Drucksache 17 / 12 953 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 02. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Hat der Senat die Situation der Berliner Tagesmütter und Tagesväter im Blick ? – II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sie schreiben in der Antwort auf meine Kleine An- frage vom 29. August 2013, Drs. 17/12589, dass Tages- müttern bzw. Tagesvätern Auflagen erteilt werden, “wenn die Erfüllung der in den landesrechtlichen Regelungen enthaltenen Qualitätsansprüche einzelfallabhängig sicher- gestellt werden muss und darüber die Erlaubnisfähigkeit nach § 43 SGB VIII hergestellt werden kann.” Dabei geht es, so schreiben Sie “insbesondere um die persönlichen Eignungsvoraussetzungen und die notwendige Ba- sisqualifikation der Bewerberin/des Bewerbers als Tages- pflegeperson…” Um welche Eignungsvoraussetzungen und um welche Basisqualifikation handelt es sich hierbei konkret? Zu 1.: Die Eignungsvoraussetzungen für Tagespflege- personen sind in der Ausführungsvorschrift zur Kinderta- gespflege (AV-KTPF) insbesondere unter Nr. 6 ausge- führt. Die AV – KTPF ist auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Sen- BildJugWiss) unter dem Stichwort Familie/Kindertages- betreuung/Kindertagespflege veröffentlicht. Zu den per- sönlichen Eignungsvoraussetzungen der Tagespflegeper- son gehören insbesondere Freude und Interesse am Um- gang mit Kindern, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbe- wusstsein, Reflexionsfähigkeit und Bereitschaft zur Wei- terbildung. Darüber hinaus werden die gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest) sowie die Vorlage eines er- weiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentral- registergesetz erwartet. Der Umfang der Basisqualifikation ist abhängig von der fachlichen Vorbildung der Bewerberinnen und Be- werber. Erzieherinnen/Erzieher und andere pädagogische Fachkräfte absolvieren 30 Unterrichtseinheiten (UE) sowie andere Fachkräfte grundsätzlich 84 UE. Tagespfle- gebewerberinnen und Tagespflegebewerber, die keine einschlägige Vorbildung haben, durchlaufen regelhaft 160 UE. 2. Sie schreiben weiterhin, dass Tagesmüttern bzw. Tagesvätern ein umfassendes Qualifizierungs- und Fort- bildungsangebot am SFBB und bei “anerkannten Bildungsträgern ” zur Verfügung steht. Welche Ab-schlüsse oder Zertifikate erhalten Tagesmütter bzw. Tagesväter bei einem erfolgreichen Abschluss dieser Qualifizierungs- maßnahmen und Fortbildungen? a) Welche weiteren „anerkannten Bildungsträger“ bieten welche Qualifizierungs- und Fortbildungs- angebote an? 3. Werden diese Abschlüsse und Zertifikate in anderen Bundesländern anerkannt? a) Wenn ja, in welchen? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 2. und 3.: Die Qualifikation im Umfang von 160 UE wird von den zwei Gütesiegel-Bildungsträgern des Landes Berlin - Familien für Kinder gGmbH und Quecc - Quality for Education and Child Care - durchgeführt. Nach erfolgreichem Kolloquium erhalten die Teilnehme- rinnen/Teilnehmer das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Dieses Zertifikat wurde im Rahmen des Aktionsprogramms zur Kindertagespflege von Seiten des Bundes eingeführt; es gilt demzufolge überregional und wird in der Regel in allen Bundesländern anerkannt. Die Qualifikation im Umfang von 30 UE für den Per- sonenkreis der pädagogischen Fachkräfte wird vom Sozi- alpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg (SFBB) durchgeführt. Andere Fachkräfte absolvieren die 84 UE in Kursen bei anerkannten Bildungsträgern. Der Kursbesuch wird durch eine Teilnahmebescheinigung von Seiten des Bildungsträgers bestätigt. Für