Drucksache 17 / 12 922 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 29. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2013) und Antwort Baufällige Brücken in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Um welche 78 Brücken handelt es sich, die laut Staatssekrtär Gaebler (Haushaltsberatungen im Fach- ausschuss BauVerk am 21.8.2013) in so schlechtem Zu- stand sind, dass sie zeitnah saniert werden müssen (Bitte um Liste der betroffenen Brücken mit Zustandsnoten)? Antwort zu 1: Der von Herrn Staatssekretär Gaebler im Zusammenhang mit den Beratungen des Doppelhaus- haltes 2014/ 2015 im Fachausschuss für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BauVerk) am 21.08.2013 erwähnte Ordner bezieht sich auf aktuell anstehende Brückenbau- maßnahmen. Es handelt sich hierbei sowohl um Instand- setzungsarbeiten, erforderliche Ersatzneubaumaßnahmen und Neubaumaßnahmen, welche nach §7 des Berliner Straßengesetzes und §3 des Bundesfernstraßengesetzes vom zuständigen Träger der Straßenbaulast (Abteilung X – Tiefbau) umzusetzen sind. Die Liste ist nicht statisch, sondern verändert sich aufgrund aktualisierter Erkennt- nisse und Prioritätensetzungen. Frage 2: Bis wann plant der Senat alle 78 Brücken sa- niert bzw. neugebaut zu haben? Antwort zu 2: Eine konkrete Zeitangabe für die Abar- beitung aller anstehenden Projekte ist nicht möglich, da der Abarbeitungszeitraum der Projekte auch in hohem Maße von den Personalkapazitäten in der Abteilung X – Tiefbau abhängig ist und sich ggf. neue Prioritä- ten/Maßnahmen durch bauwerksbezogene Betrachtungen nach erfolgter Brückenprüfung nach DIN 1076 ergeben können (siehe auch entsprechende Ausführungen in der o.g. Ausschusssitzung). Frage 3: Welche Zeitplanung für die einzelnen Brü- cken liegt dieser Einschätzung zugrunde (Bitte um Dar- stellung der Zeitplanung für alle 78 Brücken)? Antwort zu 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Bei wie vielen Brücken sind aktuelle Sper- rungen bzw. Einschränkungen aus Sicherheitsgründen notwendig? Um welche Brücken handelt es sich dabei und sind diese aus Standsicherheits, Verkehrssicherheits oder ungenügender Dauerhaftigkeit gesperrt bzw. einge- schränkt nutzbar? Antwort zu 4: Aktuell sind derzeit 29 Brücken (Teil- bauwerke) gewichtsbeschränkend gemäß Straßenver- kehrsordnung (StVO) beschildert. Aus Sicherheitsgrün- den gibt es bei einigen wenigen Brücken Einschränkun- gen im Gehwegbereich, Fahrspureinschränkungen, Ge- schwindigkeitsbeschränkungen oder LKW- Überholverbote. In der Regel handelt es sich hierbei um Straßenbrü- cken in der Baulast des Landes Berlin sowie zum Teil um Bundesfernstraßenbrücken. Generell ergeben sich Einschränkungen und Sperrun- gen an Brücken aus der Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des gesamten Bauwerks oder einzel- ner Bauwerksteile. In einigen Fällen können sich auch mehrere Faktoren überlagern. Daher ist eine Einschrän- kung immer ein Ergebnis einer bauwerksbezogenen Be- trachtung. Frage 5: Bis wann werden diese Brücken laut Senats- planung saniert bzw. neugebaut werden, so dass sie wie- der uneingeschränkt nutzbar sind? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 6: Wann plant der Senat den Neubau der nur noch eingeschränkt nutzbaren Salvador Allende Brücke tatsächlich zu beginnen und wann soll er fertiggestellt sein? Antwort zu 6: Es ist vorgesehen, die Maßnahme ab Herbst 2015 umzusetzen. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 922 2 Frage 7: Gibt es weitere Brücken, bei denen absehbar ist, dass sie in den nächsten 5 Jahren so sanierungsbedürf- tig sein werden, dass Einschränkungen und Sperrungen drohen? Um welche Brücken handelt es sich? Antwort zu 7: Wie bereits zu Frage 4 erläutert, erge- ben sich Einschränkungen immer aus einer bauwerksbe- zogenen Betrachtung. Grundlage hierfür sind neben der Tragfähigkeit und der Verkehrsbeanspruchung vor allem die Ergebnisse der regelmäßig entsprechend DIN 1076 stattfindenden Bauwerksprüfungen, die sich in der Zu- standsnote widerspiegeln. Da die Entwicklung der Bauwerkszustände nicht prognostiziert werden können, sind keine konkreten An- gaben möglich. Mit Erhöhung des Bauwerksalters muss jedoch mit zunehmenden Einschränkungen gerechnet werden. Die Bewertung diesbezüglich erfolgt immer zur Gewährleistung der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Frage 8: Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Sanierung der Brücken schneller voranzutreiben bzw. wie soll umfangreichen Sanierungsmaßnahmen oder gar Er- satzneubauten besser vorgebeugt werden. Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Fragen 2 und 7. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2014