Drucksache 17 / 12 880 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 21. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2013) und Antwort Gewährleistung der Barrierefreiheit auf U- und S-Bahnhöfen in Lichtenberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat zugeliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Auf welche Weise erfolgt die Informations- übermittlung und die Aufnahme von Störungen an Auf- zügen und Fahrtreppen für die U-Bahnhöfe Magdalenen- straße, Tierpark und Friedrichsfelde, die S- und U- Bahnhöfe Frankfurter Allee und Lichtenberg sowie die S- Bahnhöfe Storkower Straße, Gehrenseestraße, Hohen- schönhausen, Wartenberg, Friedrichsfelde Ost, Berlin- Rummelsburg, Betriebsbahnhof Berlin-Rummelsburg und Karlshorst? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Störungen an den Aufzügen und Fahrtreppen der BVG AöR werden durch ein elektronisches Meldesystem (ZMX) sofort erfasst und von der jeweils zuständigen Leitstelle (SIS) registriert. Diese veranlasst unverzüglich eine örtliche Überprüfung und Sicherung der Anlage durch das Bahnhofsmanagement. Wird das Vorliegen einer Störung bestätigt, beauftragt die Betriebsleitstelle Infrastruktur (BLI) den für die Stö- rungsbeseitigung zuständigen technischen Dienstleister. Im Falle der Fahrtreppen ist dies eine eigene Service- werkstatt der BVG AöR, bei den Aufzügen eine externe Fachfirma.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Ihre Anfrage können wir nur in Bezug auf die SBahnhöfe beantworten. Bei S-Bahnhöfen mit Aufzügen (Friedrichsfelde Ost, Frankfurter Allee, Storkower Straße, Rummelsburg, Betriebsbahnhof Rummelsburg, Hohen- schönhausen, Lichtenberg) erfolgen Störungsmeldungen durch örtliche Aufsichten, Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter, regelmäßige Qualitätskontrollen und durch Kunden, die bei der 3-S-Zentrale melden. Der Bahnhof Gehrenseestraße hat noch keinen Aufzug.“ Frage 2: Wie hoch lagen die Ausfallzeiten von Aufzü- gen und Fahrtreppen für die benannten Bahnhöfe seit dem 1.1.2012? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „In den benannten U-Bahnhöfen betreibt die BVG AöR insgesamt vier Fahrtreppen und sechs Aufzüge. Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.10.2013 betrug bei die- sen Fahrtreppen die Ausfallquote 3,2 % und bei den Auf- zügen 2,2 %. Hierin sind sowohl Ausfallzeiten aufgrund von Störungen als auch von vorgeschrieben Instandhal- tungsarbeiten enthalten. Damit wurden konkret für diese Anlagen vergleichsweise sehr gute Verfügbarkeiten von 96,8 % bzw. 97,8 % erreicht. Hinweis: Seit August 2013 sind die beiden Fahrtrep- pen am U-Bahnhof Lichtenberg aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten am Baukörper außer Betrieb. Für diesen Zeitraum wurden die betreffenden beiden Anlagen nicht bewertet.“ Die DB AG hat hierzu die nachfolgende Tabelle mit einer Übersicht der Ausfallzeiten übermittelt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 880 2 Außerdem teilt die S-Bahn noch Folgendes mit: „Hohenschönhausen in 2012 384 h (2 Aufzüge), 2013 744h - ein Aufzug wurde aufgrund einer nicht mehr zu reparierenden technischen Schadens stillgelegt. Zu Lichtenberg gibt es derzeit leider noch keine rele- vanten Erkenntnisse.“ Frage 3: Gibt es gesicherte Angaben, Erfahrungswerte oder Schätzungen über Latenzzeiten zwischen dem Auf- treten, der Meldung und Erfassung von Störungen an Aufzügen und Fahrtreppen für die benannten Bahnhöfe? Wie lassen sich diese beziffern? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Zeitraum zwischen dem Auftreten eines ZMXStörsignals und der Erfassung als Störmeldung im SAP- Instandhaltungssystem durch die BLI beträgt bei den Fahrtreppen im Regelfall nicht länger als 30 Minuten, bei den Aufzügen aufgrund der höheren Priorität im Regelfall nicht länger als 10 Minuten.