Drucksache 17 / 12 926 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 28. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2013) und Antwort Geschäftsbereiche des Senats – warum kümmert sich der Innensenator ums Pressegesetz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchem Grund fällt das Berliner Pressegesetz in der Geschäftsverteilung des Senats unter den Geschäftsbereich des Innensenators und nicht unter den Geschäftsbereich der für Medien zuständigen Senatskanzlei? Zu 1.: Die Zuständigkeit für das Pressegesetz ist wie die für andere Gesetze mit ordnungsrechtlichem Gehalt seit jeher bei der Senatsverwaltung für Inneres angesiedelt. 2. Ist geplant, an dieser Geschäftsverteilung etwas zu ändern und wenn nicht, warum nicht? Zu 2.: Nein. Die Zuständigkeitsverteilung hat sich bewährt und soll daher beibehalten werden. Berlin, den 18. Dezember 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2014)