Drucksache 17 / 12 952 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 02. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Schummel-Check in Berliner Kitas? Prüfungen der Anwesenheit der Kinder durch „externe Kontrollen“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Laut Presseberichten (z.B. BILD, 14.10.2013, Tagespiegel , 18.08.2011) werden bzw. wurden in Berliner Kitas „externe Kontrolleure“ eingesetzt, um in einer oder mehreren repräsentativen Erhebungen stichprobenartig zu überprüfen, ob Eltern die gesamte Betreuungszeit in An- spruch genommen haben, die das Land Berlin für die bewilligten Kita-Gutscheine bezahlt hat. Auf welcher Rechtsgrundlage finden oder fanden diese Kontrollen statt? 2. Wer führt diese „externen Kontrollen“ durch? a. Welches Institut, welche Firma oder welche sons- tige Institution wurde mit dieser Aufgabe beauf- tragt? 3. Wer hat diese Kontrollen wann wem angeordnet bzw. aufgrund welcher Beschlüsse wurden diese Kon- trollen veranlasst (bitte den entsprechenden Beschluss oder die Beschlüsse beifügen)? 4. Wie werden oder wurden diese Kontrollen durchgeführt ? a. Welche Kriterien oder Richtlinien sind bei den Kontrollen maßgeblich? 5. In welchem Zeitraum und in welchen zeitlichen Abständen sollen diese Kontrollen durchgeführt werden? a. In welchem Zeitraum wurden diese Kontrollen bereits durchgeführt? 6. Was kosten dem Land Berlin diese Kontrollen? Wie viele finanzielle Mittel hat die jeweilige externe Institution vom Land Berlin wann erhalten? 7. Insofern diese Kontrollen bereits stattfanden: Welche Ergebnisse haben sie hervorgebracht und wie haben sich diese Ergebnisse seit dem Jahr 2011 entwickelt? Zu 1. bis 7.: Eine Untersuchung über die zeitliche Nutzung der Kindertageseinrichtungen durch Eltern bzw. ihre Kinder wird gemäß § 9 (4) der zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege (LIGA) und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS e.V.) geschlos- senen Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) durchgeführt. Hintergrund dieser Vereinbarung war die jeweils stufenweise Einführung der Beitragsfreiheit sowie des bedarfsunabhängigen Rechtsanspruchs auf einen Teilzeitplatz in den letzten drei Jahren vor der Einschu- lung durch das Gesetz zur Einführung der beitragsfreien Förderung im Kindergarten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 17. Dezember 2009. Mittel zur Durch- führung der Untersuchung stehen im Haushalt im Einzel- plan 10 (Kapitel 1000, Titel 52610) zur Verfügung. Die Durchführung der repräsentativen Erhebung über die zeitliche Nutzung von Kindertagesstätten in Berlin wurde öffentlich ausgeschrieben und im Amtsblatt für Berlin vom 11. Oktober 2013 (63. Jahrgang, Nr. 45) ver- öffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 01.11.2013. Der Zuschlag ist am 06.01.2014 erfolgt. Die Untersuchung wird innerhalb von sechs Monaten nach Vergabe durchgeführt. Sie soll im Rahmen des Er- hebungszeitraums von mindestens drei Wochen zu unter- schiedlichen Zeitpunkten in ausgewählten Kindertages- stätten durchgeführt werden. Sie wird durch die Selbst- auskunft der Kita-Leitung realisiert und durch vereinzelte Stichproben verifiziert werden. Im Vorfeld der Untersu- chung fand bereits eine Testerhebung zur Optimierung und Erprobung des Untersuchungsdesigns in 15 Kitas statt. 8. Welche Sanktionen oder sonstigen Maßnahmen erfahren betroffene Eltern oder sollen sie erfahren, bei de- nen festgestellt wurde, dass sie die Betreuungszeit nicht im vollen Umfang genutzt haben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 952 2 9. Hat das Land Berlin durch diese Kontrollen Mehreinnahmen erzielt? a. Wenn ja, woraus ergaben sich diese Mehreinnahmen ? b. Wenn ja, wann und in welcher Höhe? 10. Wie verfahren mit Fällen verfahren, in denen Eltern nicht die gesamte Betreuungszeit in Anspruch ge- nommen haben, weil ihre Kinder krank waren oder aus weiteren berechtigten Gründen fehlten? a. Wie werden die Gründe der Abwesenheit der Kinder während der Betreuungszeit geprüft? Zu 8. bis 10.: Die Erhebung der Daten soll anonymi- siert bzw. pseudonymisiert durchgeführt werden. Dem- entsprechend werden keine personenbezogenen Daten ausgewertet. Die Erhebung dient dem Erkennen von Systemwir- kungen seit der Einführung des Gutscheinsystems und der Beitragsfreiheit. 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwor- tung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 12. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11. und 12.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 15. Januar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2014)