Drucksache 17 / 12 946 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 03. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Tierpark Berlin; Vogelhaltung im Schimmel- und Asbesthaus: Fehlende Kompetenzen oder Missachtung des Tierschutzgesetzes? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist jedoch bemüht, dass Sie eine Ant- wort auf Ihre Anfrage erhalten und hat deshalb die Tier- park Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) um Auskünfte gebeten, die der Beantwortung zugrunde gelegt wurden. 1. Treffen Informationen zu, dass die Vögel aus dem Alfred-Brehm-Haus noch immer in dem abbruchrei- fen ehemaligen Imbissgebäude „Pony Pedro“ untergebracht sind? Zu 1.: Die Information ist nach Auskunft der Tierpark GmbH zutreffend. 2. Weshalb wurde in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/10583 im Juni 2012 wahrheitswidrig erklärt, dass die Vögel nur bis zum Jahresende 2012 in diesem Abrisshaus gehalten werden? Zu 2.: Die Tierpark GmbH hat mitgeteilt, dass sich die Baumaßnahmen im Alfred-Brehm-Haus aufgrund des Alters und des Zustandes der Anlage unvorhersehbar zeitlich verzögert haben, so dass die längere Unterbrin- gung der Vögel im Ausweichobjekt unvermeidbar ist. Der Umzug in die Tropenhalle ist für Anfang 2014 vorgese- hen. 3. Ist dem Senat bekannt, dass von diesem Gebäude aufgrund des Befalls mit Asbest und Schimmelpilzen (Aspergillus Niger) erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der TierpflegerInnen ausgehen und dass be- reits zwei TierpflegerInnen aufgrund dieser Belastung erkrankt sind? Zu 3.: Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass das Gebäude mit Asbest oder Schimmelpilzen belastet ist. Dem Senat ist bekannt, dass im Zusammen- hang mit der Erkrankung einer Beschäftigten des Tier- parks ein Berufskrankheitenverfahren bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anhängig ist. Aussagen zur Erkrankungsursache sind derzeit noch nicht möglich, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. 4. Treffen Informationen zu, dass die TierpflegerInnen aufgrund der hohen Gesundheitsgefährdung das Ge- bäude nur noch mit Atemschutz betreten dürfen? Zu 4.: Nein, diese Informationen treffen nicht zu. Die Verwendung von Atemschutzmasken wurde vom Landes- amt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) als befristete Maßnahme für Tätig- keiten in den in Rede stehenden Gebäudeteilen lediglich präventiv empfohlen. Diese Präventionsmaßnahme soll die aufgrund der besonderen räumlichen Bedingungen bei der Tierpflege entstehenden erhöhten Belastungen durch Staub (Bestandteile u.a. aus Tierkot und Federn) reduzie- ren. 5. Ist dem Senat bekannt, dass die aufgrund der Gesundheitsgefährdung erteilte Erlaubnis zur Nutzung dieses Gebäudes seitens des Landesamtes für Arbeitsschutz bis Ende 2013 befristet ist? Zu 5.: Dem Senat ist bekannt, dass die vom LAGetSi ausgesprochenen präventiven Empfehlungen bis Ende 2013 befristet sind. 6. Wie bewertet der Senat die Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs. 17/10583 „Es handelt sich nicht um eine trostlose Unterkunft sondern um eine artgemäße Haltung“ und wo ist geregelt, dass baufällige mit Schimmel und Asbest verseuchte Gebäude eine artgemäße Tier- haltung ermöglichen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 946 2 Zu 6.: Nach Auffassung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes ist das Ausweichquartier „Pony Pedro“ für eine dauerhafte Unterbringung der Vögel nicht geeignet. Angesichts der notwendigen Umquar- tierung aufgrund des Umbaus des Alfred-Brehm-Hauses sei die vorübergehende Unterbringung jedoch zulässig, insbesondere, da Alternativen nicht zur Verfügung stehen. 7. Hält der Senat diese Aussage aufrecht vor dem Hintergrund, dass selbst der kurze Aufenthalt in dem Gebäude so gesundheitsschädigend ist, dass Tierpflege- rInnen nur mit Atemschutz hinein dürfen, um die Tiere zu versorgen? Zu 7.: Siehe Antwort zu 4. 8. Was geschieht nach Ablauf der Nutzungserlaubnis mit den Vögeln? Zu 8.: Die Tiere werden in absehbarer Zeit in die be- zugsfertige Tropenhalle umquartiert werden können. 9. Wurde die Zahl der in dem Abrissgebäude untergebrachten Vögel in der Anfrage 2 der Drucksache 17/ 10583 im Sommer 2012 nicht beantwortet, weil (Mehr- fachnennungen sind möglich) a) der Antwortgeber die Sorge hatte, dass der Fragestellerin damit ein Vergleich zu den Vögeln möglich wäre, die diese tierschutzwidrige Unterbringung überle- ben würden; b) weil ihm die Übersicht über seine übergroßen Tiersammlungen fehlt; c) weil er das Parlament nur als Geldgeber begreift, sich einer parlamentarischen Kontrolle aber bewusst ent- zieht. Zu 9.: Der Senat hatte übermittelt, dass der Vogelbe- stand der Tropenhalle übergangsweise im Ausweichquar- tier untergebracht worden sei. Da es nicht in der Verant- wortung des Senats liegt, den Tierbestand des Tierparks zahlenmäßig zu überwachen, wurde diese Auskunft als ausreichend erachtet. Berlin, den 23. Dezember 2013 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jan. 2014)