Drucksache 17 / 12 904 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 25. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2013) und Antwort Ökologische Müllgebühren in Berlin? (II) – Erfolg der Papiersammlung in Gefahr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist in Berlin die Vergabe der Altpapier- entsorgung geregelt? Welche Rolle hat hierbei der Senat? Frage 2: Teilen sich die verschiedenen Unternehmen den Berliner Markt nach Stadtteilen auf oder wie ist die flächendeckende Versorgung sichergestellt? Antwort zu 1 und 2: Die Erfassung von Altpapier, Pappe und Karton (PPK) erfolgt in Berlin bei der privaten Endverbraucherin/beim privaten Endverbraucher als ge- werbliche Entsorgung im freien Wettbewerb. Über die Marktaufteilung nach Stadtgebieten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Druckerzeugnisse und stoffglei- che Verkaufsverpackungen können gemeinsam im glei- chen Behälter (Blaue Tonne) erfasst werden. Für den Anteil der stoffgleichen Verkaufsverpackun- gen ist zwischen dem Senat und den Betreibern des dua- len Systems abgestimmt, dass sie sich der im Wettbewerb tätigen gewerblichen Entsorger bedienen können. Sie haben sicherzustellen, dass - entsprechend ihrem Lizen- zierungsgrad - flächendeckend im gesamten Stadtgebiet gebrauchte Verkaufsverpackungen aus PPK eingesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Ergänzend haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, PPK unentgeltlich auf den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe abzugeben. Frage 3: Wie hoch ist die Papiersammelmenge in Ber- lin (Bitte listen Sie die Zahlen der vergangenen 5 Jahre auf)? Welche Papiersammelmenge strebt der Senat an? Antwort zu 3: Die von den Betreibern des dualen Sys- tems im Rahmen ihrer Mengenstromnachweise dokumen- tierten Mengen der bei der privaten Endverbrauche- rin/beim privaten Endverbraucher gesammelten PPK- Abfälle in den vergangenen fünf Jahren gliedern sich wie folgt auf: 2008: 205.373 t 2009: 195.363 t 2010: 189.279 t 2011: 186.285 t 2012: 178.336 t Bei den Abfällen aus PPK handelt es sich grundsätz- lich um Sekundärrohstoffe mit einem positiven Markter- lös. Der Senat geht davon aus, dass die im freien Wettbe- werb tätigen Entsorger genügend Anreiz bieten und so die maximale Menge getrennt vom Restmüll erfassen und einer Verwertung zuführen. Im Rahmen einer vom Bundesumweltministerium ge- förderten Studie zur Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung einer vorbildhaften klimafreundlichen Abfallentsorgung im Land Berlin (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/ entsorgung/de/klimakonzeption.shtml) wurde ermittelt, dass durch die Einführung von Müll- schleusen und Abfallmanagementsystemen bei Berliner Großwohnanlagen die Getrenntsammlung von PPK um rund 23.000 t/a in den nächsten Jahren gesteigert werden kann. Die Umsetzung derartiger Maßnahmen wurde ins- besondere bei den sechs kommunalen Wohnungsunter- nehmen bereits eingeleitet bzw. befinden sich in der Pla- nungsphase. Frage 4: Welche Einflussmöglichkeiten hat der Senat auf die Gebühren der Blauen Tonne? Plant der Senat die Blaue Tonne für Papier bei einer Einführung einer Abfall- Grundgebühr entgeltfrei zu stellen, um die im Abfallwirt- schaftskonzept festgelegten höheren Recyclingquoten zu erreichen? Antwort zu 4: Siehe zunächst Antwort zu Frage 1 und 2. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) planen derzeit keine getrennte Sammlung von PPK-Abfällen im Holsystem. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 904 2 Frage 5: Welche Firmen bieten aktuell die Blaue Ton- ne für Privathaushalte an und wie hoch sind deren Gebüh- ren? (Bitte um Auflistung der einzelnen Anbieter inkl. Gebühren) Wie können Privatkunden sich einen Über- blick über die unterschiedlichen Gebühren und Angebote verschaffen? Antwort zu 5: Seit Inkrafttreten des neuen Kreislauf- wirtschaftsgesetzes (KrWG) am 01.06.2012 sind gewerb- liche und gemeinnütziger Sammler von Abfällen aus Privathaushalten verpflichtet, diese Sammlungen bei der zuständigen Behörde, der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt, anzuzeigen. Dem Senat sind daher folgende Sammlungsunternehmen bekannt, die Sammel- behälter für die Erfassung von PPK-Abfällen bei Haushal- ten aufstellen: - Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, - Alba Consulting GmbH, - Alba Berlin GmbH, - Recycling Team Berlin e. K. (RTB), - Bartscherer & Co. Recycling GmbH, - Berlin Recycling GmbH, - Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG Darüber hinaus gibt es rund 30 Sammlungsunterneh- men, die Ankaufstellen für Altpapier betreiben. Informationen über die unterschiedlichen Angebote und Preise können den üblichen Medien, wie z. B. Zei- tungen und Internet, entnommen werden. Frage 6: Können Privatkunden sich aussuchen wel- chen Anbieter sie wählen oder sind sie je nach Wohnort an einen Anbieter gebunden? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu Frage 1 und 2. Frage 7: Bei welchen Anbietern und in welchen Teilen der Stadt ist die Blaue Tonne entgeltfrei? Antwort zu 7: Hierzu liegen dem Senat keine Er- kenntnisse vor. Für den mitgesammelten Anteil an Verkaufsverpa- ckungen ist die Blaue Tonne gemäß Verpackungsverord- nung entgeltfrei. Frage 8: Hat der Senat Kenntnis, dass die in einigen Teilen der Stadt entgeltfrei eingeführten Blauen Tonnen zum 01.01.2014 entgeltpflichtig werden sollen? a) Wie bewertet der Senat dies in Hinblick auf das Ziel der Verbesserung der Abfalltrennung? b) Mit welchem Rückgang der Papiersammelmengen rechnet der Senat, wenn die Papiertonne kostenpflichtig wird? c) Wie viele Abbestellungen von Papiertonnen sind zu erwarten? d) Wie bewertet der Senat, dass Haushalte, die die Pa- piertonne bislang kostenlos bezogen haben, nun binnen einer kurzen Frist schriftlich Widerspruch gegen den Bezug der kostenpflichtigen Tonne einlegen müssen? Antwort zu 8: Auch zu dieser Frage liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Bürgerinnen und Bürger, die künftig PPK-Abfälle in der gebührenpflichtigen Restmülltonne entsorgen, erhö- hen damit ihren Restmüllanteil, was sich auf die Höhe der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben zu erhebenden Entgelte auswirken wird. Der Senat rechnet daher nicht mit einem nennenswerten Rückgang der Papiersammel- mengen. Der Bezug eines Behälters zur getrennten Erfassung von PPK-Abfällen beruht auf einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der Abfallbesitzerin/dem Abfall- besitzer und dem Entsorgungsunternehmen. Eine Bewer- tung der Konditionen, zu denen diese beendet werden kann, ist dem Senat daher nicht möglich. Berlin, den 07. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2014)