Drucksache 17 / 12 873 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 19. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2013) und Antwort Wann trinkt Berlin bleifrei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen öffentlichen Gebäuden in Berlin gibt es noch Trinkwasserleitungen aus Blei? Wie viele davon sind Schulen und Kitas? Zu 1.: Für den Bereich des Sondervermögen Immobi- lien des Landes Berlin (SILB) haben die Prüfungen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM ) ergeben: In 298 Wirtschaftseinheiten sind keine Bleirohre vor- handen, in bzw. für 62 Wirtschaftseinheiten liegen derzeit noch keine Daten vor, eine Sanierung ist 2010 in der Albrecht- Achilles-Str. 61 - 64 (Verwaltungsgebäude) bereits erfolgt, eine Sanierung ist im Hartmannsweilerweg 29 (Schule) für 2014 geplant. In der Keithstr. 28 (Polizei) sind noch Bleirohre vorhanden, die mehrfach erfolgten Trinkwasserbeprobungen weisen keinen Handlungsbedarf auf. Damit ist im Bereich des Sondervermögens derzeit eine Schule im Hartmannsweilerweg 29 betroffen, die bereits für die Sanierung ansteht. 2. In wie vielen privaten Gebäuden in Berlin gibt es noch Trinkwasserleitungen aus Blei? Wie viele davon sind Schulen und Kitas? Zu 2.: Im Versorgungsbereich der Rohrnetzbetriebs- stelle Wuhlheide waren mit Stand vom 12.06.2013 noch in 17 privaten Wohngebäuden Trinkwasserleitungen aus Blei über die Berliner Wasserbetriebe registriert. Die Rohrnetzbetriebsstelle Pankow teilte am 05.12.2013 mit, dass im Versorgungsbereich Marzahn-Hellersdorf keine Anlagen mit Trinkwasserleitungen aus Blei mehr vorhan- den sind. Darüber hinaus liegen dem Senat keine Zahlen dar- über vor, in wie vielen privaten Gebäuden es noch Trink- wasserleitungen aus Blei gibt. Nach der Trinkwasserver- ordnung liegt die Verantwortung für die Trinkwasser- Installation in den Gebäuden allein bei der Eigentümerin oder bei dem Eigentümer des Gebäudes. 3. Wie schätzt der Senat die gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Schwangere ein, die von Wasserlei- tungen aus Blei in Wohn- und anderen Gebäuden ausge- hen? Zu 3.: Grundsätzlich ist – entsprechend einer Einschätzung des Umweltbundesamtes – Blei ein Nervenund Blutgift. Der hier hinterfragte Personenkreis wäre im Falle einer Aufnahme von Blei als besonders gefährdet anzusehen, da diese Auswirkungen auf die frühkindliche Entwicklung des Nervensystems haben kann. 4. Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren , ob in von ihnen genutzten Gebäuden Trink- wasserleitungen aus Blei verbaut sind? Plant der Senat eine Bestandsaufnahme und Initiative zum Austausch von Wasserleitungen aus Blei durchzuführen wie dies bei- spielsweise in Frankfurt mit dem „Bleiprojekt“ erfolgt ist? Zu 4.: In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, dass ab dem 01.12.2013 der Inhaber einer Trinkwasser- Installation betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher informieren muss, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind. Der Senat plant derzeit keine Initiative zum Austausch von Wasserleitungen aus Blei in privaten Gebäuden. 5. Wie hoch ist der Handlungsbedarf in Berlin, um die ab dem 01.12.2013 geltenden Grenzwerte landesweit von 10 Mikrogramm Blei pro Liter Trinkwasser einhalten zu können? Zu 5.: Der Senat schätzt den Handlungsbedarf in Ber- lin als nicht sehr hoch ein. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben 2005 in Kooperation mit den bezirklichen Gesundheitsämtern begonnen, straßenweise alte Bleileitungen auszutauschen. Die Arbeiten wurden bis zum Inkrafttreten des neuen Grenzwertes für Blei abgeschlossen. Die BWB sind nur Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 873 2 für die Hausanschlussleitung (das ist die Verbindung vom Hauptrohr unter der Straße zum Wasserzähler im Keller) zuständig. Für die Trinkwasser-Installation im Haus sind die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verant- wortlich. Sie sind durch die Trinkwasserverordnung den Wasserversorgungsunternehmen rechtlich gleich gestellt. 