Drucksache 17 / 12 930 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 03. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Zuwendungen in den Haushaltsplänen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es eine Übersicht, aus der ersichtlich wird, welche Gesamtzuwendungssummen im Haushaltsplan 2012/2013 pro Projektträger/Verein bewilligt wurden und wie sich diese aus den unterschiedlichen Einzelplänen zusammensetzen? 2. Wenn ja, wo finde ich diese Übersicht? 3. Wenn nein, warum gibt es bisher eine solche Auf- stellung nicht? 4. Ist zukünftig für den Haushalt 2014/2015 eine sol- che Zusammenstellung geplant und wenn nein, warum nicht? Zu 1. - 4.: Gemäß der Landeshaushaltsordnung von Berlin sind Zuwendungen freiwillige Leistungen an Stel- len außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung be- stimmter Zwecke. Diese Zuwendungen werden auf Basis von Anträgen durch die zuwendungsgebenden Stellen in Form eines Zuwendungsbescheides im Laufe eines Jahres bewilligt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung können deshalb noch keine Aussagen über Einzelzuwendungen gemacht werden. Das Haushaltsgesetz definiert mit dem Haus- haltsplan zunächst den Rahmen, die eigentliche Bewirt- schaftung der Ausgaben danach obliegt der jeweiligen Leitung des Verwaltungszweigs; die Ausführung liegt somit im Ermächtigungsrahmen der jeweiligen zuwen- dungsgebenden Stelle. Die Aufnahme einer Übersicht ist deshalb vom Verfahrensablauf her systematisch nicht möglich. Die Transparenz im Zuwendungsbereich ist ein Ziel des Senats. Deshalb hatte er beschlossen, die dezentralen Veröffentlichungen der jährlich gewährten Zuwendungen nach Nr. 9.4 AV § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) in einer zentralen Zuwendungsdatenbank auf den Internet- seiten der Senatsverwaltung für Finanzen zusammenzu- führen (http://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsda tenbank/). Jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres werden die von der Senatskanzlei, den Senatsverwaltungen, von allen Bezirken und der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin im Vorjahr an juristische Personen vergebenen Zuwen- dungen in der zentralen Zuwendungsdatenbank veröffent- licht und ergeben demnach ein vollständiges Abbild des staatlichen Zuwendungswesens. Dies ermöglicht eine ressortübergreifende Recherche und erhöht signifikant die Transparenz. Es können unter anderem die Gesamtzuwendungssummen, die pro Projekt- träger oder juristischer Person bewilligt wurden und von welchen Verwaltungseinheiten diese ausgereicht wurden, jederzeit ausgewertet werden. Die bewilligten Zuwendungen für 2012 umfassen rund 9.000 Datensätze mit einer Gesamtzuwendungssumme für Projekt- bzw. institutionelle Förderungen von rund 1,3 Mrd. Euro. Diese zentrale Zuwendungsdatenbank ist seit Ende 2010 online und beinhaltet die Zuwendungsdaten seit 2009. Berlin, den 23. Dezember 2013 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2014)