Drucksache 17 / 12 921 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 02. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2013) und Antwort Wem gehört der Berlin-Marathon? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat bewertet den Berlin Mara- thon als eine herausragende unter den jährlich wiederkeh- renden Sportveranstaltungen in der Stadt. Berücksichtigt man die fast weltweite Berichterstattung, die auch durch den hohen sportlichen Wert der Veranstaltung, bei der immer wieder Weltrekorde erzielt wurden, ausgelöst wird, muss man, ohne dabei die anderen Veranstaltungen ab- zuwerten, feststellen, dass es kein anderes jährlich wie- derkehrendes Sportereignis in der Stadt gibt, das eine derartige Werbewirksamkeit für die Sportmetropole wie auch die Stadt selbst entfaltet. 1. Wie bewertet der Berliner Senat das Verfahren der Vergabe der Startplätze für den Berlin-Marathon 2014, bei der es die Unterteilung der Laufkandidat/-innen in Geschäftspartner einerseits und weitere Bewerber/-innen, die sich über einen Reiseveranstalter bzw. andere Ver- markter anmelden (müssen), andererseits? 2. Wie hoch ist die Zahl der frei verkäuflichen (ver- losten) Startplätze und welchen Anteil nehmen sie an der Gesamtzahl der Teilnehmer/-innen am Marathon ein? 3. Wie bewertet der Senat die seit Jahren steigenden Startgebühren für die Läufer/-innen (1991: 30 DM, 2014: 98 Euro) und hält er die gegenwärtigen Startgebühren für sozial geeignet, um eine Teilnahme für Menschen jedwe- der sozialen Lage zu ermöglichen? 6. Wie hoch sind die Einnahmen, die die SCC Events GmbH im Jahr 2013 durch Startgebühren für den Berlin- Marathon erzielte, wie hoch sind die Werbeeinnahmen, wie hoch ist der Gewinn der GmbH? 7. Wie hoch waren im Jahr 2013 die Zahlungen von Sponsoren für den Berlin-Marathon? Zu 1. bis 3. und 6. bis 7.: Die Festlegung der Höhe der Startgebühren und der sonstigen Vergabemodalitäten obliegt allein dem Veranstalter. In Anbetracht der Tatsa- che, dass die wenigen vergleichbaren Veranstaltungen teilweise deutlich höhere Startgebühren verlangen, bei- spielhaft seien New York mit 347 $ oder Paris mit 115 Euro genannt, liegt die Startgebühr des Berlin Marathons für Veranstaltungen dieser Größenordnung und Bedeu- tung durchaus im Rahmen. Startgebühren aus dem letzten Jahrtausend lassen sich nicht mit den aktuellen vergleichen, da der Berlin Mara- thon seitdem eine außerordentliche Entwicklung genom- men hat. Mit den jetzigen Teilnehmerzahlen und – gruppen sind erheblich gestiegene, kostenintensive An- forderungen einhergegangen, die zudem noch jährlichen Aktualisierungen unterworfen sind. Hinzu kommt, dass es in den letzten 22 Jahren auch inflationsbedingte Preisstei- gerungen gab. Zu den Einnahmen des Veranstalters und Sponsoren- zahlungen vermag der Senat keine Angaben zu machen. Wie bei jedem Unternehmer stellen die Zahlen Ge- schäftsgeheimnisse dar. 4. Inwieweit ergibt sich aus Sicht des Senats aus dem hohen Anteil ehrenamtlichen Engagements beim Berlin- Marathon sowie aus der Tatsache, dass der Lauf gebüh- renfrei auf den Straßen Berlins stattfindet, die Notwen- digkeit einer Deckelung der Teilnehmerbeiträge bzw. die Einrichtung von Startplätzen mit sozial gestaffelten Start- gebühren? Zu 4.: Der Senat ist über das hohe ehrenamtliche En- gagement im Rahmen des Berlin Marathons erfreut. Das zeigt, wie sehr die Berlinerinnen und Berliner dieses Sportereignis schätzen und sich dafür engagieren. Aller- dings ist dieses Engagement grundsätzlich die Entschei- dung jeder/jedes Einzelnen. Ein Zusammenhang zwischen dem individuellen Engagement und der Höhe der Startge- bühr besteht nur insoweit, als ohne das erstere die letztere wahrscheinlich höher wäre. Der Veranstalter hat im Übri- gen auch Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr nach § 29 Straßenverkehrsordnung – StVO - und für die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 921 2 Nutzung des Straßenlandes zu entrichten. Die mit der Frage behauptete Gebührenfreiheit besteht nicht. 