Drucksache 17 / 12 877 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Alexander Spies (PIRATEN) vom 20. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2013) und Antwort Barrierefreiheit bei IGP-Projekten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit erfüllen die Projekte, die im Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms (IGP) gefördert werden, die Merkmale der Barrierefreiheit der Räumlich- keiten sowie des Internetauftritts (bitte eine Auflistung aller IGP-Projekte, ob sie diese Merkmale ganz, teilweise oder gar nicht erfüllen)? 2. Welche IGP-Projekte erfüllen inwieweit die Anforderungen, die an die Vergabe des Signets „Berlin barrierefrei“ gestellt werden (bitte einzeln nach Projekt und Kriterien auflisten)? Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Integrierten Gesund- heitsprogramms (IGP) werden Projekte mit Fördersum- men zwischen rund 2.000 € und 652.000 € gefördert, d. h. die Projektstruktur ist äußerst heterogen. Diese Heteroge- nität spiegelt sich auch bei der Unterbringung der Projekte wider. Die großen Träger haben in der Regel barrierefrei nutzbare Räumlichkeiten, während kleinere Träger, die teilweise nur ein Projekt durchführen, häufig angemietete Räume nutzen, die nicht barrierefrei zugänglich bzw. nutzbar sind. Allerdings suchen die Projekte engagiert nach Möglichkeiten, vorhandene Barrieren für ihre Nutze- rinnen und Nutzer zu reduzieren, z. B. indem bestimmte Veranstaltungen außerhalb der eigenen Räumlichkeiten bei anderen Trägern durchgeführt werden, indem Klien- tinnen oder Klienten, die eine Beratungsstelle nicht errei- chen können, zu Hause aufgesucht werden, oder indem in Gebärdensprache gedolmetscht wird. Die Auswertung einer Umfrage aus dem Jahr 2012 bei den Projekten, die im Rahmen des Integrierten Gesund- heitsprogramms gefördert werden, ergab das im Folgen- den dargestellte Bild. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Umfrage nur eine Momentaufnahme darstellt, da sich die Projekte - auch hinsichtlich der Räumlichkeiten und des Internetauftritts weiterentwickeln. Es wurden 75 bzw. 76 (Frage zum Internet) Projekte berücksichtigt, da einige Projekte dieselben Räumlichkeiten nutzen, einige nur aufsuchende Arbeit machen und ein Teil keine Rück- meldung gegeben hat. Die Umfrage hat sich an den Kriterien für die Vergabe des Signets „Berlin barrierefrei“ angelehnt, aber sie nicht in Gänze aufgegriffen. Bei der Frage nach der Barriere- freiheit des Internetauftritts wurden drei Anforderungen aus einer Vielzahl möglicher Kriterien herangezogen. a) barrierefreie Räumlichkeiten: Stufenloser Zugang: bei 41 Projekten vorhanden, bei 34 Projekten nicht. Mehrere Projekte, zu denen kein stu- fenloser Zugang möglich ist, gaben an, dass die vorhan- denen Barrieren mit Hilfe des anwesenden Personals überwunden werden können und entsprechende Hilfestel- lung angeboten wird. Ausreichend breite Türen bei 64 Projekten vorhanden, bei elf Projekten nicht oder zumindest teilweise nicht vorhanden. Ausreichend große Bewegungsflächen: bei 55 Projek- ten vorhanden, bei 17 Projekten nicht vorhanden, bei drei Projekten teilweise vorhanden. Markierung von Glasflächen und Stufen: bei 17 Pro- jekten vorhanden, bei 43 Projekten nicht vorhanden, neun Projekte haben keine Stufen oder große Glasflächen, bei zwei Projekten sind die Markierungen teilweise vorhan- den; vier Projekte gaben an: „wird angebracht“ bzw. „Umsetzung ist geplant“. Keine Unterlaufbarkeit von Treppen: bei 58 Projekten vorhanden, bei neun Projekten vorhanden, sieben Projekte nicht zutreffend (keine Treppe vorhanden), ein Projekt keine Angabe. Gewährleistung von Orientierung, Kommunikation sowie personeller Unterstützung: bei 40 Projekten vor- handen, bei 21 Projekten nicht vorhanden, bei fünf Pro- jekten teilweise vorhanden; zehn Projekte führten aus, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 877 2 dass zwar keine besondere Kennzeichnungen vorhanden seien, aber aufgrund der überschaubaren Räumlichkeiten auch nicht notwendig seien oder dass in jedem Fall eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner zur Verfü- gung stehe. Barrierefrei nutzbare Aufzüge: bei 13 Projekten vor- handen; bei 34 Projekten nicht vorhanden; 18 Projekte gaben an, sich im Erdgeschoss zu befinden, zehn Projekte gaben „teilweise vorhanden“, „vorhanden, aber ohne Sprachausgabe“, „vorhanden, aber ohne Brailleschrift“ an. Barrierefrei nutzbare Toiletten: bei 22 Projekten vor- handen, bei 45 Projekten nicht vorhanden, acht Projekte erfüllen die Merkmale teilweise (die Toiletten sind mit gewissen Einschränkungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar). b) barrierefreier Internetauftritt Barrierefreier Internetauftritt: bei 16 Projekten vor- handen; bei 49 Projekten nicht vorhanden; drei Projekte gaben an, einen entsprechenden Auftritt gerade zu erar- beiten, fünf Projekte erfüllen die Anforderungen teilwei- se, zwei Projekte machten keine Angaben. Bei den Projekten, deren Internetauftritt nur teilweise barrierefrei ist, wurde das Kriterium „klare Strukturierung des Textes, so dass er mit einer Braillezeile gelesen wer- den kann“ erfüllt, die weiteren Kriterien „Skalierbarkeit der Schrift“ und „Möglichkeit mit der Tastatur zu navigieren “ dagegen meist nicht. Eine Teilnahme an einem Verfahren zur Signetverga- be liegt im Ermessen der Projektträger. 3. Welche Anforderungen stellt der Senat an die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten und des Internet- auftritts bei den IGP-Projekten? Zu 3.: Das IGP verfolgt neben den spezifischen hand- lungsfeld- und projekt-bezogenen fachlichen Aufgaben der Projekte auch allgemeine Ziele, die für alle Projekte gleichermaßen von Bedeutung sind. Eine dieser überge- ordneten Zielsetzungen ist die Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Alle übergeordneten Ziele (dazu gehören z. B. auch Gender Mainstreaming oder interkulturelle Öffnung) sind als längerfristige Pro- zesse zu verstehen, die in Konzeptionen, Arbeitsalltag, aber auch Strukturen und Rahmenbedingungen zu integ- rieren sind. Diese Anforderungen sind projektspezifisch unterschiedlich. Standardisierte Anforderungen an die Barrierefreiheit für alle im Rahmen des Integrierten Ge- sundheitsprogramms geförderten Projekte bestehen nicht. 4. Inwiefern unterstützt der Senat die IGP-Projekte – insbesondere kleine Träger – dabei, ihre Räumlichkeiten sowie ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten? Zu 4.: Für die Schaffung von Barrierefreiheit stehen im IGP keine gesonderten Mittel bereit. Berlin, den 10. Dezember 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2013)