Drucksache 17 / 12 945 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 28. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Interkulturelle Organisations- und Prozessbegleitung: Was geht da voran? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für die Jahre 2012 und 2013 waren jeweils 200.000 € für Interkulturelle Organisations- und Prozessbegleitung eingestellt. Was ist damit geschehen, wer hat welche Aufträge in diesem Bereich erhalten? (Bitte ta- bellarisch aufführen: Wer, Wann, Wofür, Wie viel?) Zu 1.: Auftragnehmerin/ Auftragnehmer Auftragsdatum Auftragsinhalt Kostenumfang Ariadne an der Spree 3/2012 Prozessunterstützende Organisationsentwicklung in Berliner Bezirken 1.773,05 € Kulturbuch-Verlag GmbH 11/2012 Veröffentlichung Interessenbekundungsverfahren „Interkulturelle Organisationsentwicklungsberatung“ im Amtsblatt 452,39 € Dr. Wilfried Kruse 12/2012 Expertise zum Thema „Gut Ankommen in der Berliner Arbeitswelt“ 7.500,00 € Ramböll Manage- ment Consulting 1/2013 Entwicklung einer Informations- und Kommunikati- onsstrategie zur Implementierung der interkulturellen Öffnung für Beschäftigte der öffentlichen Ver- waltung und der anderen Einrichtungen im Gel- tungsbereich des PartIntG § 4 52.500,00 € Kursiv 1/2013 Entwicklung einer Informations- und Kommunikati- onsstrategie zur Implementierung der interkulturellen Öffnung für Beschäftigte der öffentlichen Ver- waltung und der anderen Einrichtungen im Gel- tungsbereich des PartIntG § 4, hier: Umsetzung Webseite, Flyer, Postkarten, Plakate, Facebook 47.500,00 € Vielfalt Gestalten 1/2013 Organisationsentwicklungsberatung für die Beauf- tragte des Senats von Berlin für Integration und Migration zur Umsetzung des § 4 "Gleichberechtigte Teilhabe und Interkulturelle Öffnung" des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin. 61.800,00 € Nordlicht 7/2013 Begleitung und Fortsetzung des Prozesses der inter- kulturellen Öffnung der Berliner Jobcenter 55.581,60 € Camino 8/2013 Erstellung eines Gutachtens zu Bedarfen und Ange- boten im Bereich der stationären interkulturellen Altenpflege 27.100,00 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 945 2 2. Was ist in den Einrichtungen des Landes im Bereich Interkulturelle Personalentwicklung geschehen? Zu 2.: In den Einrichtungen des Landes wurden zahl- reiche Maßnahmen zur interkulturellen Personalentwick- lung durchgeführt. Eine detaillierte Auflistung der einzel- nen Maßnahmen würde eine Abfrage der einzelnen Se- natsverwaltungen erfordern. Eine entsprechende Abfrage erfolgt im Rahmen der Berichterstattung zum Partizipa- tions- und Integrationsgesetz (gemäß §8 PartIntG). Im Bericht zu den Jahren 2012/2013 wird eine ausführliche Dokumentation zur interkulturellen Personalentwicklung veröffentlicht werden. Demzufolge werden im Kontext dieser Kleinen An- frage beispielhaft die Entwicklungen zur interkulturellen Personalentwicklung aus dem Zuständigkeitsbereich der Integrationsbeauftragten dargestellt: Die Integrationsbeauftragte hat im Rahmen der unter Frage 1 erwähnten Organisationsentwicklungsberatung verschiedene Maßnahmen durchgeführt: - In der Dienststelle der Integrationsbeauftragten haben 2013 zwei Führungskräfteworkshops zur in- terkulturell kompetenten Führung stattgefunden. Die Ergebnisse werden im Praxishandbuch der Berliner Verwaltung im Rahmen der Reihe „Berliner Hefte zur interkulturellen Verwaltungspraxis“ veröffentlicht. Ein Auftaktworkshop zur interkul- turellen Organisationsentwicklung für die gesamte Senatsverwaltung hat 2013 stattgefunden. - Mit dem Personalrat wurde 2013 ein interkultureller Beratungsprozess durchgeführt. - Mit der Abteilung Zentrales haben in 2013 Gespräche zur Implementierung interkultureller Aspekte bei verschiedenen Personalentwicklungsinstru- menten wie beispielsweise der Entwicklung von Anforderungsprofilen stattgefunden. Eine Fortsetzung der genannten Prozesse 2014 ist ebenso geplant, wie die Dokumentation und Veröffentli- chung einzelner Prozesse. 3. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten unter den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes und in öffentlichen Unternehmen wurden durchgeführt? Zu 3.: Die Senatsinitiative Berlin braucht dich! moti- viert Schülerinnen und Schüler mit Migrationshinter- grund, eine Berufsausbildung beim Land Berlin und sei- nen Beteiligungsunternehmen für sich in Betracht zu ziehen und sich um diese zu bemühen. Der Anteil von Migrantinnen und Migranten in der Ausbildung beim Land Berlin soll entsprechend ihrem Anteil an der Bevöl- kerung auf 25% steigen. Den Jugendlichen werden Ein- blicke in die betriebliche Wirklichkeit, in Facharbeit und Ausbildung ermöglicht. Sie machen erste Erfahrungen mit betrieblicher Arbeit – eine Welt, die vielen von ihnen fern ist. Diese Betriebsbegegnungen werden in enger Zusam- menarbeit mit den Schulen vor- und nachbereitet. Mit dieser Selbstverpflichtung wollen Behörden und Betriebe mit Landesbeteiligung eine Vorreiterrolle übernehmen, um den Zugang Jugendlicher mit Migrationshintergrund zur Ausbildung zu verbessern und damit Nachwuchs- kräfte für sich und das Land zu gewinnen. Betriebe, die sich beteiligen, sind