Drucksache 17 / 12 964 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Beck (GRÜNE) vom 09. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2013) und Antwort Wie viele Wohnungslose und Wohnungsnotfälle gibt es in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Weiß der Senat, wie viele wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen im Jahr 2012 in Berlin gelebt haben und aktuell leben (wenn ja, bitte In- formationen aufgeschlüsselt nach Bezirken, Geschlecht und gesamt angeben)? 2. Wie viele ordnungsbehördliche Unterbringungen nach ASOG wurden der Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales im Jahr 2012 aus den jeweiligen Bezirken gemeldet (bitte Daten aus den bezirkseigenen Geschäfts- statistiken, die der Senatsverwaltung gemäß AZG zur Verfügung gestellt werden)? Zu 1. und 2.: Wegen der hohen Fluktuation von woh- nungslos gemeldeten Menschen in den Bezirken sind vergleichbare statistische Daten nur durch Stichtagserhe- bungen sinnvoll zu erheben. Mit Stichtag 31.12.2012 waren 11.046 wohnungslose Personen in Berlin behördlich registriert. Die Personenzahlen pro Bezirk setzen sich zusammen aus:  untergebrachte Wohnungslose in vertragsfreien Einrichtungen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) (Bezirksdaten)  Wohnungslose, die in Pensionen, Hostels etc. untergebracht waren (Bezirks-daten)  untergebrachte Wohnungslose in kommunalen Einrichtungen bzw. in Einrich-tungen mit vertrag- lich gesicherten Belegungsrechten einzelner Bezir- ke (Bezirk-sdaten)  Wohnungslose, die sich in Maßnahmen gem. § 67 ff SGB XII befanden (Quelle OPEN/PROSOZ) Bezirk Anzahl wohnungslose Personen Stichtag 31.12.2012 Mitte 1.354 Friedrichshain-Kreuzberg 556 Pankow 959 Charlottenburg-Wilmersdorf 754 Spandau 430 Steglitz-Zehlendorf 437 Tempelhof-Schöneberg 1.105 Neukölln 2.047 Treptow-Köpenick 549 Marzahn-Hellersdorf 1.001 Lichtenberg 1.178 Reinickendorf 676 Gesamt 11.046 Von den 11.046 Personen befanden sich  4.707 in betreuten Wohnmaßnahmen gemäß §§ 67 ff SGB XII (s. auch Antwort zu Frage 3.)  413 waren in kommunalen bzw. Einrichtungen mit vertraglichen Belegungs-rechten zwischen Bezirk und Platzanbieter untergebracht und  5.926 in vertragsfreien ASOG-Unterbringungseinrichtungen die in der Berliner Unterbringungs- leitstelle gelistet sind bzw. in Pensionen, Hostels etc. Rund 92 % aller Wohnungslosen lebten 2012 in Ein- personenhaushalten. Deren Geschlechterverteilung lag bei 18 % Frauen und 82 % Männer. 3. Wie viele Menschen erhielten im Jahr 2012 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (bitte nach Leistungstypen Wohnungserhalt und Woh- nungserlangung (72WUW), Betreutes Einzelwohnen (72BEW), Betreutes Gruppenwohnen (72BGW), Betreu- tes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige nach abgeschlossener Therapie (72DBW), Übergangshaus (72UGH), Kriseneinrichtung (72KRI) und Krankenstation (72KST))? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 964 2 Zu 3.: Die Daten sind der folgenden Tabelle zu ent- nehmen. Leistungstyp 2012 Personen davon Frauen davon Männer Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WUW) 2.805 1.156 1.649 Betreutes Einzelwohnen (BEW) 5.985 2.360 3.625 Betreutes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige (DBW) 468 113 355 Betreutes Gruppenwohnen (BGW) 694 142 552 Übergangshaus (UGH) 727 173 554 Kriseneinrichtung (KRI) 319 172 147 gesamt 10.998 4.116 (37 %) 6.882 (63 %) Die unterjährigen Verweildauern der Klientinnen und Klienten in den jeweiligen Einzelmaßnahmen (Leistungs- typen) begründet den Unterschied zwischen Stichtagser- hebung (4.707 Leistungsempfängerinnen und Leistungs- empfänger am 31.12.2012) und Jahresgesamterhebung. Seit 01.7.2008 werden aufgrund fehlender Nachfrage keine Krankenstationsplätze von Leistungsanbietern mehr betrieben. 