Drucksache 17 / 12 879 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 21. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2013) und Antwort Unvollstreckbare Haftbefehle gegen Neonazis Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) aus Berlin liegen aktuell nach Kenntnis des Senats unvollstreckte Haftbefehle vor (bitte Datum der Überprüfung angeben)? 2. Wie viele dieser Personen werden durch Berliner Behörden gesucht? Zu 1. und 2.: Eine Erhebung offener Haftbefehle aus allen Phänomenbereichen politisch-motivierter Kriminali- tät (PMK) nach bundesweit einheitlichen und zur Gewin- nung eines aussagekräftigen Lagebildes tauglichen Krite- rien kann noch nicht erfolgen. Der dafür notwendige Massendatenabgleich wurde am 18. Oktober 2013 durch- geführt. Die diesbezügliche, bundesweite Auswertung dauert an (vergleiche auch Bundestags-Drucksache 17/14568, Seite 3). Eine Beantwortung kann daher ledig- lich aufgrund der durch das Landeskriminalamt (LKA) Berlin ausgewerteten Daten erfolgen, die ausschließlich die offenen Haftbefehle der Berliner Justiz gegen Perso- nen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität- rechts (PMK-rechts) widerspiegeln. Von den am 18. Oktober 2013 durch das Landeskri- minalamt Berlin recherchierten 17 Personen mit Bezügen zur PMK-rechts lagen mit Stand vom 27. November 2013 zu 14 Personen unvollstreckte Haftbefehle der Berliner Justiz vor, drei Haftbefehle konnten zwischenzeitlich vollstreckt werden. 3. Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis des Senats ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelik- ten? Zu 3.: Gegen die 14 gesuchten Personen liegen nach Auskunft der Berliner Polizei insgesamt 20 unvollstreckte Haftbefehle vor. Ein Haftbefehl beruht auf einem Gewalt- delikt, welches der Allgemeinkriminalität, d. h. der nicht politisch motivierten Kriminalität zuzurechnen ist. Ge- waltdelikte der PMK-rechts liegen keinem der Haftbefeh- le zugrunde. 4. Wie viele der gesuchten Personen gelten als ge- waltbereit? Zu 4.: Sieben der gesuchten Personen sind in den ver- gangenen fünf Jahren mit mindestens einem Gewaltdelikt in Berlin polizeilich in Erscheinung getreten. 5. Welche Delikte liegen diesen Haftbefehlen jeweils im Einzelnen maßgeblich zugrunde und wann wurde der Haftbefehl jeweils erlassen? Zu 5.: Das Ausschreibungsdatum und das jeweils zu- grunde liegende Delikt zu 19 Haftbefehlen können wie folgt zusammengefasst werden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 879 2 Ein weiterer Haftbefehl, zu dem seit dem 30. Novem- ber 2011 eine Ausschreibung besteht, beruht auf einer Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 des Aufent- haltsgesetzes. 6. In welchen einschlägigen Dateien sind die gesuch- ten Personen jeweils gespeichert? Zu 6.: Alle gesuchten Personen sind im Berliner „Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikati- on und Sachbearbeitung“ (POLIKS) sowie in der einheitlichen bundesweiten Verbunddatei „Informationssystem der deutschen Landespolizeien“ (INPOL) erfasst. 12 Personen sind zusätzlich in der speziellen Anwendung von INPOL-Fall „Innere Sicherheit“ (IFIS) gespeichert. Keine der Personen befindet sich in der Rechtsextre- mismusdatei. 7. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Verbin- dung der gesuchten Personen mit Kameradschaften, der rechtsextremen Musikszene oder anderen rechtsextremen Gruppierungen und Szenen (soweit möglich konkrete Angaben und Zahlen nennen)? Zu 7: Erkenntnisse der Berliner Polizei und der Berli- ner Strafverfolgungsbehörden liegen hierzu nicht vor. Berlin, den 09. Dezember 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2014) Ausschreibungs- datum Delikt Strafnorm nach dem Straf- gesetzbuch (StGB) 07.07.2010 Diebstahl § 242 StGB 26.10.2011 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86 a StGB 21.11.2011 Bedrohung § 241 StGB 21.11.2011 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86 a StGB 09.12.2011 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 09.01.2012 Diebstahl geringwertiger Sachen § 248 a StGB 21.08.2012 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86 a StGB 24.10.2012 Diebstahl mit Waffen § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB 28.06.2013 Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB 12.07.2013 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86 a StGB 13.07.2013 Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB 29.07.2013 Bedrohung § 241 StGB 15.08.2013 Betrug § 263 StGB 23.08.2013 Erschleichen von Leistungen § 265 a StGB 04.09.2013 Diebstahl § 242 StGB 12.09.2013 Diebstahl §§ 242, 247, 248a StGB 24.10.2013 Diebstahl § 242 StGB 28.10.2013 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86 a StGB 07.11.2013 Bedrohung § 241 StGB