Drucksache 17 / 12 867 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 18. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2013) und Antwort Freibaden im Südosten und Osten von Berlin (1) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten zum Freibaden gibt es im Südosten und Osten Berlins? Antwort zu 1: Im Südosten und Osten Berlins gibt es an folgenden Badestellen die Möglichkeit, in Oberflä- chengewässern zu baden: Lichtenberg Freibad Orankesee Treptow - Köpenick Freibad Friedrichshagen Treptow - Köpenick Großer Müggelsee, Rahnsdorf Treptow - Köpenick Kleiner Müggelsee Treptow - Köpenick Dahme, Schmöckwitz Treptow - Köpenick Dahme, Bammelecke Treptow - Köpenick Freibad Grünau Treptow - Köpenick Freibad Wendenschloss Pankow Freibad Weißensee Treptow - Köpenick Dämeritzsee Treptow - Köpenick Seddinsee Treptow - Köpenick Grosse Krampe Treptow - Köpenick Flussbad Gartenstraße Die Berliner Bäderbetriebe (BBB) betreiben im Süd- osten und Osten des Landes Berlin folgende verpachtete Strandbäder: Friedrichshagen, Grünau, Orankesee, Wen- denschloss sowie das Strandbad am Weißen See. Frage 2: Wie schätzt der Senat die Versorgungssitua- tion von Bürgerinnen und Bürgern mit Freibademöglich- keiten im Südosten und Osten Berlins im Vergleich mit anderen Teilen Berlins ein und welche Versorgungskrite- rien legt der Senat seiner Einschätzung zugrunde? Antwort zu 2: Die BBB betreiben im Land Berlin 62 Bäder, darunter folgende 11 Frei-/Strandbäder, die bis auf das Strandbad Wannsee sowie das Strandbad Tegeler See verpachtet sind: Strandbäder Friedrichshagen, Grünau, Halensee, Jungfernheide, Lübars, Orankesee, Plötzensee, Tegeler See, Wendenschloss, Wannsee sowie das Strand- bad am Weißen See. In der im April 2008 vorgelegten Mitteilung der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport an das Abgeordne- tenhaus über „Versorgung mit Bäderangeboten gewährleisten – Bäderkonzept fortschreiben“ wurde hinsichtlich der Frei- und Sommerbäder dargelegt, dass der Versor- gungsgrad in Berlin über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die höchsten Versorgungsgrade sind in den Bezirken Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf und Reinicken- dorf zu verzeichnen (hoher Anteil der Freibäder). Als Richtwert für die ausreichende Versorgung wurde ein Versorgungsgrad von 0,1 qm je Einwohnerin/Ein- wohner angesetzt. Berlinweit betrachtet kann für die Frei- und Sommerbäder von einer ausreichenden Versorgung ausgegangen werden. Frage 3: Wie begründet der Senat das Badeverbot an den traditionellen Badestellen „Teppich“ und „Kamerun“ im Südosten Berlins? Frage 4: Wer hat dieses Badeverbot verfügt und wie waren der betroffene Bezirk Treptow-Köpenick sowie bezirkliche Gremien und Interessenvertretungen in die Entscheidung einbezogen? Antwort zu 3 und 4: Der nach § 25 Berliner Wasser- gesetz geltende Gemeingebrauch zur Nutzung der Gewäs- ser zum Baden wurde durch § 3 Absatz 1 und 2 Badege- wässerverordnung abschließend eingeschränkt. Nach dieser Regelung war es seit der Wiedervereinigung und fortdauernd bis heute bereits durch Verordnung verboten, an den ehemaligen zu DDR-Zeiten betriebenen Badestel- len „Teppich“ und „Kamerun“ zu baden. Einer weiteren behördlichen Verfügung zum Verbot bedarf es nicht. Nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 Badegewässerverordnung kann jedoch die für die Wasserwirtschaft zuständige Senats- verwaltung besonders gekennzeichnete Badestellen zulas- sen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 867 2 Die ehemaligen Badestellen „Teppich“ und „Kamerun “ befinden sich an einem stark verengten Bereich der Spree. Durch den stark angestiegenen privaten Bootsver- kehr sowie dem gerade in den für das Baden besonders geeigneten Sommermonaten massiven Fahrgastverkehr in Verbindung mit durch Phytoplankton eingetrübtem Was- ser kann die Sicherheit der Badenden nicht gewährleistet werden. Tauchende Badende