Drucksache 17 / 12 890 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (Piraten) vom 25. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2013) und Antwort Sonderkommissionen und bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine Sonderkommission ist bundes- weit als zeitlich befristete Organisationsform mit perso- neller und materieller Schwerpunktbildung für die Bear- beitung herausragender Straftaten definiert. Daneben existieren noch die Organisationsformen der artverwand- ten Ermittlungsgruppe sowie die der nicht bundeseinheit- lich definierten Arbeitsgruppe, welche in der Praxis eine nur untergeordnete Rolle spielt. Die jährlich eingerichtete sogenannte „Sonderkommission 1. Mai“ des Polizeilichen Staatsschutzes erfüllt die oben genannten Kriterien nicht, weil insbesondere das Kriterium der herausragenden Straftaten nicht erfüllt ist. Die Bezeichnung wird nur als Arbeitstitel verwendet. 1. Welche Sonderkommissionen gab es seit dem Jahr 2008 bei der Berliner Polizei? Zu 1.: Seit dem Jahr 2008 wurde in der Polizei Berlin im Sinne der bundesweit festgelegten Definition nur eine Sonderkommission einberufen. Dies war im Januar 2013 die Sonderkommission „Tunnel“. a) Welche Aufgaben sollten diese jeweils wahrnehmen ? Zu a): Die Aufgabe der Sonderkommission „Tunnel“ bestand in der Bearbeitung eines schweren Bandendieb- stahls. Bei der Tatbegehung wurde ein etwa 45 Meter langer Tunnel von einer Tiefgarage in den Tresorraum einer Bank gegraben. Die Tat wurde am 14. Januar 2013 entdeckt. b) In welchem Zeitraum war die Sonderkommission jeweils aktiv (Anfangs- und Endzeitpunkt)? Zu b): Die Sonderkommission „Tunnel“ war vom 15. Januar 2013 bis zum 01. April 2013 aktiv. Anschließend wurde sie in die Ermittlungsgruppe „Tunnel“ überführt. Die Ermittlungen dauern an. c) Wo waren diese jeweils organisatorisch angesiedelt ? Zu c): Die Sonderkommission „Tunnel“ war beim Landeskriminalamt (LKA) 451 angesiedelt. d) Wie viele Mitarbeiter*innen welcher Gliederungseinheiten der Berliner Polizei waren jeweils an die- sen Sonderkommissionen beteiligt? Zu d: In der Sonderkommission „Tunnel“ arbeiteten insgesamt 40 Dienstkräfte aus den Abteilungen LKA 2, 3, 4 und 5. Die Dienstkräfte wurden jedoch nicht durchgän- gig verwendet, weil der Kräfteansatz sukzessiv reduziert wurde. In der Hochphase arbeiteten 21 Dienstkräfte zeit- gleich in der Sonderkommission. e) Welche anderen Behörden waren jeweils beteiligt und warum? Zu e): Andere Behörden waren an der Sonderkommis- sion „Tunnel“ nicht beteiligt. Im Zuge der Ermittlungen gab es allerdings umfängliche Kontakte mit benachbarten Behörden, z. B. mit anderen Landespolizeien, dem Bun- deskriminalamt, der Bundeswehr (Tunnelgutachten), der Feuerwehr Berlin (Brandlegung im Tunnel), dem Tief- bauamt Steglitz-Zehlendorf (Ermittlungen zu vorhande- nen Baustellen und Anfragen von Dritten zum Objekt der Bank). f) Waren externe Dritte beteiligt, und wenn ja, wer und warum? Zu f): Externe Dritte waren an der Sonderkommission „Tunnel“ nicht beteiligt. Im Zuge der Ermittlungen gab es jedoch über die unmittelbar betroffenen Unternehmen hinaus umfängliche Kontakte zu Dritten, insbesondere zu Fachfirmen für die Themenfelder Kernbohrgeräte und Tunnelbau. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 890 2 g) Wie viele polizeiliche Ermittlungsverfahren wurden in den Sonderkommisionen jeweils bearbeitet und abgeschlossen? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung nach Bezeich- nung der Sonderkommission, Zeitraum, Grund der Bil- dung, Aufgabe, organisatorische Ansiedelung, Zahl der beteiligten Mitarbeiter*innen und der jeweiligen Gliede- rungseinheit der Polizei aus der diese stammen, Beteili- gung anderer Behörden und Dritter, Anzahl von bearbei- teten, abgeschlossenen Ermittlungsverfahren.) Zu g): Die Sonderkommission „Tunnel“ bearbeitete ein strafprozessuales Hauptverfahren sowie 298 dazuge- hörige „Geschädigtenvorgänge“. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu den Details siehe die Antworten zu den Fragen 1. und a) bis g). 2. Welcher Nutzen ist nach Ansicht der Polizei durch die Einrichtung der jeweiligen Sonderkommissionen entstanden? Zu 2.: Der Nutzen der Sonderkommission „Tunnel“ bestand darin, angemessen und zeitnah auf die besonderen Herausforderungen der Einsatzlage hinsichtlich polizeili- cher und strafprozessualer Maßnahmen reagieren zu kön- nen. Berlin, den 18. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 14)