die laufende Fortbildung stehen den Tagespflege- personen auch die zuvor genannten Bildungsträger und - institutionen zur Verfügung. Des Weiteren führen die Bezirke Fortbildungen durch; hier sind z.B. die Jugend- ämter, Volkshochschulen, Erziehungsberatungsstellen, Säuglingsfürsorgen und Lebensmittelaufsichtsämter ein- gebunden. Weitere Fortbildungskurse werden themenspe- zifisch von anerkannten Fortbildungsträgern durchge- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 953 2 führt. Dafür erhalten die Tagespflegepersonen als Nach- weis Teilnahmebescheinigungen. Eine Zusammenstellung aller Angebote ist aufgrund der Menge und Vielfalt im Rahmen einer Kleinen Anfra- ge nicht möglich. Die SenBildJugWiss übermittelt den Tagespflegepersonen über die Jugendämter einmal jähr- lich einen sogenannten Fortbildungsbrief, in dem die Fortbildungsträger mit Internetlink aufgeführt sind (Anla- ge 1). 4. Wie hoch ist die Vergütung einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters bei einer Festanstellung in Berlin? Zu 4.: Die Festanstellung von Tagespflegepersonen wird in einem Modellprojekt im Rahmen des Aktionspro- gramms Kindertagespflege des Bundes erprobt. Im Auf- trag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird zurzeit eine Expertise erstellt, in der die Rahmenbedingungen für eine Festan- stellung umfassend eruiert und bewertet werden. Dabei sind rechtliche Klärungen insbesondere zum Pausenan- spruch von angestellten Tagespflegepersonen zu berück- sichtigen. 5. Den Antworten auf meine Kleine Anfrage, Drs. 17/12589 entnehme ich, dass ein Online-Handbuch zur Kindertagespflege in Federführung des BMFSFJ – mit Beteiligung von SenBildJugWiss – entwickelt werden sollte. a) Was ist der Inhalt dieses Online-Handbuchs? b) Ab wann wird dieses Online-Handbuch veröffent- licht? Zu 5.: Das Online-Handbuch des BMFSFJ ist bereits unter www.handbuch-kindertagespflege.de zugänglich. Es enthält Informationen zur Kindertagespflege für Eltern, für Interessentinnen und Interessenten, die in der Tages- pflege arbeiten möchten, und für Tagespflegepersonen. In Kapitel 1 „Wegweiser zur Kindertagespflege“, Rubrik „Die Politik der Bundesländer“ stellen die Länder die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Unter Nr. 1.6.2.3. ist die Berliner Kindertagespflege abgebildet - mit Link auf die Internetseite der SenBildJugWiss. 6. Sie schreiben in der Antwort auf meine Kleine An- frage, Drs. 17/12589, dass Tagespflegestellen Zeiten abdecken sollen, die von Kindertagesstätten nicht abge- deckt werden. Um welche Zeiten handelt es sich konkret? Zu 6.: Die besondere Betreuung in der Kindertages- pflege vor und nach den üblichen Öffnungszeiten von Kitas und Schulen kann sich auf Zeiten ab 5 Uhr mor- gens, abends nach 18 Uhr bis 21 Uhr, über Nacht oder über das Wochenende beziehen. 7. Wie viele Tagespflegestellen gibt es zurzeit in Ber- lin? (bitte tabellarisch pro Bezirk aufschlüsseln) Zu 7.: Durch das Land Berlin wird die Anzahl der Ta- gespflegepersonen in den Bezirken statistisch zum Stich- tag 31.12. eines jeden Jahres erhoben. Danach gab es am 31.12.2012 1.670 Tagespflegepersonen. Die Aufschlüs- selung nach Bezirken ist der Tabelle (siehe Anlage 2) zu entnehmen. Die Auswertung der Daten für den 31.12.2013 ist noch in Bearbeitung. 