4. In wie vielen sog. Träger-Wohnungen erfolgten Angebote der Wohnungslosenhilfe (bitte wenn möglich mit Anzahl der jeweiligen Plätze)? Was unternimmt der Senat, um die Träger dabei zu unterstützen, neue Objekte für Einrichtungen und Wohnungen zu finden? Zu 4.: Sogenannte Trägerwohnungen werden zur Durchführung von ambulanten Maßnahmen nach §§ 67 ff SGB XII für wohnungslose Leistungsberechtigte vorge- halten. Die Träger mieten Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt als Hauptmieter an und schließen auf der rechtlichen Grundlage des § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB für den Maßnahmezeitraum befristete Untermietverträge mit den Leistungsberechtigten ab. Die Kosten der Unter- kunft/Mietkosten werden in der Regel nach dem SGB II übernommen. Sie sind nicht Bestandteil einer Maßnahme nach §§ 67 ff SGB XII. Die Wohnungen sind am Ende der Maßnahme von den Leistungsberechtigten zu verlas- sen, um zum einen neuen Leistungsberechtigten Plätze anbieten zu können, zum anderen, weil Wohnungsgebe- rinnen und Wohnungsgeber seit einigen Jahren überwie- gend nicht mehr bereit sind, bei Abschluss der Maßnahme mit den Leistungsberechtigten selbst dauerhafte Mietver- träge abzuschließen. Die Leistungsberechtigten bleiben während der Zeit der Maßnahme im Status „wohnungslos “. Sie sind zur Wohnungssuche auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen und sollen dabei von den Leis- tungsanbietern im Rahmen der Maßnahme unterstützt werden. Die wohnungslosen Wohnungssuchenden können u. a. Wohnberechtigungsscheine mit besonderem Wohnraum- bedarf beantragen und wenn sie laufende Hilfen nach SGB II oder XII beziehen, steht ihnen nach § 6 Abs. 8 der Wohnaufwendungenverordnung (WAV) eine 10%ige Überschreitung der angemessenen Miethöhe zu. Im Leistungstyp Betreutes Einzelwohnen (BEW) wa- ren 4.617 Plätze zum Stichtag 31.12.2012 zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und 49 Leistungsanbietern vereinbart. Listen über die aktuelle Anzahl und Lage von Maßnahmewohnungen müssen die Leistungsanbieter zur Einsicht im Bedarfsfall vorhalten. Aus verwaltungsökonomischen Gründen führt die Senats- verwaltung für Gesundheit und Soziales keine Gesamtlis- ten über Wohnungen aller Leistungsanbieter, da die Trä- gerwohnungen nicht Bestandteil der Vereinbarungen über Betreutes Einzelwohnen sind und die Anzahl und Lage der Wohnungen einer gewissen Fluktuation unterliegen. Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage ist eine Abforderung der Listen und Zusammenstellung der Woh- nungszahlen an einem Stichtag nicht zu leisten. Im Leistungstyp Betreutes Gruppenwohnen waren 455 Plätze zum Stichtag 31.12.2012 in 136 Maßnahmewoh- nungen vereinbart und im Leistungsangebot Betreutes Gruppenwohnen für ehemals Drogenabhängige nach abgeschlossener Therapie mit insgesamt 248 Plätzen in 81 Trägerwohnungen. Beim Betreuten Gruppenwohnen werden im Gegensatz zum Betreuten Einzelwohnen die Vereinbarungen mit Standorten der einzelnen Wohnungen abgeschlossen, da diese Wohnungen räumlichen Mindest- standards unterliegen, die eine individuelle Prüfung vo- raussetzen. Aber auch beim Betreuten Gruppenwohnen sind die Kosten der Unterkunft/Mieten nicht Bestand-teil der Einzelvereinbarungen gemäß § 75 ff SGB XII mit den Leistungsanbietern. Die Auslastung der vereinbarten Plätze im Betreuten Einzelwohnen und Betreuten Gruppenwohnen lag in den letzten fünf Jahren relativ konstant zwischen 76 und 80 %. Damit überstieg der Angebotsumfang immer den Be- darf an benötigten Plätzen. 