Drucksache 17 / 12 942 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 05. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Weiß der Senat von nix? Befragungen von Asylsuchenden durch den BND und ausländische Geheimdienste in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) ist eine dem Bundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienst- stelle und steht damit unter der Aufsicht des Bundeskanz- leramtes. Damit liegt die Behörde mit ihren Aktivitäten in der Zuständigkeit des Bundes. Die HBW führt Befragun- gen durch, um Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Dies entspricht dem Auftrag des BND gemäß dem BND-Gesetz (§ 1 Abs. 2 BNDG), Er- kenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung bereits seit den 1960er Jahren mehrfach zur HBW, ihrer politische An- bindung und ihren Aufgaben geäußert, zuletzt im Plenar- protokoll 18/3, Anlagen 16 bis 20 des Deutschen Bundes- tages vom 28. November 2013, Drucksache (DS) 18/61 des Deutschen Bundestages vom 18. November 2013 und DS 17/11597 des Deutschen Bundestages vom 21. No- vember 2012. Dem Senat ist bekannt, dass die Behörde auch in Ber- lin, wie im übrigen Bundesgebiet, ihren Aufgaben nach- kommt. Das Handeln des Bundes im Rahmen seiner Zu- ständigkeiten ist eine Angelegenheit, die ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundes- tages unterfällt. Der Bund ist in diesem Zusammenhang hinsichtlich der in seiner Zuständigkeit erfolgten konkre- ten Maßnahmen nicht berichtspflichtig. Eine Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit aus- ländischen Diensten liegt in der ausschließlichen Zustän- digkeit des Bundes und entzieht sich einer Bewertung durch den Senat. 1. Hat der Senat Kenntnis über Befragungen von Asylsuchenden oder anderen Flüchtlingen durch die „Hauptstelle für Befragungswesen“ (HBW), die dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet ist, in Berlin? 2. Hat der Senat Kenntnis über Befragungen von Asylsuchenden oder anderen Flüchtlingen durch Mitar- beiter ausländischer Geheimdienste (insb. der USA) in Berlin? Zu 1. und 2.: Siehe Vorbemerkung. 3. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob solche Befra- gungen in Räumlichkeiten, für die Berlin zuständig ist (wie z.B. Abschiebegewahrsam, Zentrale Aufnahmeein- richtung/Landesamt für Gesundheit und Soziales; Flücht- lingsunterkünfte), stattgefunden haben oder ob solche Befragungen dort angebahnt wurden? Zu 3.: In der Vergangenheit sind Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Spätaussiedler (ZAB) in Marienfel- de durch den Bundesnachrichtendienst befragt worden, so lange der Standort Marienfelde als ZAB betrieben wurde. Der Senat hat diese Praxis seinerzeit gebilligt, soweit die Freiwilligkeit der Befragung gewährleistet war. Nach Kenntnis des Senates sind die Befragungen von Spätaus- siedlerinnen und Spätaussiedlern mit der Schließung der ZAB Marienfelde eingestellt worden. 4. Hatten oder haben Mitarbeiter der HBW Zugang zu Räumlichkeiten, für die Berlin zuständig ist und in denen sich Asylsuchende aufhalten (wie z.B. Abschiebe- gewahrsam, Zentrale Aufnahmeeinrichtung/Landesamt für Gesundheit und Soziales; Flüchtlingsunterkünfte)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 942 2 5. Haben Berliner Behörden jemals im Zusammen- hang mit Befragungen von Asylsuchenden Amtshilfe geleistet (z.B. Verfassungsschutz, Ausländerbehörde, LaGeSo) und wenn ja, wann, wie oft und in welcher Form? Zu 4. und 5.: Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Hat es Datenanfragen der HBW an Berliner Be- hörden gegeben und in welchen Fällen haben Berliner Behörden Daten an die HBW weitergegeben? Zu 6.: Nein, es hat keine Datenanfragen der HBW ge- geben. 7. In welcher sonstigen Form haben Behörden des Landes Berlin bislang mit der HBW zusammengearbeitet? Zu 7.: Eine Zusammenarbeit fand nicht statt. Berlin, den 28. Januar 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2014)