Drucksache 17 / 12 951 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 02. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort „Kitas machen schlau“ – Die neue Kita-Kampagne des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was verspricht sich der Senat von seiner aktuellen Kita-Kampagne „Kitas machen schlau“? Zu 1.: Kindertageseinrichtungen sind wichtige Bil- dungsorte, die Kindern beste Chancen in der vorschuli- schen Bildung eröffnen. Darüber hinaus bilden sie eine wesentliche Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sinne einer größtmöglichen Chancenge- rechtigkeit sollen möglichst viele Kinder bereits vor ih- rem Schuleintritt eine Kita besuchen. Schon jetzt nehmen knapp 66 Prozent der 1- bis unter 3-jährigen und über 93 Prozent der 3- bis unter 6-jährigen Berlinerinnen und Berliner Kindertagesbetreuung in An- spruch. Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, diese Quoten bis zum Ende des Jahres 2015 auf 70 sowie 95 Prozent zu heben. Um dieses Ziel zu erreichen, wirbt der Senat flan- kierend zum forcierten Kita-Ausbau für den Kita-Besuch und informiert über das Kita-Angebot der Stadt. 2. Welche Kosten entstehen dem Senat durch das das Entwerfen, Erstellen, Drucken, Veröffentlichen und Ver- breiten des Kampagnenmaterials, insb. der Plakate? (bitte die einzelnen Kosten aufschlüsseln) Zu 2.: Zum derzeitigen Stand lassen sich im Rahmen der Informationskampagne zum Kita-Besuch bzw. der Werbung für den Kita-Besuch folgende Kosten beziffern: • Konzept, Gestaltung und Reinzeichnung Kampagnen -Plakate, Gestaltung weiterer Materialien: 3.784,20 EUR (inkl. MwSt.) • Konzept, Gestaltung und Reinzeichnung Kampagnen -Flyer: 3.617,60 EUR (inkl. MwSt.) • Technische Kosten für Produktion und Hängung von 200 „Mega-Light-Plakaten“ (je 100 pro Kalenderwoche 46 und 47 2013): 20.468 EUR (inkl. MwSt.) 3. Wo sind diese Kosten im Haushalt 2012/2013 und im Haushalt 2014/2015 jeweils etatisiert? Zu 3.: Die Kosten sind sowohl im Doppelhaushalt 2012/2013 als auch im Doppelhaushalt 2014/2015 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Kapitel 1000, Titel 53101 (Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit) etatisiert. 4. Welche Firmen und Institutionen waren am Ent- wurf, an der Erstellung, am Druck oder an der Veröffent- lichung und Verbreitung des Kampagnenmaterials, insb. der Plakate beteiligt? a) Wie wurden sie beteiligt? b) In welcher Höhe wurde sie finanziell vergütet? Zu 4.: Mit der Konzepterstellung, Gestaltung und Reinzeichnung der Informationsmaterialien (Plakate, Flyer etc.) wurde die Agentur Sehstern Kommunikation und Design beauftragt. Der Auftrag zur Produktion und zum Aushang der „Mega-Light-Plakate“ wurde der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH erteilt. Die ent- standenen Kosten für die Verwendung der Werbefläche (Media-Kosten) in Höhe von 122.451 EUR (inkl. MwSt.) hat die Firma Ströer selbst getragen. Die Höhe der sonsti- gen finanziellen Vergütung der Leistungen ist der Ant- wort auf Frage 2 zu entnehmen. 5. Warum wird das Kampagnenmaterial und wieso werden insb. die Plakate bisher nur in deutscher Sprache veröffentlicht und verbreitet? Zu 5.: Eine Übersetzung der Informations-Flyer in re- levante weitere Sprachen ist für das kommende Jahr vor- gesehen. Die Plakatkampagne ist im Wesentlichen selbst- erklärend und bewusst sprachlich niedrigschwellig ange- legt, um Menschen möglichst vieler sprachlicher Kompe- tenzniveaus zu erreichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 951 2 6. Wie lange und in welchen Zeiträumen soll das Kampagnenmaterial und wie lange sollen insb. die Kam- pagnenplakate in Berlin veröffentlicht und verbreitet werden? Zu 6.: Die „Mega-Light-Plakate“ bilden den Auftakt einer breiten öffentlichen Information über das Berliner Kita-Angebot. Die öffentliche Hängung in der Berliner Straßenlandschaft war für die Dauer der Kalenderwochen 46 und 47 ausgelegt. Der Druck und die Verbreitung der Kampagnen-Plakate im Format DIN A3 sowie der Kam- pagnen-Flyer ist für das 1. Quartal 2014 vorgesehen. Es ist geplant, diese Informationen über die Bezirksämter, den Info-Punkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss), die Familienzentren und weitere Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger und speziell für Familien, zur Verfügung zu stellen. 7. Zu der vom Senat aktuellen Kampagne soll auch gehören, dass alle Familien, deren Kinder älter als drei Jahre alt sind und noch keine Kita besuchen, von der Bildungsverwaltung einen Basisantrag für einen Kita- Gutschein zugeschickt bekommen. a) Wann sollen diese Gutscheine versandt werden? 8. An wie viele Erziehungsberechtigte sollen diese Basisgutscheine versandt werden? 9. Nach welchen Kriterien erhalten welche Erzie- hungsberechtigte einen Basisgutschein? a) Nach welchen Richtlinien nicht? 10. Liegen diesen Basisgutscheinen Informationen zum Gutschein oder zum Kitabesuch bei? a) Wenn ja, welche und in welcher Sprache? b) Wenn nein, warum nicht? 12. Welche Informationen und Daten werden bereits im Basisgutschein ausgefüllt sein? Woher bezieht der Senat diese Informationen und Daten? Zu 7. bis 10. und 12.: Bereits seit 2008 ist im § 4 Abs. 6 des Kindertagesförderungsgesetzes - KitaFöG - gere- gelt, dass die Eltern der Kinder, die ihr drittes Lebensjahr vollenden, eine schriftliche Information über das Verfah- ren und die Voraussetzungen der Förderung in Tagesbe- treuung erhalten, insbesondere über den bedarfsunabhän- gigen Anspruch auf einen Kita-Platz. Zugleich erhalten die Eltern den Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Bedarfsbescheides. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft beabsichtigt die Einführung eines flächende- ckenden, vereinfachten Gutscheinverfahrens für alle Drei- jährigen. Es ist vorgesehen, dass alle Eltern von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollenden und noch keinen Be- treuungsplatz in Anspruch nehmen, einen, bezogen auf das zuständige Jugendamt, voradressierten Basisantrag für einen Betreuungsgutschein über eine kostenfreie Teilzeit- betreuung drei Jahre vor Beginn der regelmäßigen Schul- pflicht erhalten. Neben dem Basisantrag soll ein An- schreiben an die Eltern und eine kurze und prägnante Übersetzung in mehreren Sprachen (Türkisch, Arabisch, Vietnamesisch, Französisch, Russisch, Englisch und Pol- nisch) beigefügt werden, in dem die Details zum Verfah- ren in verständlicher Sprache dargestellt werden. 11. Welche Auswirkungen hat das Zusenden der Ba- sisanträge auf die Kitagutscheinstellen in den bezirk- lichen Jugendämtern? Zu 11.: Gemäß § 5 Abs. 1 Kindertagesförderungsver- ordnung hat das zuständige Jugendamt über den Antrag - nach Feststellung des Bedarfs - einen entsprechenden Bescheid (Gutschein) zu erteilen. 13. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 14. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 13. und 14.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 07. Januar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2014)