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei technischen Störmeldungen wird der Entstörprozess umgehend eingeleitet. Angaben über Zeiträume zwi- schen Auftreten der Störung und Beginn der Reparatur werden nicht erfasst.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten zur Verringerung oder Eliminierung von Latenzzeiten bestehen? Welche davon werden auf den genannten Bahnhöfen genutzt bzw. sollen in der Zukunft genutzt werden? Existiert dafür ein Zeit- plan? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit sind keine organisatorischen oder technischen Maßnahmen bezüglich der Latenzzeiten vorgese- hen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass bei den Fahrtreppen der durch technische Störungen verursachte Anteil an der Gesamtausfallzeit lediglich 30 % beträgt. Etwa 70 % der Ausfallzeiten resultieren aus planmäßig vorbereiteten Arbeiten und gesetzlichen Prüfungen, die keine Latenzzeit beanspruchen.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Optimierungsmöglichkeiten gibt es, indem man die Meldewege optimiert, sowie die fördertechnischen Anla- gen technisch aufschaltet. Wir prüfen diese Möglichkeiten der Optimierung zurzeit noch.“ Frage 5: Werden Latenzzeiten in den Verfügbarkeits- statistiken, die für Vergütungsregelungen bzw. Maluszah- lungen maßgeblich sind, erfasst und dargestellt? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Latenzzeiten sind Bestandteil der erfassten Ausfallzeit und werden in den Verfügbarkeitsstatistiken nicht gesondert ausgewiesen.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Nein, es werden keine Latenzzeiten erfasst und demzufolge gibt es keine Auswirkungen auf Vergütungsrege- lungen.“ Frage 6: Lässt sich ein Zusammenhang zwischen Stö- rungs- und Latenzzeiten einerseits und der Ausstattung der Bahnhöfe mit Personal vor Ort andererseits erkennen? Wenn ja: Wie stellt er sich dar? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Ein statistisch belastbarer Zusammenhang zwischen den Störungs- und Latenzzeiten und der Ausstattung der Bahnhöfe mit Personal vor Ort ist nicht belegt. Es ist insbesondere auch nicht zu erkennen, dass die durch eine ständige Besetzung der Bahnhöfe ggf. erreichte Verkür- zung der Latenzzeit, den resultierenden hohen Personal- aufwand rechtfertigen können.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Nein. Aufzüge sind bis auf Storkower Straße, Hohenschönhausen und Lichtenberg an ein Fernwirksystem angeschlossen und damit personalunabhängig. Am Bahn- hof Storkower Straße greifen personelle Kontrollen (siehe Pkt.1). Der Zeitpunkt des Störungseintritts kann im Nach- gang jedoch nicht festgestellt werden.“ Frage 7: Gibt es Angaben zur Reaktionszeit zwischen einer Störungsmeldung an Aufzügen und Fahrtreppen der benannten Bahnhöfe und dem Termin vor Ort zur Behe- bung der Störung? Welche Möglichkeiten zur Verringe- rung der Reaktionszeiten werden genutzt bzw. sollen in der Zukunft genutzt werden? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Reaktionszeit zwischen einer Störmeldung an Aufzügen und Fahrtreppen und dem Beginn der Behe- bung vor Ort soll nicht länger als zwei Stunden betragen. Dies gilt bei den Aufzügen über die Dauer der gesamten fahrplanmäßigen Verkehrszeit der U-Bahn und bei den Fahrtreppen für die Zeit von 6:30 bis 14:30 Uhr an Wo- chentagen. Außerhalb dieser Zeiten ist für besonders verkehrsrelevante Fahrtreppen ein ständiger Rufbereit- schaftsdienst eingesetzt. Die Einhaltung der mit den Aufzugsfirmen vertraglich festgelegten Reaktionszeit wird permanent dokumentiert und kontrolliert. Verstöße werden nicht geduldet und konsequent geahndet.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Angaben zur Reaktionszeit zwischen Störungsmeldung und Eintreffen eines Technikers vor Ort werden nicht erfasst. Die Störungen werden schnellstmöglich abgearbeitet. Durch Optimierung der Auftragsmanage- mentprozesse beim Auftragnehmer soll eine Verringerung der Reaktionszeiten erreicht werden.