Drucksache 17 / 12 934 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 03. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Rechtsstellung, Rechte und Pflichten sowie Kontrolle des Opferbeauftragten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Rechtsstellung des Opferbeauftragten des Landes Berlin und auf welche Weise sind seine Auf- gaben, seine Rechte und seine Pflichten rechtsverbindlich festgeschrieben? Zu 1.: Mit dem Opferbeauftragten Roland Weber wurde eine zivilrechtliche Vereinbarung geschlossen, in der seine Aufgaben, Rechte und Pflichten festgeschrieben sind. 2. Warum wird über die Aspekte zu 1.) nicht konkret auf der Internetseite des Landes Berlin – Senatsjustizverwaltung – informiert? Wo können sich Personen, die sich über diese Aspekte informieren wollen, diese Informatio- nen beschaffen? Zu 2.: Die Internetinformationen dienen hilfesuchen- den Bürgerinnen und Bürgern. Die Grundlage für die Tätigkeit des Opferbeauftragten hat für diese in ihrer konkreten Situation als Opfer keine Bedeutung. Bei An- fragen wird eine entsprechende Auskunft erteilt. 3. Welche Verantwortung sieht die Senatsjustizver- waltung jenseits der Installation der Funktion des Opfer- beauftragten in ihrer Tätigkeit für die Opferhilfe und Opferberatung in Berlin und was hat sie hier 2013 unter- nommen? Zu 3.: Es ist Ziel des Senats, den Opferschutz in Ber- lin, insbesondere für Opfer von Gewalttaten, zu stärken. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie andere Senatsverwaltungen arbeiten daher in ver- schiedenen Arbeitsgruppen eng mit Opferhilfeeinrichtun- gen zusammen. Verschiedene Hilfsorganisationen, insbesondere der Op- ferhilfe Berlin e.V., erhalten für ihre Maßnahmen Zuwen- dungen. Zu Beginn des Jahres 2014 wird eine Gewalt- schutzambulanz zur fachgerechten Versorgung von Op- fern häuslicher Gewalt und Dokumentation von Verlet- zungsfolgen an der Charité eingerichtet werden. 4. Wie gestaltet sich die Aufsicht über die laufende Tätigkeit des Opferbeauftragten des Landes Berlin? Zu 4.: Der Opferbeauftragte handelt im eigenen Na- men und ist in der Wahrnehmung seiner Aufgabe unab- hängig. Er steht aber in engem Kontakt mit der Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Diese ist daher über seine Tätigkeit informiert. Einer Aufsicht im Sinne einer Rechts- und Fachauf- sicht unterliegt der Opferbeauftragte nicht. Da die zivil- rechtliche Vereinbarung mit dem Opferbeauftragten ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsieht, kann die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Vereinbarung jederzeit beenden. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass die Ausübung der Tätigkeit des Opferbeauftragten so unparteiisch erfolgt, dass es nicht zum Anschein der Bevorzugung oder Be- nachteiligung einzelner Träger der Opferhilfe und -bera- tung im Rahmen der Verbesserung von Vernetzung und Kooperation kommen kann? Zu 5.: Der Senat hat keinen Anlass anzunehmen, dass der Opferbeauftragte bei seiner Tätigkeit nicht unpartei- isch handelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 934 2 6. Durch welche verbindlichen Vorkehrungen stellt der Senat sicher, dass es nicht zu einer Interessenvermi- schung zwischen der Funktion als Opferbeauftragter und der anwaltlichen Tätigkeit des Opferbeauftragten kom- men kann? Zu 6.: In der Vereinbarung ist geregelt, dass eine an- waltliche Vertretung nicht erfolgen darf. Berlin, den 12. Dezember 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013)