Drucksache 17 / 12 870 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Braun (CDU) vom 19. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2013) und Antwort Mindestlohn contra Kreativität? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hätte ein gesetzlicher flä- chendeckender Mindestlohn auf Praktika in der Kultur, insbesondere im Bereich der Freien Szene? Zu 1.: Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten unterstützt prinzipiell die Forderung nach Einführung eines Mindestlohns in den Kulturinstitutionen und Projek- ten der Freien Szene aller Sparten. Bei den derzeitigen Förderansätzen wirkt sich eine angemessene Vergütung aller Projektbeteiligten auf die Anzahl der möglichen Förderungen aus. In der Kultur, insbesondere im Bereich Freie Szene, können nur Projekte und freie Träger, die eine auskömm- liche Projektfinanzierung auf Basis von Mindesthonora- ren für alle Projektbeteiligten haben auch Praktikantinnen und Praktikanten angemessen bezahlen. 2. Teilt der Senat von Berlin die Sorge vieler Kultur- schaffenden in der Freien Szene, die meist selbst nicht den gesetzlichen Mindestlohn für sich erwirtschaften, dass bei einer Pflicht zur Bezahlung der Praktikanten es künftig dann kaum noch welche gäbe? Zu 2.: Der Wegfall von Praktikumsplätzen ist in der Tat zu befürchten. Berlin, den 28. November 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2013)