Drucksache 17 / 12 889 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 25. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2013) und Antwort Gemeinsame Ermittlungsgruppen bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen Gemeinsamen Ermittlungsgruppen war die Berliner Polizei seit dem Jahr 2005 über welchen Zeitraum (Anfangs- und Endzeitpunkt) beteiligt? Zu 1.: Name Abkürzung Zeitraum Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift GER von 1978 bis heute Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser GES von 1995 bis heute Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe GFG von 1999 bis heute Gemeinsame Ermittlungsgruppe Berlin-Brandenburg GEG von 2004 bis heute Gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigarettenhandel GE Zig von 1999 bis heute Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin GE GiB von 1994 bis heute Gemeinsame Ermittlungsgruppe Identität GE Ident von 2000 bis 2009 a) Mit wem wurden diese Gemeinsamen Ermittlungsgruppen jeweils errichtet und zu welchem Zweck? Zu a): Name mit wem? Zweck GER damalige Oberfinanzdirektion Berlin Vermeidung von Doppelbearbeitungen und Reduzierung von Nahtstellenproblemen durch ein gemeinsames, abgestimmtes und arbeitsteiliges Vorgehen der Behörden GES damaliges Bundesgrenzschutzpräsidium Ost GFG Zollfahndungsamt Berlin- Brandenburg GEG Ministerium des Innern des Landes Brandenburg GE Zig Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg GE GiB Bundespolizei GE Ident damaliges Landeseinwohneramt Berlin Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 889 2 b) Welche Aufgaben sollten die Gemeinsamen Ermittlungsgrupppen jeweils wahrnehmen? Zu b): Name Aufgaben GER Bekämpfung der schweren und organisierten Rauschgiftkriminalität GES Bekämpfung von Schleusungs- und Dokumentenkriminalität GFG Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung GEG Bekämpfung von ausgewählten Delikten der Eigentumskriminalität GE Zig Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels GE GiB Bekämpfung illegaler Graffitis GE Ident Ermittlung der wahren Identität besonders gefährlicher Straftäter c) Wie viele Mitarbeiter*innen der Berliner Polizei waren jeweils an den Gemeinsamen Ermittlungs- gruppen beteiligt und welchen Gliederungseinhei- ten der Polizei gehörten diese an? Zu c): Name Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Gliederungseinheiten GER 2005 bis 2008: 30 aktuell: 16 Landeskriminalamt - (LKA) 21 Berlin LKA 21 Berlin GES 2000: 29 2008: 37 aktuell: 26 LKA 34 Berlin LKA 22 Berlin LKA 22 Berlin GFG aktuell: 11 LKA 31 Berlin GEG aktuell: 7 LKA 45 Berlin GE Zig 1999: 24 2005: 31 aktuell: 22 LKA 42 Berlin LKA 4 Berlin LKA 43 Berlin GE GiB 2008: 26 aktuell: 22 LKA 71 Berlin LKA 71 Berlin GE Ident anfangs: 2 am Ende: 4 LKA 42 Berlin LKA 41 Berlin d) Welche anderen Behörden waren jeweils beteiligt und warum? Zu d): Name andere Behörden warum? GER Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg überschneidende Zuständigkeiten in der Kriminalitätsbekämpfung GES Bundespolizei GFG Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg GEG LKA Brandenburg GE Zig Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg (bis heute) LKA Brandenburg (1999-2006) Bundespolizei (1999-2011) GE GiB Bundespolizei GE Ident Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Minimierung von Nahtstellen- problemen e) Waren externe Dritte beteiligt, und wenn ja, wer und warum? Zu e): Nein. f) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Gemeinsamen Ermittlungsgruppen jeweils gegründet? Zu f): Der Polizeipräsident entscheidet als Behörden- leiter über die Struktur und Organisation seiner Behörde und insofern auch über die Einrichtung und Auflösung von Ermittlungsgruppen. Hierzu bedarf es keiner geson- derten Rechtsgrundlage. Eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe wird auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen zwei oder meh- reren Behörden für einen spezifischen Zweck und ggf. einen begrenzten Zeitraum eingesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 889 3 g) Gibt es allgemeine bzw. jeweils spezifische Verwaltungsvereinbarungen über die Zusammenar- beit in Gemeinsamen Ermittlungsgruppen und wenn ja, welche? Zu g): Name Verwaltungsvereinbarungen GER Vereinbarung über die GER des LKA Berlin und des Zollfahndungsamtes BerlinBrandenburg (Oktober 2009) GES Vereinbarung über die Fortführung der GES (Juli 2012) GFG Vereinbarung über die Errichtung einer GFG LKA Berlin/ Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg (1999) GEG Vereinbarung über die Einrichtung einer GEG Berlin-Brandenburg (2004) GE Zig nein GE GiB Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der inneren Sicherheit in der Bundeshaupt stadt Berlin (1999) GE Ident nein h) Wie viele polizeiliche Ermittlungsverfahren wurden in den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen je- weils bearbeitet und abgeschlossen? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung nach Er- mittlungsgruppe, Zeitraum, Partner der Ermitt- lungsgruppe, Zahl der Mitarbeiter*innen und der jeweiligen Gliederungseinheit aus der diese stam- men.) Zu h): Die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge lässt sich aufgrund aufbauorganisatorischer Veränderungen der Polizei Berlin in den zurückliegenden Jahren nur teilweise bzw. durch statistische Rückrechnungen wie folgt darstel- len (mit Auf-/ Abrundungen): Name Anzahl bearbeiteter Vorgänge GER von 2005 bis 2012 : ca. 1.500 Vorgänge GES von 2005 bis 2012 : ca. 17.400 Vorgänge GFG von 2005 bis 2012: ca. 5.100 Vorgänge GEG von 2005 bis 2013: ca. 2.600 Vorgänge GE Zig von 1999 bis 2012: ca. 1.200 Ermittlungsverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßiger Steuerhehlerei und diverse weitere Delikte GE GiB von 2005 bis 2013: ca. 9.500 Vorgänge GE Ident nicht mehr nachvollziehbar 2. Welcher Nutzen ist nach Ansicht der Polizei durch die Einrichtung der jeweiligen Gemeinsamen Ermitt- lungsgruppe entstanden? Zu 2.: Der Nutzen von Gemeinsamen Ermittlungs- gruppen besteht darin, durch die Vermeidung von Dop- pelarbeit Ressourcen einzusparen und mit der Bündelung mehrerer Behörden die Effizienz in der Kriminalitätsbe- kämpfung zu steigern. Aufwand und Nutzen werden lau- fend einer Überprüfung auf Anpassungsnotwendigkeiten unterzogen. Berlin, den 18. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2014)