Drucksache 17 / 12 909 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 26. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2013) und Antwort WAT und Weiterentwicklungen des Dualen Lernens Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern ist das Fach WAT aus Sicht des Senats Ankerfach des Dualen Lernens und wie wird die Anbin- dung der einzelnen Formen des Dualen Lernens an den Unterricht gewährleistet? Zu 1.: Ich verweise auf meine Antwort zur Frage Nummer 1 in der Kleinen Anfrage Nr. 17/12816. 2. Inwiefern funktioniert nach Kenntnis des Senats WAT als Ankerfach des Dualen Lernens auch an Schulen, die Produktives Lernen anbieten? 4. Inwiefern funktioniert nach Kenntnis des Senats WAT konkret als Ankerfach des Dualen Lernens im Zu- sammenhang mit Praxisklassen/Produktionsschulen bzw. anderen Formen praxisorientierten Lernens an Berliner Schulen? Zu 2. und 4.: Das Produktive Lernen und Praxislern- gruppen an Integrierten Sekundarschulen (ehemals Pra- xisklassen an Hauptschulen) sind Angebote im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens ab Jahrgangsstufe 9 und bieten einen verstärkten Praxis- bezug durch das Lernen an außerschulischen Lernorten (Betriebe, Bildungsträger) an. Unabhängig davon wird Wirtschaft, Arbeit, Technik (WAT) ab Jahrgangsstufe 7 auch an Schulen angeboten, die Produktives Lernen oder Praxislerngruppen durchführen. 3. Warum wird das Produktive Lernen vom Senat un- ter den „besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens“ geführt, die für benachteiligte bzw. sogenannte theoriedistanzierte Jugendliche gedacht sind? Zu 3.: Die Begriffe „benachteiligt“ und „theoriedistanziert “ werden im Zusammenhang mit den besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens nicht verwen- det. Das Produktive Lernen ist ein Bildungsangebot der Integrierten Sekundarschule in den Jahrgängen 9 und 10 und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Schulabschluss am Ende der Jahrgangstufe 8 gefährdet erscheint und die durch einen verstärkten Praxisbezug im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens eher gefördert werden können als durch andere Fördermaßnahmen. 5. Welche Formen des Dualen Lernens hält der Senat grundsätzlich auch für nicht-benachteiligte bzw. „theoriefreudige “ SchülerIinnen für sinnvoll? 6. Welche Formen des Dualen Lernens hält der Senat grundsätzlich für welche Altersstufen für besonders sinn- voll? Zu 5. und 6.: Wie ich bereits in meiner Antwort zur Frage 3 dargestellt habe, werden die Begriffe „benachteiligt “ und „theoriedistanziert“ und damit auch die Begriffe „nicht-benachteiligt“ und „theoriefreudig“ im Zusammenhang mit den besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens nicht verwendet. Gemäß § 29 Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO) bereitet das Duale Lernen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 alle Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundar- schule auf den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt und in weiterführende berufliche Bildungsgänge und Hochschulstudiengänge vor. Jede Schule legt im Schul- programm für Maßnahmen der Berufs- und Studienorien- tierung im Rahmen der Flexibilität der Stundentafel den Umfang fest und entscheidet, welche Aktivitäten stattfin- den und welche Angebote des Dualen Lernens durchge- führt werden sollen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 909 2 In Frage kommen beispielsweise ab Jahrgangsstufe 7 Betriebserkundungen, das Projekt „Komm auf Tour!“ sowie Girls´ Day/Boys´ Day, ab Jahrgangsstufe 8 Schnupperpraktika, ab Jahrgangsstufe 9 das dreiwöchige Betriebspraktikum, das im Fach WAT vor- und nachbe- reitet wird. In der Jahrgangsstufe 10 wird z. B. Bewer- bungstraining angeboten. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in jedem Jahr- gang an mindestens einer Maßnahme der Berufs- und Studienorientierung teil. 7. Welche Lern- und Leistungskriterien kommen für die einzelnen (normalen?) Formen des Dualen Lernens zur Anwendung? 8. Welche Lern- und Leistungskriterien kommen für die sogenannten „besonderen“ Formen des Dualen Lernens zur Anwendung? Zu 7. und 8.: Es gibt keine „normalen“ Formen des Dualen Lernens. Ab der Jahrgangsstufe 9 werden beson- dere Organisationsformen des Dualen Lernens angeboten. Es gelten die Lern- und Leistungskriterien gemäß § 58 Schulgesetz sowie die Sek I-VO. 9. Welche Rolle spielt die Kooperation der Sekundar- schulen mit den beruflichen Schulen/Oberstufenzentren für das Fach WAT, für den Bereich des Dualen Lernens sowie für die Studien- und Berufsorientierung? Welche good practice Beispiele sind bekannt? Zu 9.: Der Unterricht im Fach WAT findet sowohl im Klassenraum als auch in schulischen Werkstätten und an außerschulischen Lernorten statt. Eine Kooperation mit einer oder mehreren beruflichen Schulen/OSZ ist daher auch im Fach WAT eine pädagogisch sinnvolle Ergän- zung der eigenen schulischen Möglichkeiten. Die Integrierte Sekundarschule bietet insbesondere in Kooperation mit Betrieben und Trägern der Berufsvorbe- reitung und -ausbildung im Rahmen des Dualen Lernens praxisbezogenes und berufsorientiertes Lernen an. Daran können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 die Ver- bindlichkeit der Teilnahme festlegen (vgl. § 22 Absatz 5 Schulgesetz). In Oberstufenzentren soll eine gymnasiale Oberstufe mit einem beruflich orientierten Bildungsangebot einge- richtet werden (berufliches Gymnasium). Die beruflichen Gymnasien kooperieren mit einer oder mehreren Inte- grierten Sekundarschulen, um insbesondere den Schüle- rinnen und Schülern dieser Schulart den Erwerb der all- gemeinen Hochschulreife zu ermöglichen. Hierüber sind Kooperationsvereinbarungen zu schließen; Schülerinnen und Schüler kooperierender Integrierter Sekundarschulen haben einen Anspruch auf Aufnahme (vgl. § 28 Absatz 5 Schulgesetz). Gute Beispiele dafür werden in der Handreichung „Jeder Abschluss mit Anschluss“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vorgestellt. Berlin, den 17. Dezember 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 14)