Drucksache 17 / 12 915 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 26. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2013) und Antwort Pioniernutzungen auf dem Tempelhofer Feld Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: „Im Tempelhofer Park werden zum ersten Mal Pionier- und Zwischennutzungen als Treiber einer prozessualen und partizipativen Stadtentwicklung gezielt in einen städtebaulichen Planungsprozess integriert." Was versteht die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt unter „Treiber einer prozessualen und partizipativen Stadtentwicklung“? Antwort zu 1: Die Pionierprojekte wurden entlang der Tempelhof(THF)-Leitbilder ausgewählt, um Synergien und konkrete Zusammenarbeit der Projekte untereinander, aber auch mit den Entwicklungsträgern zu ermöglichen. Zielsetzung ist die Mitwirkung der Pionierprojekte an der Gesamtentwicklung und zugleich die programmatische Kodierung der zukünftigen Baufelder und der Nutzungen im Park. Entsprechend des konkreten Entwicklungsprozesses wird sich zeigen, welche Projekte sich am Standort etab- lieren und welche Projekte nur temporär verweilen wer- den. Um entsprechende Szenarien thematisieren und be- sprechen zu können, wurden verschiedene Entwick- lungspfade angedacht und in Arbeitsplänen visualisiert. Frage 2: In diesem Kontext: Welche Auffassung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über das Wesen von Pionieren im Allgemeinen und von den Aufgaben der Pionierprojekte auf der Tempelhofer Freiheit im Besonderen? Antwort zu 2: Pionierprojekte sind Teil einer prozess- haften Stadtentwicklung und ein innovativer Baustein der Standortentwicklung. Im Einvernehmen zwischen dem Land Berlin und den Projekten können die Pionierprojek- te langfristig in die Gesamtentwicklung integriert werden. Ziel ist es, die großen Entwicklungspotenziale zivilgesell- schaftlicher Akteurinnen und Akteure in Berlin aktiv zu nutzen und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Frage 3: Wie konkret wurden bzw. werden die Pio- nierprojekte im Allgemeinen und Arche Metropolis im Besonderen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode am 31.12.2013 in einen “städtebaulichen Planungsprozess integriert“, welcher Planungsprozess war/ist dies und wie, mit welchen Methoden und durch wen erfolgt/e die ge- zielte Integration hierin? Antwort zu 3: Die Integration der Pionierprojekte in die Gesamtentwicklung erfolgt durch die Entwicklungs- träger in Rückkopplung mit den verschiedenen Arbeits- gruppen und der Projektleitung. Fokus liegt jeweils auf den verschiedenen Kernaufgaben im Rahmen der Gesam- tentwicklung. Das heißt, bei der Tempelhof Projekt GmbH liegt Augenmerk auf einer möglichen Integration in die Baufeldentwicklung und bei der Grün Berlin GmbH auf der Entwicklung der Parklandschaft. Im Bereich Planung & Entwicklung der Tempelhof Projekt GmbH wurden im Rahmen der Arbeiten am Mas- terplan Phasenpläne erstellt, die die möglichen Wander- bewegungen der Pionierfelder beschreiben. Parallel fand i.d.R. gemeinsam mit externen Partnern der Aufbau konkreter Kooperationsprojekte statt, um das Pionierverfahren im Ganzen zu stärken und die Rahmen- bedingungen zu verbessern. Diese Kooperationsprojekte umfassen die drei Entwicklungsebenen: THF-Prototypen, THF-Infrastruktur sowie THF-Inkubator. Die Pionierprojekte bzw. die Träger von Pionierpro- jekten waren in die inhaltliche Arbeit und die Antragstel- lungen zur Finanzierung eingebunden, um bei Erfolg eine möglichst eigenständige Bearbeitung zu ermöglichen. So ist es bspw. gelungen für die Idee der „Recyclingbörse “ mittlerweile eine Bundesförderung (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung / Bundes- institut für Bau-, Stadt- und Raumordnung [BMVBS/ BBSR]) im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspo- litik (NSP) zu akquirieren. Das Projekt wird von den Trägern der Pionierprojekte in Kooperation mit der Even- tabteilung der Tempelhof Projekt GmbH umgesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 915 2 Das Mobile Nano Smart Grid zur besseren Versor- gung der Pionierfelder mit Strom, ist konzeptioniert. Eine Antragstellung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit dem Büro Happold und dem MNSG-Think Tank war leider nicht erfolgreich. Das Projekt Arche Metropolis war in den Think Tank zur Erarbeitung des Antrages beim BMBF integriert. Die Umsetzung des Mobilen Nano Smart Grid wird aktuell von der Tempelhof Projekt GmbH mit dem Büro Happold und der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt weiterverfolgt. Im Bereich des THF-Inkubators wurde (gemeinsam mit Schildkröte GmbH) ein Antrag beim Europäischen Strukturfonds (ESF-Fonds) gestellt, welcher aufgrund der Komplexität des vorgesehenen Projektes nicht gefördert werden konnte. Die Vernetzungs- und Beratungsleistun- gen wurden aber darüber hinaus13, im Rahmen der Mög- lichkeiten fortgesetzt, um den Pionierprojekten die Arbeit zu erleichtern (Handbuch „Temporäres Bauen“ und Handout „Finanzierungsmöglichkeiten“). Aktuell wird das Projekt auf Anregung der Pionierprojekte wieder konkret aufgegriffen und im Standorttreffen am 16.12.13 besprochen worden. Alle Projektvorhaben