Drucksache 17 / 12 947 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 03. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Zoo Berlin; Elen-Antilope: Fehlende Kompetenzen oder Missachtung des Tierschutzgesetzes? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Der Senat nimmt keine Aufgaben beim Vollzug tier- schutzrechtlicher Vorgaben wahr. Die Zuständigkeit für diesen Aufgabenbereich liegt in den Bezirken. Die Ant- wort auf diese Kleine Anfrage basiert deshalb auf Stel- lungnahmen der zuständigen Bezirke Mitte und Lichten- berg. 1. Treffen Informationen zu, dass der zuständige Amtstierarzt den geplanten Tiertransport einer hochträch- tigen Elen-Antilope vom Berliner Zoo nach Sofia unter- sagt hat? Zu 1: Nach Mitteilung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes trifft diese Information zu. 2. Wie wurde diese Versagung begründet? Zu 2.: Das zuständige Veterinär- und Lebensmittel- aufsichtsamt hat die Entscheidung auf Grundlage von Anhang I, Kapitel 1, Nr. 2. c) der Verordnung (EG) 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Ände- rung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 getroffen. Danach dürfen hochträchtige Tiere grundsätzlich nicht transportiert wer- den. 3. Auf welche Art sollte der Tiertransport erfolgen und wie lange hätte er gedauert? Zu 3.: Der Transport sollte auf dem Landweg erfol- gen. Es wurde mit einer Transportdauer von 3 bis 4 Tagen gerechnet. 4. Treffen ferner Informationen zu, dass der Verant- wortungsträger im Zoo abgestritten hat, dass das Tier hochträchtig ist und kurz vor der Niederkunft steht? Zu 4.: Nach Mitteilung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes trifft diese Information zu. 5. Wird über Verpaarungen und voraussichtliche Ge- burtstermine der Zootiere in den Berliner Zoos Buch geführt, wenn nein warum nicht? Zu 5.: Im sogenannten Revierbuch werden sowohl Verpaarungen als auch Geburten vermerkt. Geburten werden zudem in einem Bestandsbuch erfasst. 6. Treffen Informationen zu, dass die Elen-Antilope deren Trächtigkeit von dem Verantwortungsträger im Zoo abgestritten wurde, zwei Wochen nach dem untersagten Tiertransport ein Jungtier zur Welt gebracht hat? Zu 6.: Nach Mitteilung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes trifft diese Information zu. 7. Welcher Grund kommt für die gravierende Fehlein- schätzung hinsichtlich der Transportfähigkeit des hoch- trächtigen Tieres aus Sicht Senats am ehesten in Frage (Mehrfachnennungen sind möglich):  Dass das Tier unmittelbar vor der Geburt stand, interessiert die Verantwortlichen im Zoo nicht, der überflüssige Kostgänger sollte nur schnell weg, um Platz zu schaffen;  Eine Kontrolle über Vermehrung und Trächtigkeit findet in den Berliner Zoos nicht statt;  Die Verantwortungsträger können nicht erkennen, dass ein kurz vor der Niederkunft steht? 8. Sollte keine der oben angeführten Gründe zutreffen, bitte ich um Nennung der zutreffenden Begründung für diese Fehlentscheidung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 947 2 Zu 7. und 8.: Nach den vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt übermittelten Informatio- nen trifft keine der unter Frage Nr. 7 genannten Gründe für die mögliche Fehleinschätzung zu. Der genaue Grund für diese Fehlentscheidung ist nicht bekannt. Berlin, den 15. Januar 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 14)