5. Wie viele niedrigschwellige Angebote für woh- nungslose Menschen wurden im Jahr 2012 in Anspruch genommen (bitte nach Angebotstypen: insbes. Beratungs- stellen, Straßensozialarbeit, Praxen für Wohnungslo- se/Arztmobil, Bahnhofsdienste, Notübernachtungen, Kältehilfe)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 964 3 Zu 5.: 2012 wurden im Rahmen des Integrationspro- gramms Soziales elf Projekte in fünf Angebotstypen für wohnungslose Menschen gefördert. Die Nutzerzahlen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Sie beinhalten nicht die Häufigkeit der Nutzung der Angebote durch die einzelne Person. So kann z. B. von den 2.059 Personen in den ganzjährigen Notübernachtungen jede Person dort unterschiedlich viele Nächte im Jahr ver- bracht haben. Außerdem steht es jeder Nutzerin oder jedem Nutzer der Projekte frei mehrere Angebotstypen aufzusuchen z. B. Notübernachtung, Beratungsstelle und ambulante me- dizinische Versorgung, weshalb Mehrfachnennungen über die Angebotstypen hinweg nicht ausgeschlossen sind. Angebotstyp Nutzerzahlen davon Frauen davon Männer Beratungsstellen für Wohnungslose 4.643 34,7 % 65,3 % Straßensozialarbeit 1.443 35,4 % 64,6 % ambulante medizinische Versorgung 1.190 17,0 % 83,0 % Bahnhofsdienste 1.491 23,9 % 76,1 % Notübernachtungen 2.059 23,6 % 76,4 % 6. Wie viele Menschen nahmen im Jahr 2012 im Be- reich der Jobcenter Leistungen in Anspruch, darunter auch Wohnungsnotfallhilfe (bitte unterscheiden nach: Mietschulden, Räumungsklagen, Wohnraumversorgung, Prävention) und reguläre Leistungsgewährung? Zu 6.: Sofern unter regulären Leistungen laufende Leistungen zum Lebensunterhalt zu verstehen sind, haben mit Stichtag 31.12.2012 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 314.721 Bedarfsgemeinschaften in Berlin diese Leistungen erhalten. Dies entspricht bei einer durch- schnittlichen Personenzahl von 1,8 pro Bedarfsgemein- schaft rund 567.000 Personen. Die Zahl der Bedarfsge- meinschaften, für die im Jahr 2012 Schuldenübernahmen zur Sicherung der Unterkunft und damit zum Wohnungs- erhalt übernommen wurden, ist der Antwort zu Frage 10 zu entnehmen. Eine Differenzierung, ob der Schulden- übernahme eine Räumungsklage zu Grunde lag, erfolgt bei der Datenerfassung nicht. Weitere Präventivmaßnah- men zur Wohnungssicherung durch die Jobcenter erfolgen durch die Möglichkeit von Direktüberweisung der Mieten an Vermieterinnen und Vermieter gemäß § 22 Abs. 7 SGB II. Daten hierzu werden jedoch statistisch nicht erfasst. Eine direkte Vermittlung von Wohnraum an SGB II Leistungsberechtigte gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Jobcenter. Für Wohnungsnotfälle, die über Anträge auf Mietent- schuldung gemäß § 22 Abs. 8 SGB II hinausgehen sind die Fachbereiche „Soziale Wohnhilfen“ in den bezirklichen Sozialämtern zuständig. Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in den Jobcentern sollten bei Erkenntnissen über evtl. vorliegende Wohnungsproblemlagen ihrer Kundin- nen und Kunden die Kolleginnen und Kollegen der Sozi- alämter kontaktieren oder die Kundinnen und Kunden an das zuständige Sozialamt zur weiteren Beratung verwei- sen. 7. Inwieweit setzt sich der Senat für einen angemesse- nen Datenaustausch über wohnungslose ALG II-Bezie- hende ein? Wann ist mit einer verbesserten Datengrund- lage zu rechnen? Zu 7.: In der Vereinbarung gemäß § 44 b SGB II hat das Land Berlin mit der Bundesagentur für Arbeit Regio- naldirektion Berlin-Brandenburg Ende 2010 Regelungen für die Jobcenter zu grundlegenden organisatorischen Strukturen und Abläufen getroffen. Dazu gehört u. a., dass „für den Bereich der