Drucksache 17 / 12 965 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 10. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2013) und Antwort Ist der Schulentwicklungsplan auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Planungsstadium befindet sich derzeit der Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen? Wann soll der Schulentwicklungsplan 2013- 2018 fertiggestellt und verabschiedet werden? 4. Wovon hängt der weitere Prozessverlauf bei der Er- stellung des Schulentwicklungsplans ab? Zu 1. und 4.: Die Erarbeitung eines neuen Schulent- wicklungsplans 2013 - 2017 war ausgesetzt worden, bis in einigen grundsätzlichen Fragen (Auswirkungen der neuen Bevölkerungsprognose auf die Schülerzahlenentwicklung, Abstimmen eines Konzepts zur flächendeckenden Einfüh- rung der Inklusion) ausreichende Klarheit über die Grund- lagen der Planung bestand. Inzwischen wurden die Arbei- ten fortgesetzt. Es ist vorgesehen, das vorliegende Materi- al auf der Grundlage der Anfang 2014 vorliegenden neuen Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen zu aktualisieren und den neuen Schulentwicklungsplan an- schließend in die verwaltungsinterne Abstimmung zu geben und dem Senat vorzulegen. 2. Sollte der neue Schulentwicklungsplan aufgrund seiner verspäteten Fertigstellung nicht besser den Zeit- raum 2014-2019 umfassen? Zu 2.: Der neue Schulentwicklungsplan wird in sei- nem quantitativen Teil – ausgehend von der Modellrechnung 2014 - die Bedarfsentwicklung bis zum Schuljahr 2022/2023 beschreiben. Damit reicht er diesbezüglich über den eigentlichen Geltungszeitraum weit hinaus. Die Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungs- planung (AV SEP) sehen die Fortschreibung des landes- weiten Schulentwicklungsplanes nach spätestens 5 Jahren vor. Da die umfangreiche Schulstrukturreform 2010 be- reits in einem vorgezogenen Teilplan dargestellt wurde, spricht nichts gegen einen Zeitrahmen von 2014 bis 2018 für den neuen Gesamtplan. 3. Sind konzeptionelle, personelle und räumliche Ver- änderungen beim schulpsychologischen Dienst geplant? Wenn ja, welche? Inwiefern spielen diese auch für die Schulentwicklungsplan eine Rolle? Zu 3.: Der seit November 2013 gültige Handlungs- rahmen für den Schulpsychologischen Dienst Berlin dient als Grundlage für die schulpsychologische Arbeit. Neben dem Leitbild sind darin die Handlungsfelder, exemplari- sche Tätigkeitsbereiche sowie Aspekte der Personalent- wicklung und Qualitätssicherung enthalten. Der Hand- lungsrahmen wird in Kürze veröffentlicht werden und ist dann auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft im Bereich „Schulpsychologie “ abrufbar. Personelle Veränderungen ergeben sich durch gezielte Nachbesetzungen im Rahmen der altersbedingten Fluktu- ation. Angestrebt wird eine schnellere Besetzung aller vakanten Stellen, als dies in den Vorjahren der Fall war. Ansonsten unterliegt der Schulpsychologische Dienst wie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft in Gänze den allgemeinen Personaleinsparungsvor- gaben. Zum Schuljahr 2014/2015 ist in allen Bezirken die Einrichtung von Beratungs- und Unterstützungszentren (BUZ) geplant. Die BUZ sollen konzeptionell, strukturell und räumlich mit den Schulpsychologischen Beratungs- zentren (SPBZ) verbunden werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Res- sourcen ist die Eröffnung eines 13. Schulpsychologischen Beratungs- und Unterstützungszentrums für die berufli- chen und zentral verwalteten allgemein bildenden Schulen geplant. 5. Wann werden insbesondere die erforderlichen Da- ten zur Inklusion eingearbeitet werden können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 965 2 Zu 5.: Statistische Daten über Schülerinnen und Schü- ler an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwer- punkten und im gemeinsamen Unterricht werden bereits seit vielen Jahren erfasst und sind immer in die Schulent- wicklungspläne des Landes eingeflossen (vgl. u. a. Schul- entwicklungsplan für die Jahre 2006 bis 2011 - Punkt 8.5. „Sonderpädagogische Förderung“). Daten für Schwerpunktschulen können natürlich erst nach deren Einrichtung erhoben werden. Für deren mittel- bis längerfristige Planung (insbes. Schulnetzplanung und Planung von Baumaßnahmen) werden belastbare statisti- sche Daten, d.h. z.B. in welchem Umfang dieses neue schulische Angebot tatsächlich angenommen wird, erst nach mehreren Jahren zur Verfügung stehen. Eine Einschätzung zum voraussichtlichen Finanzbe- darf für die Schwerpunktschulen wird in Vorbereitung eines Berichtes an den Hauptausschuss erarbeitet. Auf die Beantwortung zu 3. der Kleinen Anfrage Nr. 17/12838 über „Inklusion I: Bauliche Barrierefreiheit zur Verwirklichung von Inklusion“ wird verwiesen. 6. Wird die Schulentwicklungsplanung auch die ggf. erforderlichen Um-, Aus- und Neubauanforderungen an Schulen sowie die damit verbundenen Kosten mit auswei- sen? Zu 6.: Der Schulentwicklungsplan des Landes Berlin trifft keine Aussagen zu erforderlichen Baustandards bzw. Baumaßnahmen oder zu Finanzierungsfragen. Die Aus- führungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) vom 25.06.2012 sehen dies nicht vor. Die Darstellung von Kosten für Bildung (Personal, Baumaßnahmen, Ausstattung etc.) erfolgt im Rahmen der Haushalts- und der Investitionsplanung des Landes Ber- lin. Berlin, den 21. Januar 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2014)