin für die Nutzung digitaler, Internet gestützter Werkzeuge zur Verfügung, insbeson- dere denen, welche mit ihren Schülerinnen und Schülern kostenlose kommerzielle Bildungsangebote wie z. B. die kostenlosen Google Apps im Bildungsprozess nutzen wollen? Zu 1. und 3.: Digitale, kostenlose, aber kommerzielle Bildungsangebote für den Schulbereich im Internet kön- nen eine wesentliche und zielführende Ergänzung des Unterrichts in der Schule darstellen. Lehrerinnen und Lehrer sind gehalten, Sorge zu tragen, dass vor dem Ein- satz solcher digitaler Bildungsangebote im Internet zu prüfen ist, ob die Angebote die erforderliche Qualität und inhaltliche Unabhängigkeit und Neutralität gewährleisten. Als Handreichungen zur rechtssicheren Nutzung des Internets und zum Urheberrecht in der Schule stehen sowohl das Rundschreiben II Nr. 20/2004 „Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen“, als auch die Handreichung der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft „Urheberrecht in der Schule. Übersichten und Entscheidungshilfe“ (o. J.) zur Verfügung. 2. Wie bewertet der Senat den Ansatz von „Open Educational Resources“, der die nichtkommerzielle Erstellung und Verbreitung von digitalen Bildungsangebo- ten verfolgt? 8. Gibt es zur Bewertung und zum Ausbau des digita- len Lernangebots einen Austausch mit anderen Bundes- ländern und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 2. und 8.: Der Senat bewertet den Ansatz von „Open Educational Resources“, der die nichtkommerzielle Erstellung und Verbreitung von digitalen Bildungsange- boten verfolgt, grundsätzlich positiv. Auf der 215. Amtschefskonferenz der Kultusminister- konferenz am 12.09.2013 in Berlin wurde unter TOP 29 folgendes beschlossen: „Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung auf nationaler und internationaler Ebene bittet die Amtschefkonfe- renz den Schulausschuss und den Hochschulausschuss um die Erarbeitung einer Bund-Länder-Stellungnahme zu Open Educational Resources (OER) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).“ Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden bereits be- nannt, die erste Sitzung wird am 12.12.2013 in Berlin stattfinden. Es ist beabsichtigt, dass die Arbeitsgruppe im November 2014 eine entsprechende Stellungnahme vor- legt. 4. Welche Vereinbarungen hat der Berliner Senat mit welchen Anbietern dieser und anderer digitaler Werkzeu- ge und Lernplattformen abgeschlossen, die den Schulen eine sichere Nutzung ermöglichen? 5. Welche Kooperationen, Vereinbarungen oder Ver- träge zwischen Schulbuchverlagen und dem Berliner Senat zum Einsatz digitaler Medien im Schulunterricht bestehen bzw. beabsichtigt der Berliner Senat einzuge- hen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 865 2 Zu 4. und 5.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) sind derartige Kooperationen, Vereinbarungen und Verträge nicht be- kannt. Seitens SenBildJugWiss ist jedoch beabsichtigt, Grundzüge einer möglichen Kooperation mit anderen Anbietern von digitalen Bildungsmedien gemeinsam mit der o. g. Arbeitsgruppe zu erörtern. 6. Für welchen Zeitpunkt plant der Senat die Bereit- stellung einer sicheren, kostenfreien Bildungs-Cloud für alle Schulen, welche auch die urheberrechtlichen Fragen rechtssicher löst? Zu 6.: Die Vorstufe einer „Bildungscloud“, die Berliner eLearning-Plattform „Lernraum Berlin“ (www.lernraum-berlin.de), wird bereits erprobt. SenBild- JugWiss wird gemeinsam mit den Ländern die Einrich- tung einer „Bildungscloud“ vor dem Hintergrund des Arbeitsauftrages der o. g. Arbeitsgruppe erörtern. 7. In welchem Umfang und welcher Höhe sind spezi- elle Fort- und Weiterbildungen zur rechtssicheren Nut- zung des Internets für Lehrkräfte und andere Beschäftigte im Bildungsbereich für die beiden Haushaltsjahre 2014/2015 vorgesehen? Zu 7.: Im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan “ wurde und wird in der Lehrkräftefortbildung das Modul „A 6: Rechtssicherer Umgang mit digitalen Bildungsangeboten im Netz“ durch die Berliner Volkshochschulen als Kooperationspartner der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angeboten. Die Anzahl dieser halbtägigen Veranstaltungen, die auch als schulin- terne Fortbildung genutzt werden können, richtet sich nach der Nachfrage. Grundsätzlich sind die Berliner Volkshochschulen in der Lage, die Nachfragen nach die- ser Fortbildung auch bedienen zu können. Berlin, den 02. Dezember 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2013)