Drucksache 17 / 12 960 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 06. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Handyfunde im Justizvollzug - III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurden in den Jahren 2012 und 2013 in allen Berliner Justizvollzugsanstalten Mobilfunkgeräte gefunden? Zu 1.: In den Jahren 2012 und 2013 wurden in den Berliner Justizvollzugsanstalten Mobilfunkgeräte in fol- gendem Umfang gefunden. *Verschmelzung mit der JVA Charlottenburg und dem Justiz- vollzugskrankenhaus am 01.01.2013 2. Gibt es unterdessen weitergehende Erkenntnisse darüber, wie bzw. über welchen Weg die Handys in die Justizvollzugsanstalten gelangen/ gelangt sind? Zu 2.: Mobilfunkgeräte gelangen in die Anstalten durch Überwurf über Mauer oder Zaun, wobei dieser Weg erschwert wird durch Sicherung der Haftraumfenster vor dem Hereinziehen der übergeworfenen Gegenstände, durch Gefangene, die von Ausgang oder Urlaub zurück- kehren, durch Besucherinnen und Besucher, bei der zuge- lassenen Einbringung von technischen Geräten wie Fern- seher oder DVD-Spieler, sofern sie nicht von den beauf- tragten Kontrollfirmen entdeckt werden und - in seltenen Einzelfällen - durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferfirmen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Bedienstete. 3. Wie evaluiert der Senat den Einsatz von Störsen- dern in der Jugendstrafanstalt Berlin und welche Maß- nahmen sieht der Senat vor, die Nutzung von Mobilfunk- verkehr auf dem Gelände der Berliner Justizvollzugsan- stalten zu verhindern? Zu 3.: Die seit September 2012 im Haus 9 der Jugend- strafanstalt Berlin in Betrieb befindliche Mobilfunkunter- drückungsanlage arbeitet funktionsgerecht und störungs- frei. Sie blockiert dort zuverlässig alle Mobilfunkaktivitä- ten. Seither wurden in diesem Bereich bei Haftraum- und Gebäudekontrollen keine Mobilfunkgeräte im Gewahrsam von Gefangenen mehr gefunden, was den Schluss zulässt, dass ihr Besitz mangels Verwendungsmöglichkeit nicht mehr von Nutzen ist. Aus Sicht der Jugendstrafanstalt hat sich die Installation des Mobilfunkblockers bewährt. Sie bildet eine effektive Maßnahme zur Verhinderung des Mobilfunkverkehrs in Justizvollzugsanstalten. Derzeit wird vorbereitet, sie mit Komponenten zur Blockung des Mobilfunkstandards LTE auszurüsten. Eine Fortführung des Projekts ist für den Drogenbereich Haus 8 der Ju- gendstrafanstalt Berlin geplant. Dort könnte mit dieser Technik mittels Handy gesteuerte Drogeneinbringung durch Mauerwürfe erschwert werden. 2012 2013 JVA Tegel 483 351 (bis 30.11.13.) JVA Moabit 155 169 (bis 18.12.13) JVA Heidering ./. 64 (12.6.-19.12.13) JVA Plötzensee* 116 (Charlot- tenburg alt) 173 (bis 27.12.13) Jugendstrafanstalt 257 112 (bis 23.12.13.) JVA des Offenen Vollzuges 131 137 (bis 01.12.13) JVA für Frauen 8 6 (bis 23.12.13.) Jugendarrestanstalt 2 9 (bis 12.12.13) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 960 2 Darüber hinaus ist eine Ausweitung der Mobilfunkun- terbindung für den Untersuchungshaftvollzug an erwach- senen Männern in der Justizvollzugsanstalt Moabit vorge- sehen. Sie wird in den Teilanstalten I und II eingerichtet werden. In diesen Anstaltsbereichen werden schwer- punktmäßig Gefangene mit richterlichen Anordnungen zur Post-, Besuchs- und Telekommunikationskontrolle nach § 119 Strafprozessordnung untergebracht. Ihre Um- gehung durch verbotenen Mobilfunkverkehr soll verhin- dert werden. Ziel ist ein wirksamer Schutz des Strafver- fahrens vor Verdunkelungshandlungen durch Bedrohung von Zeugen und Tatopfern. Berlin, den 10. Januar 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2014)