Teil eines Konsortiums aus Schulen und Betrieben, darunter die Senatsverwaltungen, die Be- zirksämter, die Polizei, die BSR, die BVG, die Berliner Wasserbetriebe und Vivantes. Der Anteil Auszubildender mit Migrationshintergrund unter den neueingestellten Auszubildenden im Öffentlichen Dienst ist seit 2006 von 8,6 auf 19,3% gestiegen. Darüber hinaus wurde in 2013 eine Kampagne zur Er- höhung des Anteils von Fachkräften mit Migrationshin- tergrund in der Berliner Verwaltung entwickelt. Die Kampagne „Mach Berlin zu deinem Job“ ist an Studierende mit Einwanderungsgeschichte adressiert und hat zum Ziel, dass sich mehr Migrantinnen und Migranten für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst interessieren. Im Rahmen der Kampagne wird auf die vielfältigen Be- schäftigungsfelder hingewiesen und über die beruflichen Perspektiven, die mit den jeweiligen Studienfächern ver- bunden sind, informiert. Kampagnenstart ist im Januar 2014. Weitere Informationen sind unter www.mach-ber- lin-zu-deinem-job.de abrufbar. Bereits seit 2010 fördert das Land Berlin in Koopera- tion mit dem Bildungswerk in Kreuzberg eine Maßnahme zur Erhöhung des Anteils Jugendlicher mit Migrations- hintergrund insbesondere im mittleren Polizeivollzugs- dienst sowie in der allgemeinen Verwaltung. Diese Maß- nahme ist aus der Erkenntnis heraus entstanden, dass die Zielgruppe häufig schon an der jeweiligen Aufnahmeprü- fung scheitert. Im Rahmen der Maßnahme werden die Jugendlichen gezielt qualifiziert, um diese Hürde nehmen zu können. Dabei wird insbesondere bei den Jugendli- chen, die sich für eine Ausbildung bei der Polizei interes- sieren, auch auf die körperliche Fitness geachtet, da der dort verlangte Sporttest als Bestandteil der Aufnahmeprü- fung für viele in der Vergangenheit ein nicht zu überwin- dendes Hindernis darstellte. 4. Welche Zielvorgaben zum angestrebten Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund wurden fest- gelegt? Welche Verfahren zur Überprüfung dieser Ziel- vorgaben wurden entwickelt? Zu 4.: Für Auszubildende und Neueinstellungen wur- de die Zielvorgabe 25 % Prozent festgelegt. Die Überprü- fung erfolgt durch Erhebung der Daten bei den neu einge- stellten Personen. Die Beantwortung der entsprechenden Fragen ist freiwillig, wobei der Rücklauf sich in den letz- ten Jahren positiv entwickelt hat. 5. Welche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement wurden entwickelt? Wo und mit wem haben die angekün- digten Bezirkskonferenzen und Workshops stattgefunden? Wo sind Ergebnisse einsehbar? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 945 3 Zu 5.: Die hier nachgefragten Ansätze stammen aus einer ersten Planungsphase. In der Folge wurden andere Schwerpunkte gesetzt. Daraus resultieren die unter Frage 1 dargestellten Aufträge und Projekte. Im Rahmen dieser Vorhaben fand eine Reihe von Workshops statt und es wurden Aspekte der Qualitätssicherung berücksichtigt. 6. Wie wurden Interkulturelle Förderkriterien in Förderrichtlinien und Programmen berücksichtigt? Wo liegen die Fortschritte der Jahre 2012/2013? Zu 6.: Auf Grund der Fülle von Förderrichtlinien und Programmen in unterschiedlicher Zuständigkeit wurde entschieden zunächst anhand von drei Vorhaben, die im Bereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Abt. Arbeit angesiedelt sind, die Umsetzung zu erproben. Dies umfasst die Durchführung einer Be- standsaufnahme der Umsetzung der Bildungsberatung und des Landesprogramms Mentoring und anschließen- den Werkstatt mit einem Dialog über die Ergebnisse so- wie die Evaluation des Berliner Jobcoachings. Es wurden Beratungen mit den jeweiligen Programmverantwort- lichen geführt, um zu sondieren, inwieweit interkulturelle Aspekte bereits berücksichtigt sind und wie eine weitrei- chendere interkulturelle Öffnung der jeweiligen Pro- gramme erreicht werden könnte. Im Landesprogramm Mentoring wurde bereits 2013 eine Werkstatt zur interkulturellen Öffnung unter Beteili- gung der Abteilung Arbeit und aller Projektträger durch- geführt. Die Ergebnisse sollen bei der Fortschreibung des Programms in 2014 umgesetzt werden. Gerade das Lan- desprogramm Mentoring, dessen Zielsetzung in der Ent- wicklung von geeigneten Ansätzen zur Reduzierung vor- zeitiger Lösungen von Ausbildungsverträgen besteht, ist hier besonders geeignet, da insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund ihren Ausbildungsvertrag oft vor- zeitig lösen. Hier sollen, in Kooperation mit allen Projekt- trägern, Aspekte der interkulturellen Öffnung verstärkt diskutiert werden Ein Abschluss des Pilotversuches ist im Laufe des Jahres 2014 avisiert. 7. Wie und wo sind Strategien der interkulturellen Öffnung auf öffentliche Unternehmen übertragen wor- den? Zu 7.: Der Ansatz von Berlin braucht dich! ist für den Bereich der Ausbildung im Öffentlichen Dienst entwi- ckelt und auf einige Betriebe mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin übertragen worden. Über die Ausdeh- nung auf weitere Betriebe besteht ein kontinuierlicher Kontakt und Austausch mit dem Kommunalen Arbeitge- berverband (KAV). Berlin, den 29. Januar 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2014)