Drucksache 17 / 12 874 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 20. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2013) und Antwort Privatisierung von Wasser ist falsch - Rekommunalisierung kein Selbstzweck Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. a) Plant der Senat eine Senkung des Gesamtwassertarifs zum Januar 2014 und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Anteil am Frischwasser- und am Ab- wassertarif? Bitte in % und in Euro als Gesamtsumme ausweisen. b.) Bei Nein zu 1.a. plant der Senat es zu einem späte- ren Zeitpunkt? 2. Wenn ja bei 1.a: Wie hoch ist der geplante Verzicht an Einnahmen für den Berliner Haushalt für 2014 und 2015? 3. Wenn ja bei 1.a: Wie hoch soll die Senkung (in Euro) pro Berliner Haushalt sein, bzw. in welcher Höhe partizipiert dieser von Preissenkung bei durchschnittlich, mittlerem Wasserverbrauch? 4. Wenn ja bei 1.a: Wie hoch ist der Prozentsatz der Senkung vom Umsatz der BWB? 5. Wenn ja bei 1.a: Ist die Senkung des Gesamtwasserpreises unabhängig von der Bundeskartellamtsverfü- gung geplant? 6. Wenn ja bei 1.a: Welche Höhe des Gesamtwassertarifes hält der Senat zukünftig für „ein vertretbares Niveau “ unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen ? 7. Wenn nein bei 5.: Wie hoch ist der Anteil an der Preissenkung (in % und in Euro), die sich auf die Verfü- gung des Bundeskartellamts beziehen und in welcher Höhe geht diese jeweils in die Planung ein? Zu 1. bis 7: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sit- zung am 25. Oktober 2012 den Antrag Drs. 17/0570 über Wasserpreise senken - alle Wasserkunden wirkungsvoll entlasten, der den Senat zu einer Wasserpreisabsenkung in Höhe von mindestens 15 % auffordert, angenommen. Eine Beschlussfassung im Aufsichtsrat ist aus forma- len Gründen erst nach Vollzug des Rückkaufs des Anteils von Veolia an der RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH möglich. Vor diesem Hintergrund konnte eine Tarifsenkung in der Aufsichtsratssitzung der Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) am 27. November 2013 noch nicht Gegenstand einer entsprechenden Beschlussfassung sein. Gleichwohl wurde der Vorstand in der Aufsichtsrats- sitzung beauftragt, rechtzeitig zu einer Sitzung des Auf- sichtsrates zu Beginn des Jahres 2014 die erforderlichen Schritte zu prüfen, um eine Absenkung des Frischwas- sertarifs in Höhe von mindestens 15% im Wege der Neu- kalkulation der Tarife unter Berücksichtigung eines erfor- derlichen Gewinnverzichts rückwirkend zum 01. Januar 2014 umzusetzen. Eine Darstellung von Auswirkungen u.a. auf die Tarifkundinnen und Tarifkunden ist daher noch nicht möglich. 8. Ist geplant, die Berechnungsformel der Wassertarife im Berliner Betriebegesetz insgesamt langfristig zu verändern? Zu 8: Derzeit gibt es hierzu keine Überlegungen. 9. Ist geplant, langfristig die Formel zur Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zu verändern und wenn ja, welche Modelle der Verzinsung werden diskutiert? Zu 9: Derzeit gibt es hierzu keine Überlegungen. 10. Wird die Bildung der Gewinnrücklage (resultierend aus 5. Änderungsvereinbarung), die aufgrund der Differenz der Abschreibungen von Abschreibungen auf der Basis der Anschaffungskosten versus Wiederbeschaf- fungszeitwerten gebildet wurde, weiter betrieben und wenn ja bis wann und auf welcher gesetzlichen Basis? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 874 2 Zu 10: Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein. 11. Gibt es erste Ergebnisse des internen Kostensenkungsprogramms „NEO“ der BWB bzw. an welchen Stellen können jetzt schon nachhaltige, kostenwirksame Kostensenkungen stattfinden? Zu 11.: Die im Rahmen von NEO (Nachhaltig Effizi- ente Optimierung) von den BWB erarbeiteten Ergebnisse resultieren im Wesentlichen aus Prozessoptimierungen, organisatorischen Veränderungen, aber auch betrieblichen Einsparungen. Die in den nächsten Jahren durch NEO zusätzlich er- zielbaren Kostensenkungen liegen nach Angaben der BWB bei rund 20 Mio. € pro Jahr. Die Sachkosteneinsparungen resultieren vor allem aus verschiedenen betriebli- chen und sonstigen Optimierungen. Dazu gehören bei- spielsweise Optimierungen an Gebäuden und Anlagen zur Einsparung von Betriebskosten, die Aufgabe von Stand- orten, eine verstärkte Standardisierung im IT (Informati- onstechnik) - Bereich sowie bei den Fahrzeugen. Hinzu kommen Kosteneinsparungen im Bereich der Investitionen. Diese entstehen durch eine effizientere Durchführung von Investitionsvorhaben. Der Umfang der Investitionsmaßnahmen bleibt jedoch unverändert. 12. Gibt es Ergebnisse zu dem Prüfungsauftrag des Parlaments an den Senat vom Oktober 2012, tarifwirk- same Maßnahmen auf ihre Durchführbarkeit und Zweck- mäßigkeit zu prüfen? Welche Maßnahmen sind dies kon- kret? Zu 12.: Vgl. hierzu Ausführungen zu 1. bis 7. Berlin, den 12. Dezember 2013 Cornelia Y z e r .................................................... Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013)