Drucksache 17 / 12 954 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 06. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Macht der Justizvollzug die Beamten krank? - V Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand im allgemeinen Justizvollzugsdienst in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte jeweils für jede Berliner Haftanstalt und jedes Jahr aufführen)? Zu 1.: Der durchschnittliche Krankenstand im allge- meinen Justizvollzugsdienst in den Jahren 2010 bis 2013 stellt sich wie folgt dar (die Angaben für das Jahr 2013 beziehen sich auf das 1. Halbjahr 2013, die Zahlen des 2. Halbjahres 2013 liegen noch nicht vollständig vor). Gesundheitsquote allgemeiner Vollzugs- dienst 2010 2011 2012 I. Hj. 2013 Justizvollzugsanstalt (JVA) % % % % JVA Charlottenburg 85,1 83,6 85,3 JVA für Frauen Berlin 82,3 80,7 80,6 80,3 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 85,1 88,9 89,1 90,4 JVA Moabit 83,8 84,4 84,9 82,3 JVA Plötzensee 84,3 82,0 83,1 83,2 JVA Tegel 87,1 88,0 86,4 84,2 Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin 86,4 88,4 86,2 87,8 Jugendarrestanstalt (JAA) Berlin 91,6 86,4 84,3 85,8 Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Berlin 83,0 81,5 76,2 JVA Heidering 93,8 GESAMT 85,4 85,8 85,3 85,1 Für die JVA Heidering wird die Gesundheitsquote erst seit ihrer Eröffnung im Jahr 2013 erhoben, die Zahlen für die JVA Charlottenburg und das Justizvollzugskranken- haus Berlin werden aufgrund der zum 1. Januar 2013 erfolgten Verschmelzung zur JVA Plötzensee nur noch bis zum 31. Dezember 2012 einzeln ausgewiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 954 2 2. Liegt dem Senat – vor dem Hintergrund der Antworten auf die Fragen 1, 2, und 3 in der Kleinen Anfrage (Drucksache 16/12063) vom 22. April 2008 – mittlerweile eine Evaluation der Gründe für die Versetzung in den Ruhestand vor und zu welchen Ergebnissen ist diese ge- kommen? Zu 2.: Die Gründe für die Versetzung von Justizvoll- zugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten in den Ruhe- stand beruhen auf unterschiedlichen Krankheitsbildern. Dies sind namentlich Erkrankungen aus dem psychischen bzw. psychiatrischen Formenkreis, orthopädische Erkran- kungen, innere Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf, Lun- generkrankungen) oder orthopädische Erkrankungen, die mit psychischen Erkrankungen einhergehen. Bei den individuellen amtsärztlichen Gutachten gibt es weiterhin keine einheitlichen Diagnosen, vielfach treffen mehrere Erkrankungsbilder verschiedener medizinischer Formen- kreise zusammen und ergeben in der Gesamtheit die Grundlage für die Justizvollzugsdienstunfähigkeit. Dies ist statistisch nicht erfassbar. Den orthopädischen Erkrankungen wird durch Einzel- maßnahmen des Gesundheitsmanagements, wie z. B. der Bereitstellung ergonomischer Arbeitsplätze, entgegenge- wirkt. Sofern derartige Aufgabengebiete vorhanden, wer- den Bedienstete mit gesundheitlichen Einschränkungen in Einzelfällen auf sogenannten leidensgerechten Dienstpos- ten eingesetzt, bei dem z. B. ein Wechsel zwischen Gehen und Stehen ermöglicht wird oder höhenverstellbare Schreibtische bzw. Stehpulte an Bildschirmarbeitsplätzen zur Verfügung stehen. 3. Wie viele Beamte des in den Berliner Justizvoll- zugsanstalten eingesetzten allgemeinen Vollzugsdienstes sind wegen Dienstunfähigkeit in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte jeweils gesondert darstellen) in den Ruhestand versetzt worden? Zu 3.: Die Anzahl der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten des all- gemeinen Vollzugsdienstes ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Justizvollzugsanstalt 2010 2011 2012 l. Hj. 2013 JVA Moabit 16 9 3 2 JVA Tegel 3 3 3 1 JVA Plötzensee 3 3 2 3 JSA Berlin 4 0 1 0 JVA für Frauen Berlin 2 2 4 2 JVA Charlottenburg 3 2 0 JVA des Offenen Vollzuges Ber- lin 3 1 1 0 JAA Berlin 0 0 0 0 JVK Berlin 0 0 0 JVA Heidering 0 Insgesamt: 34 20 14 8 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 954 3 4. Wie hoch ist dabei die Zahl derer, die zum Zeit- punkt der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstun- fähigkeit noch nicht das 30., das 40., das 50. bzw. das 60. Lebensjahr vollendet hatten (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? Zu 4.: Die Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2010 2011 2012 I. Hj. 2013 Gesamt 34 20 14 8 Davon: Bis Vollendung 30. Lebensjahr 0,0 0,0 0,0 0,0 in % 0,0 0,0 0,0 0,0 31. bis Vollendung 40.Lebensjahr 5,0 3,0 1,0 1,0 in % 14,7 15,0 7,1 12,5 41. bis Vollendung 50. Lebensjahr 13,0 7,0 7,0 1,0 in % 38,2 35,0 50,0 12,5 über 50. Lebensjahr 16,0 10,0 6,0 6,0 in % 47,1 50,0 42,9 75,0 5. In wie vielen Fällen erfolgte für den unter Ziffer 3 genannten Zeitraum eine Wiederverwendung aus dem Ruhestand? Zu 5.: Die hierzu erhobenen Zahlen sind aus der nach- stehenden Aufstellung ersichtlich. Justizvollzugsanstalt JVA Moabit 3 JVA Tegel 1 JVA Plötzensee 0 JSA Berlin 1 JVA für Frauen Berlin 0 JVA Charlottenburg 0 JVA des Offenen Vollzuges Ber- lin 0 JAA Berlin 0 JVK Berlin 0 JVA Heidering 1 Insgesamt: 6 6. Welche Prognose für die Anzahl der vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand gibt es für das laufende Jahr und für das Jahr 2014? Zu 6.: Für die Prognose der Anzahl der in den vorzei- tigen Ruhestand versetzten Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes wird der Durchschnitt der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt. Die Daten werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Für die Jahre 2013/2014 ist zurzeit mit je 17 vorzeitigen Versetzungen in den Ruhe- stand zu rechnen. 7. Liegen dem Senat – vor dem Hintergrund der Antworten auf die Fragen 4 und 8 der Kleinen Anfrage (Drucksache 16/14275) vom 18. März 2010 - Informati- onen bezüglich der Wirksamkeit bereits etablierter Maß- nahmen zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge durch Mitarbeiterbefragungen der Justizvollzugsanstalt vor und zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen? Zu 7.: Die Wirksamkeit bereits etablierter Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge lässt sich durch Mitarbeiterbefragungen nicht messen, da damit nicht nachvollzogen werden kann, wie viele Bedienstete ohne diese Maßnahmen krankheitsbedingt ausgefallen wären. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 954 4 Vereinzelt sind Mitarbeiterbefragungen in den Justiz- vollzugsanstalten durchgeführt worden, in deren Folge organisatorische Veränderungen wie z. B. die Neustruktu- rierung des Besprechungswesens, die Durchführung von Teamseminaren und Neukonzeption von Hausmitteilun- gen zur Verbesserung des Informationsflusses umgesetzt wurden. Berlin, den 3. Januar 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jan. 2014)