Drucksache 17 / 12 927 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 02. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2013) und Antwort „Die teuerste E-Mail der Welt“ – Newsletter des Berliner Justizvolzugs Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie genau setzen sich die 11.500 € zusammen, die im Haushalt jährlich für den E-Mail-Newsletter des Berli- ner Justizvollzugs veranschlagt sind (Kapitel 0661, Titel 53113)? Zu 1.: Die veranschlagten Kosten von jährlich 11.500,00 € entsprechen dem Kostenaufwand nach der verwaltungsinternen Konzeptionsphase für drei herauszu- gebende Newsletter im Jahr. Für die Erstellung einer regulären Ausgabe eines Newsletters ist ein Betrag von 3.830,00 € anzusetzen. Dieser setzt sich aus geplanten 46 Arbeitsstunden der beauftragten Agentur bei einem Stun- densatz von 80,00 € zuzüglich einer Pauschale für Fotorechte von 150,00 € zusammen. 2. Welche redaktionellen und gestalterischen Bera- tungsdienstleistungen (siehe Rote Nummer 17/1114) beinhaltet dies genau, wer erbringt diese und warum kön- nen diese nicht verwaltungsintern erbracht werden? Zu 2.: Beim E-Mail-Newsletter handelt es sich um ein für die interne Kommunikation mit über 3.000 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges und der Sozia- len Dienste entwickeltes Instrument. Es entspricht einem zeitgemäßen Verständnis transparenten Führungsverhal- tens, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über wesentli- che Projekte und Entwicklungen im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz regelmäßig in anspre- chender Form und mit gut lesbaren Texten informiert werden. Dies ist zugleich Voraussetzung dafür, dass der Newsletter von den Angehörigen aller Berufsgruppen gleichermaßen gelesen wird. Um die einzelnen Ausgaben zu erstellen, ist ein anstalts- und behördenübergreifendes Redaktionsteam gebildet worden, dem u. a. Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter aus der Verwaltung, dem allgemeinen Vollzugsdienst und dem Sozialdienst angehören. Hier- durch wird gewährleistet, dass die Themenvielfalt des Geschäftsbereiches sich im Newsletter widerspiegelt. Eine Mitarbeiterin der Agentur nimmt beratend an Redak- tionssitzungen teil. Die von Mitarbeitenden erstellten Texte werden sprachlich und redaktionell überarbeitet. Die Agentur erstellt das Layout sowie Grafiken und ist für die Fotoredaktion, die Bildbearbeitung, die Programmie- rung der Arbeitsformate in HTML-Formate, die Aufarbei- tung für den Versand und die Verlinkungen verantwort- lich. Diese in der Summe sehr aufwändigen Arbeiten der Agentur gehören nicht zum Kernbereich der Kompetenz von Mitarbeitenden der Verwaltung. Sie können überdies nicht nebenbei erbracht werden, sondern würden eine erhebliche Personalressource binden. Da sowohl die Se- natsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, als auch die Justizvollzugsanstalten und die Sozialen Dienste spür- bare Personaleinsparungen bewältigen müssen, muss bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben äußerste Zurück- haltung geübt werden. In diesem Fall ist die Einbindung von professionellem externen Sachverstand sinnvoll und angemessen, zumal damit auch bei personellen Wechseln im Redaktionsteam ein kontinuierlicher Standard gewähr- leistet ist. 3. Wurde in diesem Zusammenhang geprüft, in Zu- kunft das seitens der Senatskanzlei allen Behörden kos- tenlos zur Verfügung gestellte Software-Werkzeug zur einheitlichen Gestaltung und Versendung von elek- tronischen Newslettern (siehe Kleine Anfrage 17/12724) zu nutzen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 927 2 Zu 3.: Das im Oktober 2013 durch die Landesredakti- on Berlin.de der Senatskanzlei zur Verfügung gestellte „Software-Werkzeug“ kann zum gegenwertigen Zeitpunkt nicht für den Newsletter übernommen werden, ohne das nunmehr seit April 2012 implementierte Design aufzuge- ben. Der Hauptaufwand bei der Erstellung des Newslet- ters liegt in der redaktionellen Zusammenführung, der Gestaltung und dem Versand. Dieser extern wahrgenom- mene Aufgabenumfang fällt grundsätzlich unabhängig davon an, welches Software-Werkzeug hierfür verwendet wird. Vor diesem Hintergrund wird derzeit noch geprüft, ob eine externe Erstellung des Newsletters mit dem neuen einheitlichen Software-Werkzeug zukünftig ggf. kosten- günstiger als bislang erfolgen kann. Berlin, den 21. Januar 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2014)