6. Was hat der Senat bisher getan, um diesen Grenzwert einzuhalten und die Berliner Trinkwasserleitungen auch im Bereich der Hausinstallationen bleifrei zu ma- chen? Zu 6.: Die alleinige Verantwortung und Zuständigkeit für die Einhaltung der Grenzwerte nach der Trinkwasser- verordnung liegt bei der Eigentümerin oder dem Eigen- tümer der Hausinstallationen. In Absprache mit dem Senat führen die bezirklichen Gesundheitsämter in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ein stichprobenarti- ges Untersuchungsprogramm von Wasserproben aus Trinkwasser-Installationen durch. Das Programm erfasst jährlich wechselnd öffentlich zugängliche Einrichtungen wie z. B. Altenheime, Schulen und Kitas. In die Untersu- chungen werden sowohl öffentliche als auch private Ge- bäude einbezogen. Die Gesundheitsämter legen die Ein- richtungen und die Probennahmestellen fest, damit das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) Proben nehmen und analysieren kann. Ergebnisse aus den letzten Jahren für Kitas und Schu- len sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. *die Mehrzahl der Überschreitungen wurden in Standproben gemessen 7. Welche Maßnahmen einschließlich finanzieller Unterstützung für Hauseigentümer sind durch die Landes- regierung zur Erreichung dieses Zieles vorgesehen? Zu 7.: Es sind keine Maßnahmen einschließlich finan- zieller Unterstützung für Hauseigentümerinnen und Haus- eigentümer geplant. 8. Mit welchen Maßnahmen wird der Berliner Senat die Bürgerinnen und Bürger über den neuen Grenzwert und ihre Rechte gegenüber den Vermietern informieren? Zu 8.: Der Senat informiert über die Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) mit einem Merkblatt zum Thema Bleileitungen in der Trink- wasser-Installation. Dieses Merkblatt wurde 2011 an Unternehmen und Genossenschaften des Wohnungsbaues sowie Mieterberatungseinrichtungen versandt. Am 28.11.2013 wurde vom LAGeSo eine Pressemitteilung zur bevorstehenden Herabsetzung des Grenzwertes von Blei im Landespressedienst veröffentlicht. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern können an die bezirklichen Gesundheitsämter und / oder das LAGeSo gerichtet werden. 9. Wie viele Wasserproben gehen jährlich bei den Berliner Wasserbetrieben mit der Bitte um Überprüfung der Bleikonzentration ein, und in wie vielen Fällen bzw. Prozent der Fälle wurden die zulässigen Grenzwerte über- schritten? Bitte um detaillierte Angaben der letzten fünf Jahre. Zu 9.: Die nachfolgende Tabelle zeigt im Labor der Berliner Wasserbetriebe gemessene Wasserproben aus Trinkwasser-Installationen von privaten Gebäuden. Die Proben wurden von den Kundinnen und Kunden selbst genommen und im Labor im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 30.11.2013 zur Analyse abgegeben. 10. Welche Maßnahmen ergreift der Senat beim Bekanntwerden des Überschreitens von Grenzwerten im Einzelfall und im Besonderen bei der Überschreitung von Grenzwerten in öffentlichen Gebäuden? Zu 10.: Beim Bekanntwerden des Überschreitens von Grenzwerten informiert das zuständige Gesundheitsamt die Eigentümerin oder den Eigentümer darüber, dass er Maßnahmen zur Beseitigung der Überschreitungen zu treffen hat. Werden erforderliche Maßnahmen nicht durchgeführt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserverordnung unterscheidet bei Grenz- wertüberschreitungen nicht zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden. Berlin, den 06. Januar 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2014) Einrichtung Jahr Stand*- u. Ablaufproben Anzahl Grenzwertüberschreitungen Blei-Grenzwert 25µg/l Anzahl Prozent Kitas 2005 386 1 0,3 Kitas bis Feb. 2013 35 0 0,0 Schulen 2006 535 10 1,9 Schulen 2012 264 4 1,5 Jahr Proben Anzahl Grenzwertüberschreitungen Blei-Grenzwert 25µg/l Anzahl Prozent 2013 1833 88 4,8 2012 820 53 6,5 2011 581 44 7,6 2010 484 42 8,7 2009 364 39 10,7