wurden im Sinne einer partizi- pativen Planung jeweils in den gemeinsamen Standorttref- fen angekündigt und besprochen und mit den jeweils mitwirkenden Pionierprojekten in speziell einberufenen Workshops mit den externen Partnern fortgesetzt. Frage 4: Der Pioniervertrag von Arche Metropolis wurde mit Schreiben vom 11.10.2013 nicht mehr verlän- gert und soll zum 31.12.2013 auslaufen. Ist Arche Metro- polis das einzige Pionierprojekt, dessen Vertrag durch Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht verlängert wurde? Antwort zu 4: Ja. Die Entscheidung wurde vom Ver- tragspartner der Arche Metropolis, der Grün Berlin GmbH, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Tempelhof Projekt GmbH getroffen. Frage 5: Begründet wurde die Entscheidung über die Nichtverlängerung auf „Grundlage des Evaluierungsprozesses der laufenden Pionierprojekte“. Um welchen Evaluierungsprozess handelte es sich, wer hat evaluiert, was war das konkrete Ergebnis der Evaluierung von Arche Metropolis, war Arche Metropolis über die Evaluierung informiert und welche konkreten Akteure waren an der Entscheidung über die Nichtverlän- gerung beteiligt? Antwort zu 5: Alle „Pioniere“ auf dem Tempelhofer Feld haben einen „Pionier- und Zwischennutzungsvertrag “, der bis zum 31.12.2013 befristet ist. Um entscheiden und nachvollziehbar begründen zu können, welche der Pioniernutzerinnen und Pioniernutzer ein Angebot zur Vertragsverlängerung für 2014 bekommen können, wur- den alle Pioniere bewertet. Hierüber waren alle Pioniere informiert. Bewertungskriterien waren u.a. die Umsetzung der jeweiligen ursprünglichen Konzeptideen und ihre Weiterentwicklung sowie die Einhaltung der Regelungen des „Pionier- und Zwischennutzungsvertrages“. Mit denjenigen Pioniernutzerinnen und Pioniernutzern, deren Vertragsverlängerung als fraglich eingestuft wurde, wur- den aufklärende Gespräche geführt, in deren Verlauf die Pioniernutzerinnen und Pioniernutzer ihre Position dar- stellen konnten. An der Bewertung und Entscheidungs- findung waren die Grün Berlin GmbH, die Tempelhof Projekt GmbH sowie die Abteilungen I und II der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beteiligt. Der „Pionier- und Zwischennutzungsvertrag“ der Arche Metropolis wurde nach einstimmigem Beschluss der o.g. Beteiligten nicht verlängert. Gründe hierfür waren zahlreiche und wiederkehrende Verstöße gegen den Nutzungsvertrag, die auch nach in- tensiven und wiederholten Gesprächen mit der Arche Metropolis nicht abgestellt wurden. Hierzu gehörten sehr zahlreiche deutliche Missachtungen der Schließzeiten des Tempelhofer Feldes, Pöbeleien, Drohgebärden und Ge- waltandrohung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern der Parkaufsicht, Betäubungsmittel-Konsum im Um- feld von Veranstaltungen, teilweise hoher Alkoholkonsum im Rahmen von Veranstaltungen, entgegen der Vereinba- rungen immer wieder erhebliche Lärmemissionen durch zu laute, verstärkte Musik, die wiederholt zu Anwohner- beschwerden führten sowie ein Zahlungsverhalten bezüg- lich der zu entrichtenden Miete, das permanent mehrere Mahnungen notwendig machte“. Frage 6: In der Ausgabe des Stadtmagazins ZITTY vom 03.10.2013 wurde bereits über die Nichtverlänge- rung des Vertrages berichtet, Arche Metropolis wurde hierüber jedoch erst am 11.10.2013 informiert. Wann wurde die Entscheidung gefällt, wie ist es zu diesem zeit- lichen Abstand gekommen und wo hat die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt das Informations- leck lokalisiert? Antwort zu 6: Die Entscheidung zur Nichtverlänge- rung des Vertrages mit der Arche Metropolis wurde am 02.10.2013 getroffen. Nach Vorlage des Protokolls der entsprechenden Sitzung wurde die Arche Metropolis über die Entscheidung per Schreiben vom 11.10.2013 infor- miert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 915 3 Frage 7: Wie bewertet die mit der Evaluierung des Pi- onierverfahrens beauftragte Argus GmbH das Pionierpro- jekt Arche Metropolis, wann erhält das Abgeordnetenhaus den Evaluierungsbericht über das Pionierverfahren und wie wird die Öffentlichkeit hierüber unterrichtet? Antwort zu 7: Der Auftrag der Argus GmbH ist noch nicht abgeschlossen, ihr Abschlussbericht wird Ende Dezember 2013 erwartet. Der Bericht kann bei der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz eingesehen werden. Eine offizielle Information des Abge- ordnetenhauses und der Öffentlichkeit ist nicht vorgese- hen. Es war nicht Aufgabe der Argus GmbH, die Arche Metropolis im Hinblick auf eine eventuelle Vertragsver- längerung für 2014 zu bewerten. Die Arche Metropolis wurde – wie alle anderen Pioniernutzerinnen und Pioniernutzer – von der Argus GmbH lediglich zu dem Zweck interviewt, das Pionierverfahren insgesamt (das Auswahl- verfahren, die Betreuung der Pioniere, die Umsetzung der Ziele der Pionier-Idee) zu evaluieren. Frage 8: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wei- terführung des Pioniervertrages von Arche Metropolis möglich? Antwort zu 8: Eine Weiterführung des Pionier- und Zwischennutzervertrages der Arche Metropolis ist ausge- schlossen. Berlin, den 20. Dezember 2013 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2014)