8. Der Anlage in meiner Kleinen Anfrage entnehme ich, dass die Zuwendungen für Tagespflegestellen in den Bezirken ungleich verteilt werden und stark voneinander abweichen, was sich mit der unterschiedlichen Verteilung der Plätze insgesamt und der geschaffenen Plätze nicht erklären lässt. So erhalten Tagespflegestellen im Bezirk Reinickendorf 217,08 € pro Kind, der Bezirk Mitte 173,70 € pro Kind und der Bezirk Marzahn-Hellersdorf 98,57 € pro Kind. a) Wie begründet bzw. erklärt der Senat diese Ab- weichungen? b) Wie bewertet der Senat diese Unterschiede? c) Was spricht aus der Sicht des Senats dagegen, die Zuwendungen an Tagespflegestellen in den Bezir- ken anzugleichen? Zu 8.: Drs. 17/12589, Anlage zur Antwort auf Frage 8 enthält die Investitionsanteile im Rahmen des Bundespro- gramms zur Schaffung und Sicherung von Betreuungs- plätzen für Kinder unter 3 Jahren – aufgeteilt nach Bezirken . Darin werden keine kindbezogenen Anteile, sondern maßnahmebezogene Mittel dargestellt. Über die erforder- lichen Maßnahmen entscheiden die Bezirke auf der Grundlage ihrer Kenntnis vor Ort. Die Kosten variieren nach Art der Maßnahme (z.B. Renovierung, Ausstattung) und nach Mengen/Größenordnungen (z.B. Anzahl der Quadratmeter an Teppichboden). 9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, welche Referate, welche Ämter in welchen Bezirken und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung die- ser Kleinen Anfrage beteiligt? 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 9. u. 10.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 06. Januar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2014) Anlage 1 Bildungsträger für Kindertagespflege: 1. Sozialpädagogische Fortbildungsstätte Berlin – Brandenburg (SFBB), Jagdschloss Glienicke, Königstr. 36 B, 14109 Berlin Tel. 030 – 48481 – 100, Fax. 030 – 48481 – 122 http://www.sfbb.berlin-brandenburg.de 2. proFam gGmbH in Kooperation mit Familien für Kinder gGmbH, Stresemannstr.78, 10963 Berlin Tel. 030 - 210021 - 0, Tel.: 030/ 67 30 89 32, Fax 030 - 210021-24 http://www.familien-fuer-kinder.de www.fortbildungszentrum-berlin.de 3. Ev. Familienbildung, Haus der Kirche, Goethestr. 26 – 30, 10625 Berlin Tel. 030 - 3191 – 286 oder - 284 (keine Anmeldung – Anmeldung erfolgt direkt in der jeweiligen Familienbildungsstätte) http://www.evangelische-familienbildung-berlin.de 4. Tempelhofer Forum e. V. im Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der ufaFabrik, Viktoriastraße 12-18, 12105 Berlin, Postfach 424003 – 12082 Berlin Tel. 030 – 705 40 14, Fax. 030 –705 25 11 http://www.tempelhoferforum.de 5. Quecc - Institut Quality System for Education and Child Care Stierstraße 4, 12159 Berlin, Tel: 030 - 8591097 http://www.quecc.de 6. pme Familienservice gGmbH, Flottwellstr. 5, 10785 Berlin Tel. 030 – 269371 – 0, Fax. 030 – 269371 - 21 https://www.familienservice.de/veranstaltungen 7. Unfallkasse Berlin Culemeyerstr. 2, 12277 Berlin, Tel. 030 – 7624 – 0, Fax. 030 – 7624 – 1109 http://www.unfallkasse-berlin.de 8. DEKRA Akademie Berlin Röblingstr. 158, 12105 Berlin, Tel. 030 – 6981498 – 10, Fax. 030 – 6981498 - 40 http://www.dekra-akademie.de SenBildWiss - III B 13 - Anlage 2 1 bis 3 Kinder 4 bis 5 Kinder 6 bis 8 Kinder 9 bis 10 Kinder Mitte 41 52 32 34 32 191 Friedrichshain- Kreuzberg 27 30 34 20 18 129 Pankow 77 21 40 18 2 158 Charlottenburg- Wilmersdorf 65 70 18 36 0 189 Spandau 84 50 0 19 7 160 Steglitz- Zehlendorf 47 82 20 14 8 171 Tempelhof- Schöneberg 33 67 55 64 10 229 Neukölln 39 27 6 22 5 99 Treptow-Köpenick 22 46 6 2 10 86 Marzahn- Hellersdorf 26 28 9 4 14 81 Lichtenberg 14 19 8 12 7 60 Reinickendorf 60 47 2 7 1 117 Insgesamt 535 539 230 252 114 1.670 Datenquelle: Fachverfahren ISBJ-KiTa 31.12.2012 Anzahl der belegten Kindertagespflegesstellen zum 31.12.2012 Tagespflegestellen mit öffentlich geförderten PlätzenBezirk Tagespflege im Haushalt der/des Personensorge- berechtigten Gesamt Tagespflege für ka17-12953 K1712953-Anlage 1 K1712953-Anlage 2