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 880 3 Frage 8: Wie oft wurde auf den benannten Bahnhöfen eine Wiederinbetriebnahme nach Nothalt erforderlich? Gibt es Angaben zu Ausfall- und Instandsetzungszeiten? Welche Möglichkeiten der Verringerung von Ausfallzei- ten nach Nothalt bestehen und wurden in der Vergangen- heit genutzt? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Fahrtreppen in den U-Bahnhöfen Lichtenberg und Tierpark sind mit Wiederbereitschaltungen (WBS) ausgestattet. Hierbei erfolgt nach jeder Nothaltauslösung eine selbsttätige technische Überprüfung, ob die Fahrtreppe wieder freigegeben werden kann. Ist dies der Fall, geht die Fahrtreppe ohne manuelle Schalthandlung wieder in Fahrtbereitschaft. In den betreffenden U-Bahnhöfen registrieren wir durchschnittlich 15 bis 20 missbräuchliche Nothaltbetäti- gungen je Fahrtreppe und Monat.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Es wird keine Statistik darüber geführt, wie oft eine Inbetriebnahme nach einem Nothalt erforderlich war. Derzeit werden schnellere Reaktions- und Eingriffsmög- lichkeiten geprüft. Konkrete Ergebnisse hierzu gibt es noch nicht.“ Frage 9: Wie kann sichergestellt werden, dass Men- schen, die auf barrierefreie Zugänge zur U- und S-Bahn angewiesen sind, in den Kundenzufriedenheitsumfragen von BVG und S-Bahn Berlin – insbesondere bei der Frage nach der Zufriedenheit mit der Bequemlichkeit der Zu- gänge – entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil repräsentiert sind? Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Auf der Grundlage des Verkehrsvertrages zwischen der BVG AöR und dem Berliner Senat wird von der BVG AöR einmal pro Jahr eine repräsentative Bevölkerungs- stichprobe von rd. 2.400 Personen ab 16 Jahren erhoben. Daraus abgeleitet sind sämtliche denkbaren Zielgruppen des ÖPNV entsprechend ihrem realen Anteil in der Be- völkerung abgebildet. Dies gilt auch für Menschen, die auf barrierefreie Zugänge zur U- und S-Bahn angewiesen sind. Die BVG AöR fragt nach der Zufriedenheit mit der behindertengerechten Ausstattung der U-Bahn, der U- Bahnhöfe, der Straßenbahn und der Busse. Es gibt aller- dings keine Einzelfrage zur „Zufriedenheit mit der Bequemlichkeit der Zugänge“.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Zielgruppe der Befragung sind S-Bahn-Fahrgäste, die häufiger als 10 mal im Jahr die S-Bahn benutzen. Bei der Untersuchung wird eine persönliche Breitenbefragung durchgeführt, wobei im Rahmen der benötigten Stichpro- benziehung das Verfahren einer disproportionalen Zu- fallsauswahl angewendet wurde. Die Befragung wird bei der Zielgruppe zu unterschiedlichen Tageszeiten und Tagen auf allen Linien durchgeführt, um ein möglichst breites Spektrum der S-Bahn Fahrgäste zu erhalten. Damit ist eine sehr gute statistische Repräsentanz der Ergebnisse gewährleistet. Das Thema barrierefreie Erschließung ist Bestandteil der Befragung. Nicht erfasst werden, schon aus Daten- schutzgründen, jegliche Mobilitätseinschränkungen der Befragten. In dieser Stichprobe sind Fahrgäste, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, entsprechend ihres Fahrgastanteils enthalten.“ Frage 10: Wann wird nach derzeitiger Planung mit den erforderlichen Baumaßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit am S-Bahnhof Nöldnerplatz begonnen und welche Maßnahmen sehen die Pläne derzeit vor? Antwort zu 10: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Zuge der Brückenerneuerung von DB Netz ist der Bau eines Aufzugs am S-Bahnhof Nöldnerplatz vorgese- hen. Eine genaue Planung bzw. Zeitangaben sind nach dem derzeitigen Stand nicht möglich.“ Berlin, den 19. Dezember 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2014)