Drucksache 17 / 12 892 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 25. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2013) und Antwort Wahrung des „Weihnachtsfriedens“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es Planungen seitens der Berliner Finanzverwaltung in diesem Jahr einen "Weihnachtsfrieden" für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu wahren? Zu 1.: Nein. 2. Wenn ja, welche Regelungen umfasst die Maßnahme ? Zu 2.: Entfällt. 3. Wenn nein, warum gibt es eine solche Regelung, so wie in fast allen anderen Bundesländern, in Berlin nicht? Zu 3.: Ein „Weihnachtsfrieden“ wird in Berlin seit 1996 nicht mehr verfügt. Auch in der Weihnachtszeit werden Steuerbescheide bekannt gegeben und Steuerfest- setzungen einschließlich der Beitreibung von Forderun- gen aus dem Steuerschuldverhältnis vollzogen. Dies ent- spricht dem gesetzlichen Auftrag der Steuerverwaltung. In den Bereichen der steuerlichen Außenprüfung und der Steuerfahndung wird erfahrungsgemäß zwischen den Feiertagen und Silvester von Prüfungsmaßnahmen mit Außenwirkung und Fahndungsmaßnahmen abgesehen, sofern nicht im Einzelfall entgegenstehende zwingende Gründe (z.B. drohende Verjährung, Gefahr im Verzug) vorliegen. Nach einer im Jahr 2011 durchgeführten Erhebung wird in sechs Bundesländern auf die förmliche Anord- nung eines „Weihnachtsfriedens“ verzichtet. Berlin, den 16. Dezember 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013)