wären nicht sichtbar – auch eine besonders gefährliche Situation für kleine Kinder. Eine Austonnung wäre kein hinreichender Schutz. Letzt- lich ist es offen, ob die zuständige Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung des Bundes eine Austonnung aufgrund der Enge und der Zunahme des Schiffsverkehrs überhaupt genehmigen würde. Zudem kommt es regelmäßig in warmen Sommermo- naten mit hoher Verdunstung und geringem Durchfluss zu einer Umkehr der Fließrichtung der Spree, so dass das Wasser der Spree nicht mehr westwärts fließt und somit auch das durch das Klärwerk Münchehofe belastete Was- ser der Erpe direkt die fraglichen ehemaligen Badestellen “Kamerun“ und „Teppich“ passiert, was zu einer Erhöhung der Schadstofffracht führt. Je nach Windrichtung können beide Uferseiten betroffen sein. Es kam in der Vergangenheit des Öfteren zu Beanstandungen von E. coli, Fäkalstreptokokken und Coliformen Keimen. Außerdem muss der Schutz artenreicher Flachwasser- zonen im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch das Vorhandensein eines der letzten in Berlin vor- handenen Siedlungsgebiete von Großmuscheln beachtet werden. Frage 5: Wie hat sich das Bezirksamt zum Erlass des Badeverbots an den o.g. Badestellen positioniert und wie bewertet der Senat diese Position, nachdem der Bezirk Messungen über vier Jahre durchgeführt hat und eine Lösung zur Minimierung der Risiken durch die Bun- deswasserstraße für machbar hält? Antwort zu 5: Wie bereits dargestellt, sind die o.g. Badestellen nach der Wiedervereinigung von Anfang an nicht in den Katalog der zum Baden zugelassenen Gewäs- ser aufgenommen worden. Ein besonderes „Badeverbot“ ist daher nie ausgesprochen worden. Hinsichtlich der Messungen wurde dem Bezirk mitge- teilt, dass in den letzten zwei Jahren die Keimzahlen am Teppich und an Kamerun durch witterungsbedingt ver- stärkte Abflüsse aus der Müggelspree gesunken sind. Durch kühle, nasse Sommer blieben Rückströmungen der stärker durch Fäkalkeime belasteten Spree in den Müg- gelsee aus. Insoweit sind die Daten für warme Sommer nicht belastbar, halten einer langjährigen Betrachtungs- weise nicht stand und reichen für eine Zulassung nicht aus. Zudem besteht dem Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Beszirksverordnetenversammlung (BVV) ein schriftlicher fachlicher Austausch der unterschiedlichen Positionen. Zuletzt wurde im August 2013 eine Abwägung der be- kannten Argumente vorgenommen, die jedoch wegen der bereits unter Frage 3 dargestellten Gründe abschlägig beschieden werden musste. Frage 6: Wie war die für Sport zuständige Senatsver- waltung in die Entscheidung zur Erteilung des Badever- bots an den o.g. Badestellen einbezogen und welche Stel- lungnahme hat sie dazu abgegeben? Antwort zu 6: Da ein spezielles „Badeverbot“ nie ausgesprochen wurde, gibt es auch keine entsprechende Ent- scheidung hierzu, so dass auch eine Einbeziehung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung entfällt. Frage 7: Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Senat und Bezirk und welche Maßnahmen sind vorgese- hen, um einen Interessenausgleich zwischen Erholungsu- chenden und der Gewässerökologie sowie den Risiken einer Bundeswasserstraße zu finden und das Freibaden an den o.g. Badestellen künftig zu ermöglichen? Antwort zu 7: Zurzeit beschränkt sich der Kontakt zwischen dem Bezirk und der Senatsverwaltung auf einen schriftlich geführten fachlichen Austausch. Die Badestel- len wurden, wie unter Frage 3 ausgeführt, hauptsächlich aus Gesundheitsschutzgründen und der mangelnden Ver- kehrssicherungsmöglichkeiten nicht in den Katalog der zum Baden zugelassenen Gewässer aufgenommen. Eine Nutzung der Badestellen ist insbesondere für Kinder nicht zu verantworten. Interessen der Gewässerökologie stehen hier nicht im Vordergrund. Es sind keine Maßnahmen vorgesehen. Berlin, den 12. Dezember 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2013)