Drucksache 17 / 12 868 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 18. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2013) und Antwort Freibaden im Südosten und Osten von Berlin (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Pläne hat der Senat, um nach der Schlie- ßung des Wernerbades im Jahre 2010 auch in Marzahn- Hellersdorf das Freibaden wieder zu ermöglichen? 4. Welche Möglichkeiten ergreift der Senat, um das Baden im Trinkwassereinzugsgebiet Kaulsdorf einzu- dämmen und welche zugelassene Bademöglichkeit wird der Senat den Bürgerinnen und Bürgern alternativ dazu anbieten? Zu 1. und 4.: Die Freibadnutzung wurde bereits 2002 aufgegeben. Es gibt keine Pläne des Senats, zusätzliche Wasserflächen in Sommerbädern in Berlin zu schaffen. Dies gilt auch für die Bewirtschaftung von Freibädern (Strand- und Naturbäder), soweit dies in der Verantwor- tung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) liegt. Das nicht gewünschte Baden im Trinkwassereinzugs- gebiet Kaulsdorf soll in den Sommermonaten vom Be- zirksamt Marzahn-Hellersdorf in Zusammenarbeit mit der Polizei durch Schwerpunkteinsätze eingedämmt werden. 2. Wie schätzt der Senat die Versorgungssituation mit Freibademöglichkeiten im Bezirk Marzahn-Hellers- dorf im Vergleich mit anderen Bezirken ein und welche Kriterien legt der Senat dieser Einschätzung zugrunde? Zu 2.: Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf besitzt – mit Ausnahme des Kinderbades Platsch – keine Freibademöglichkeiten . Ein Vergleich einzelner Bezirke in Bezug auf die Versorgung mit Bademöglichkeiten ist aus gesamt- städtischer Sicht nicht zielführend, da die Versorgungsla- ge in Berlin insgesamt als gut bezeichnet werden kann: So gibt es 11 Strandbäder (davon 8 verpachtet), 11 Sommer- bäder (davon 1 verpachtet) sowie 4 Kombibäder. Gerade in Bezug auf Freibäder kann es keine gleichmäßige Ver- teilung geben, da nicht alle Bezirke gleiche Anteile an natürlichen Gewässern besitzen. 3. Welchen Handlungsbedarf leitet der Senat aus sei- ner unter 2. erfragten Bewertung der Versorgungssituati- on ab und was wird er konkret unternehmen? Zu 3.: Der Senat leitet aus der aktuellen Versorgungs- situation keinen konkreten Handlungsbedarf ab, da Berlin insgesamt gut mit Freibademöglichkeiten versorgt ist. Der Senat geht davon aus, dass ein Anfahrtsweg mit öffentli- chen Verkehrsmitteln von etwa 30 Minuten zu einem Bad zumutbar ist und mit dem vorhandenen Bäderangebot grundsätzlich gewährleistet wird. 5. Welche Rolle spielt die Versorgung mit Frei- und Sommerbädern in den konzeptionellen Überlegungen des Senats und der Berliner Bäder-Betriebe und durch welche konkreten Maßnahmen wird der Senat darauf hinwirken, dass es in allen Berliner Bezirken eine vergleichbare Angebotsstruktur gibt? Zu 5.: Um die Versorgung der Berlinerinnen und Ber- liner mit öffentlichen Bädern auch langfristig sicherzu- stellen, ist geplant, die Bäderlandschaft in Berlin struktu- rell zu verändern. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Neuerrichtung von Frei- bzw. Naturbädern, die keine Kernaufgabe der BBB im Zusammenhang mit der Sicher- stellung der Daseinsvorsorge darstellen. Zentrales Element der noch zu prüfenden Struktur- form ist der Vorschlag des Vorstandes der BBB, an gut erreichbaren Standorten neue multifunktionale Bäder zu errichten. Die Flächen dafür sind auf Arealen von beste- henden Sommerbädern vorhanden. An einigen ausge- wählten Standorten könnten hier multifunktionale Kom- bibäder, die 365 Tage im Jahr nutzbar sind, entstehen und die sowohl die Einrichtungen eines Freizeitbades, als auch eines Sport- und Sommerbades sowie weiterer Nebenein- richtungen in sich vereinen. Eine Ausweitung der angebo- tenen Wasserflächen ist jedoch nicht beabsichtigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 868 2 Dem Senat ist bekannt, dass der Bezirk Marzahn- Hellersdorf eine Machbarkeitsstudie für ein zusätzliches Sommerbad in Auftrag gegeben hat. Inwieweit dieses Projekt durch den Bezirk realisiert werden kann, entzieht sich der Einschätzung des Senats. Die Errichtung und/oder der Betrieb eines solchen neuen Bades im Be- zirk Marzahn-Hellersdorf wird nicht aus finanziellen Mitteln der BBB oder aus Mitteln des Bädersanierungs- programms finanziert werden können. 6. Wann werden Senat und Berliner Bäder-Betriebe ihre Überlegungen zur langfristigen Umstrukturierung der Berliner Bäderlandschaft vorlegen, und wie werden die Bezirke und die Bürgerinnen und Bürger an der Entwick- lung dieses Konzepts beteiligt? Zu 6.: Um die Versorgung der Berlinerinnen und Ber- liner in öffentlichen Bädern auch langfristig sicherzustel- len, soll die Bäderlandschaft Berlins in den kommenden Jahren strukturell verändert werden. Ziel ist es, ein für alle Teile der Bevölkerung attraktives Angebot zur Erhal- tung der Volksgesundheit anzubieten, das auch nachhaltig den veränderten Ansprüchen der sich in verschiedenen Lebensbereichen aufgesplitterten Bevölkerungsmilieus gerecht wird. Konzepte und finanzierbare Umsetzungs- strategien werden derzeit erarbeitet und sollen etwa Mitte nächsten Jahres als Bäderkonzept 2014 dem Abgeordne- tenhaus von Berlin und damit auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Durch die notwendige vorherige Ein- bindung der Regionalen Beiräte der BBB ist auch die Beteiligung der Bezirke gewährleistet. Berlin, den 18. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2014)