5. Wie bewertet der Senat Forderungen, wonach der Veranstalter des Berlin-Marathons seine Zahlen offenle- gen solle, weil der Berlin-Marathon eine Angelegenheit der ganzen Stadt darstelle und den Berliner Steuerzahler insgesamt belaste? Zu 5.: In Ermangelung einer gesetzlichen Verpflich- tung zur Veröffentlichung werden diese Forderungen als rechtsgrundlos bewertet. 8. Welchen Beitrag leistet das Land Berlin für die jährliche Durchführung des Berlin-Marathons und wie und in welcher Höhe war das Land Berlin an den Ein- nahmen und Gewinnen 2013 beteiligt? Zu 8.: Der Berlin Marathon hat keinerlei Zuwendung oder sonstige Förderung des Landes erhalten. Berlin hat sich im Rahmen der Repräsentation des Landes Berlin für dieses Weltsportereignis an einem Empfang beteiligt, der daher auch als Senatsempfang firmiert: Dem auch der Fragestellerin gut bekannten „Get together“ am Freitag vor den beiden Veranstaltungstagen. Wie schon bei der Beantwortung der Fragen 1. bis 3. und 6. bis 7. dargestellt, genehmigt das Land Berlin mit gebührenpflichtigem Bescheid eine Erlaubnis nach § 29 StVO und die Sondernutzung des öffentlichen Straßen- landes. Ansonsten beschränkt sich das Land Berlin auf die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Aufgaben im Rah- men der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Verkehrslenkung wie bei jeder anderen Veranstaltung im öffentlichen Raum auch. Soweit Steuerpflicht besteht, ist das Land hierüber mittelbar auch an den „Einnahmen und Gewinnen 2013“ des Veranstalters beteiligt. 9. Wie hoch waren die Aufwendungen/Kosten des Landes Berlin für welche Leistungen, die das Land Berlin im Rahmen des Berlin-Marathons 2013 erbrachte? Zu 9.: Das Land Berlin hat für den Senatsempfang insgesamt 20.000 Euro aufgewandt. Der Aufwand für den Gebührenbescheid wird nicht gesondert ermittelt, er ist mit den zu entrichtenden Gebühren beglichen. Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestell- ten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. 10. Wie wird das große Engagement des Landes für den Berlin-Marathon von der Tatsache beeinflusst, dass Sportstaatssekretär Andreas Statzkowski (CDU) gleich- zeitig Präsident des SCC Berlin e.V. und damit alleiniger Gesellschafter der SCC Events GmbH als Veranstalterin des Berlin-Marathon ist? Wie kann der Senat hier Interes- senkollisionen ausschließen? Zu 10.: Das Engagement des Landes Berlin richtet sich, soweit nicht ohnehin eigene gesetzliche Pflichten – etwa im Bereich der Genehmigung der Sondernutzung, der Verkehrsleitung und der Gewährleistung von Sicher- heit und Ordnung – erfüllt werden müssen, nach der Größe und Bedeutung der Veranstaltung in nationaler und internationaler Hinsicht. Die Frage, wer Präsident oder Präsidentin eines Vereines in Berlin ist, spielt dabei kei- nerlei Rolle. Diesbezüglich ist die Beteiligung an einem Empfang für eine Veranstaltung dieser internationalen Größenordnung üblich und mehr als berechtigt. Eine Interessenkollision ist nicht gegeben, da § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz strikt beachtet wird. Herr Staatssekretär Statzkowski wird mit Verwaltungsvorgän- gen, die den SCC e.V. und dessen GmbH betreffen, nicht befasst. 11. Welche Chancen sieht der Senat, den Charakter des Berlin-Marathons als Volkslauf, der Menschen aller sozialen Lage eine Teilnahme ermöglicht, wieder herzu- stellen? Zu 11.: Der Berlin Marathon als Gesamtveranstaltung ermöglicht Kleinkindern sowie Schülerinnen und Schü- lern, Handbikerinnen und Handbikern, Rollstuhlfahrerin- nen und Rollstuhlfahrern, Inlinerinnen und Inlinern, Walkerinnen und Walkern sowie Läuferinnen und Läu- fern weltweit die Möglichkeit zum sportlichen Wettbe- werb bei einem Weltsportereignis. In Anbetracht der vielen internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Tatsache, dass seit Jahrzehnten bis zu einer Milli- on Zuschauerinnen und Zuschauer bei der Veranstaltung die Straßen säumen, stellt diese einen wahren Volkslauf auf Weltniveau dar. Berlin, den 31. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jan. 2014)