Wohnungsnotfallhilfe sowie für die Leistungserbringung für Wohnungslose organisatori- sche und personelle Vor-kehrungen getroffen werden, um eine umfassende und effektive Leistungsgewährung in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern zu gewähren“. Zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und allen Bezirksämtern von Berlin wurde im November 2013 eine Vereinbarung zur „Regelung anonymisierter Datenmitteilungen über bezirklich unterge- brachte wohnungslose Personen/Haushalte gemäß Allge- meinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bzw. nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln)“ geschlossen, in der u. a. die Kennziffern, zwei Erhebungsstichtage im Jahr und die Übermittlungstermine an die für Soziales zuständige Senatsverwaltung festge- legt sind. Außerdem sind die Bezirke verpflichtet sicher- zustellen, dass die personenbezogenen Daten der unterge- brachten wohnungslosen Personen/Haushalte mit den Leistungen für Kosten der Unterkunft gemäß SGB II für die Unterbringung zwischen dem jeweiligen Bezirksamt und dem Jobcenter abgeglichen werden, um den Nach- weis für den tatsächlichen Aufenthalt der untergebrachten wohnungslosen Personen/Haushalte am jeweiligen Erhe- bungsstichtag zu erhalten. 8. Wie vielen Menschen wurden im Jahr 2012 über das „geschützte Marktsegment“ Wohnraum vermittelt; gibt es eine Warteliste und welche Haushaltsgrößen kön- nen nur unzureichend bedient werden (bitte nach Bezir- ken)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 964 4 Zu 8.: Im Jahr 2012 wurden insgesamt 1.109 Mietver- träge mit marktsegmentberechtigten Bürgerinnen und Bürgern geschlossen: Bezirk Anzahl Mietverträge Mitte 133 Friedrichshain-Kreuzberg 79 Pankow 166 Charlottenburg- Wilmersdorf 80 Spandau 67 Steglitz-Zehlendorf 55 Tempelhof-Schöneberg 58 Neukölln 80 Treptow-Köpenick 79 Marzahn-Hellersdorf 51 Lichtenberg 166 Reinickendorf 46 Hestia e. V. (Frauenhäuser) 49 Der Anteil von Mehrzimmerwohnungen lag bei 501 Wohnungen und damit weit über der Erfüllungsquote von 260 Wohnungen. Bei Einzimmerwohnungen konnten 607 Mietverträge realisiert werden. Damit wurde die verein- barte Quote von 1.116 um 54 % unterschritten. Die Grün- de für die nicht erbrachte Wohnungsquote durch die Wohnungsbaugesellschaften sind u. a. ein sehr geringer Leerstand und kaum vorhandene Mieterfluktuation in diesem Wohnungssegment. Die Zahlen der Marktsegment-Berechtigten sind in den Bezirken sehr unterschiedlich (niedrigster Wert 2012: 181 Berechtigte, höchster Wert: 360 Berechtigte). Im Dezember 2012 waren in den Berliner Bezirken insgesamt 1.511 Haushalte vermittlungsberechtigt. Davon waren 976 Einpersonenhaushalte und 535 Mehrper- sonenhaushalte. Kein Bezirk konnte entsprechend des angemeldeten Bedarfes ausreichend mit Wohnungen für Einpersonen- haushalte versorgt werden. Aber auch für Großfamilien ab acht Personen wurde es schwieriger angemessenen Wohn- raum zu finden. Eine Aufschlüsselung bezirksbezogen nach Haus- haltsgrößen wird nicht dokumentiert. 9. Wie viele Räumungsmitteilungen und wie viele Räumungsklagen sind der Senatsverwaltung für Soziales aus dem Jahr 2012 bekannt (bitte wenn möglich nach Bezirken)? Zu 9.: Der nachstehenden Tabelle sind die Anzahl der Räumungsmitteilungen von den Amtsgerichten zu ent- nehmen, die die bezirklichen Sozialämter 2012 erhalten haben. Die Angaben sind nicht vollständig, da in Neukölln und Reinickendorf seit April 2006 die Jobcenter alle Amtsgerichtsmitteilungen erhalten. Diese schicken nur die Meldungen an das jeweilige Sozialamt weiter, die nicht ihren Kundinnen und Kunden zuzuordnen sind. Bezirk Amtsgerichtsmitteilungen über Räumungsklagen