Drucksache 17 / 12 961 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 06. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2013) und Antwort Kinder, die keine sind: Wie ist der derzeitige Stand der Altersfeststellung in Berlin? - II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die derzeitige Lage bei der forensischen Al- tersfeststellung von sogenannten Kinderdealern? Zu 1.: Im August 2013 endete die Zusammenarbeit zwischen der Charité und dem bisherigen Hauptgutachter für die forensische Altersfeststellung. Um auch zukünftig eine zeitnahe, bedarfsgerechte und zugleich gerichtsfeste Altersdiagnostik im Land Berlin sicherzustellen, haben Vertreterinnen und Vertreter der Charité, des Universi- tätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), der Familien- gerichte und der beteiligten Senatsverwaltungen im Sep- tember 2013 den Aufbau eines „Gemeinsamen Centrums für Altersdiagnostik Charité/UKE“ vereinbart. Das Kooperationsmodell sieht vor, dass die Aufträge bzw. Be- schlüsse zur Altersbegutachtung weiterhin an das rechts- medizinische Institut der Charité gesandt und die Teilgut- achten einschließlich körperlicher Untersuchung in der Regel in Berlin erstellt werden. Hierfür stehen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des rechtsmedizinischen Instituts, Radiologinnen und Radiologen der Charité sowie Ärztin- nen und Ärzte einer externen Zahnarztpraxis zur Verfü- gung. Die Hauptbegutachtung einschließlich der Ge- richtspräsenz erfolgt zukünftig vor allem durch die re- nommierten Hamburger Altersgutachterinnen und Alters- gutachter. Die qualitativen Standards der Altersbegut- achtung basieren weiterhin auf den Empfehlungen der internationalen Arbeitsgemeinschaft für forensische Al- tersdiagnostik (AGFAD). 2. Welche Bewertungen und Schlussfolgerungen trifft der Senat in Bezug auf Interministerielle Arbeitsgruppe „Abgestimmte Intervention für straffällige/ gefährdete Kinder“ (IMAG), und sind – nach einem Zeitraum von nunmehr drei Jahren - die damals für die Bildung der IMAG ursächlichen Erwartungen eingetreten? Zu 2.: In Umsetzung der Ergebnisse der IMAG hat der Senat mit Beschluss vom 7. Juni 2011 die für den Bereich Jugend zuständige Senatsverwaltung mit der Einrichtung von intensivpädagogischen Plätzen für die Zielgruppe der massiv gefährdeten straffälligen Minderjährigen beauf- tragt. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Inobhut- nahme Minderjähriger mit der Möglichkeit der Anwen- dung freiheitsentziehender Maßnahmen gemäß § 42 Abs. 5 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Im August 2012 wurde eine entsprechende Krisen- und Clearingeinrich- tung eröffnet. Das Jugendrundschreiben 2/2013 nimmt Bezug auf die Ergebnisse der IMAG und beschreibt die Verfahrenswege für eine abgestimmte Intervention in besonderen Einzelfällen. Ziel der beschriebenen Maß- nahmen gemäß § 42 Abs. 5 SGB VIII ist es, selbst- und/oder fremdgefährdende Minderjährige angemessen zu schützen. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung hat einen Fachbeirat unter Beteiligung der Jugendämter, der Familiengerichte, der Polizei, des Berliner Notdienstes Kinderschutz, der kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken und weiterer Expertinnen und Experten einge- richtet, in dem die Praxis überprüft und Erfahrungen aus- gewertet werden. 3. Welche Probleme gab es in den Jahren 2012 und 2013 bei der Vollstreckung von Beschlüssen zur Alters- feststellung? Zu 3.: Im Zusammenhang mit der in der Antwort zu 1. beschriebenen Umstrukturierung ist es zu vorübergehen- den Verzögerungen bei bereits laufenden Altersfeststel- lungsverfahren gekommen. Weitere konkrete Probleme bei der Vollstreckung von Beschlüssen zur Altersfest- stellung sind in den Jahren 2012 und 2013 nicht bekannt geworden. 4. Wie oft hat das Landeskriminalamt seit 2012 im Zuge von gegen sogenannte „Kinderdealer“ geführte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft eine Altersfeststellung angeregt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 961 2 Zu 4.: Das Landeskriminalamt hat im Zuge von Er- mittlungsverfahren gegen sogenannte „Kinderdealer“ seit 2012 ein Altersgutachten bei der Staatsanwaltschaft ange- regt. 5. Welche Maßnahmen sieht der Senat vor, das Ver- fahren der Altersfeststellung zu verbessern? Zu 5.: Die neue Struktur des „Gemeinsamen Centrums für Altersdiagnostik Charité/UKE“ soll zu einer Beschleunigung der Altersfeststellung beitragen. Es wurde vereinbart, dass das Hauptgutachten binnen eines Monats nach Abschluss der Untersuchungen fertig- gestellt wer- den soll. Um dies sicherzustellen, wird eine teleradiologi- sche Übermittlung von radiologischem Bildmaterial an das UKE erfolgen. Ziel der weiteren ressortübergreifen- den Abstimmung im Bereich der Altersdiagnostik ist es, die Terminvergabe für die Teiluntersuchungen möglichst flexibel zu gestalten und in besonders dringlichen Fällen – insbesondere bei Vorführungen von Tatverdächtigen ohne festen Wohnsitz zum Erlass eines Haftbefehls – „ad hoc“- Begutachtungen zu ermöglichen. Berlin, den 10. Januar 2014 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 14)