gem. § 22 Abs. 9 SGB II und § 36 Abs. 2 SGB XII Mitte 1.100 Friedrichshain- Kreuzberg 743 Pankow 666 Charlottenburg- Wilmersdorf 692 Spandau 887 Steglitz-Zehlendorf 414 Tempelhof- Schöneberg 535 Neukölln 895 Treptow-Köpenick 630 Marzahn-Hellersdorf 1.187 Lichtenberg 739 Reinickendorf 364 Gesamt 8.852 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 964 5 10. Wie viele Schuldenübernahmen zur Sicherung der Unterkunft erfolgten im Jahr 2012 (bitte wenn möglich nach Bezirken)? Zu 10: Im Jahr 2012 wurden insgesamt von 10.787 Bedarfsgemeinschaften/Haushalten Mietschulden durch Jobcenter bzw. Sozialämter übernommen. Die Auflistung nach Rechtsgrundlagen und Bezirken sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Anzahl Mietschuldenübernahmen gem. § 22 Abs.8 SGB II Anzahl Mietschuldenübernahmen gem. § 36 Abs. 1 SGB XII Mitte 395 457 Friedrichshain-Kreuzberg 283 521 Pankow 530 632 Charlottenburg-Wilmersdorf 234 1.059 Spandau 300 409 Steglitz-Zehlendorf 88 399 Tempelhof-Schöneberg 279 660 Neukölln 206 596 Treptow-Köpenick 542 355 Marzahn-Hellersdorf 526 370 Lichtenberg 945 241 Reinickendorf 406 354 Gesamt 4.734 6.053 11. Fühlt sich der Senat im Rahmen seiner gesamt- städtischen Verantwortung verantwortlich für die Versor- gung von Wohnungsnotfällen in Berlin? Wenn ja, durch welche Qualitätskontrollen und Datenermittlungen ver- schafft er sich seine Planungsgrundlagen? 12. Bewertet der Senat die Berliner Angebote zur Wohnungslosen- und Wohnungsnotfallhilfe als ausrei- chend, bedarfsgerecht und erfolgreich – wenn ja, warum – wenn nein, welche Maßnahmen zur Verbesserung plant der Senat? 13. Welche landesrechtlichen Regelungen sind aus Sicht des Senats für eine bedarfsgerechte und datenge- stützte Wohnungslosen- und Wohnungsnotfallhilfe not- wendig? Zu 11. bis 13.: Der Senat sieht sich in der gesamtstäd- tischen Verantwortung bei Grundsatzthemen der Woh- nungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik. Er unterstützt die Bezirke bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Auf- gaben z. B. als örtliche Sozialhilfeträger für die Umset- zung des SGB XII und im Rahmen der Kältehilfe. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ist verantwortlich für das Hilfesystem von ambulanten und stationären be- treuten Wohnformen im Zusammenhang mit Leistungen nach §§ 67 ff SGB XII sowie für die Angebote der Woh- nungslosenhilfe im Integrationsprogramm Soziales. Diese Verantwortlichkeit beinhaltet die qualitativen und quanti- tativen Gesichtspunkte gleichermaßen. Als kommunaler Träger der Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II nimmt außerdem der Senat z. B. die Auf- gabe zur Regelung für die Kosten der Unterkunft mit spezifischen Inhalten für wohnungslose bzw. von Woh- nungslosigkeit bedrohte Leistungsberechtigte war. Die Angebote des abgestuften Hilfesystems für Woh- nungslose in Berlin sieht der Senat - insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland - als vorbildlich und erfolgreich an. Dass alleine 43 % aller wohnungslosen Personen professionelle Hilfen zur Über- windung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII erhalten und in Berlin individuelle Unterstüt- zungsmaßnahmen zum Wohnungserhalt und zur Woh- nungserlangung angeboten werden, gehören u. a. zu den nennenswerten Erfolgsbeispielen. Der Senat hält die bestehenden landesrechtlichen Re- gelungen, die vorhandenen Datenbanken/EDV-Program- me und bestehenden Vereinbarungen zwischen den zu- ständigen Senatsverwaltungen und den Bezirksämtern von Berlin zum jetzigen Zeitpunkt für ausreichend. Berlin, den 05. Februar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2014)