Drucksache 17 / 12 966 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 09. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2013) und Antwort Schulentwicklungsplanung II: Wer plant für die beruflichen Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist derzeit neben der Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen auch eine Schulentwick- lungsplanung für die zentral verwalteten, beruflichen Schulen in Planung, und wenn ja: bis wann soll sie fertig gestellt sein und für welchen Zeitraum soll sie gelten? Zu 1.: Der Schulentwicklungsplan (SEP) des Landes wird auch einen Teilplan für die zentral verwalteten be- ruflichen Schulen beinhalten; demzufolge wird er zeit- gleich fertiggestellt werden und den Zeitraum 2014 bis 2018 umfassen. Nähere Angaben dazu sind der Beant- wortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/12 965 „Ist der Schulentwicklungsplan auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben?“ zu entnehmen. 2. Wurden bzw. zu welchem Zeitpunkt werden die zentral verwalteten Schulen in den Prozess der Erstellung des Schulentwicklungsplans einbezogen, wenn ja, wann, wie und welche Schulen? Zu 2.: Sofern Schulen unmittelbar betroffen sind, werden sie in den Prozess der Erstellung des SEP einbe- zogen. Alle Schulleitungen werden im Rahmen einer der Sitzungen der Leiterinnen und Leiter der zentral verwal- teten beruflichen Schulen informiert. 3. Wird es Änderungen beim Angebot der Oberstufen- zentren im Hinblick auf den kommenden Schulentwick- lungsplan geben und wenn ja, welche? 4. Sind im Hinblick auf den neuen Schulentwick- lungsplan Standortveränderungen bei den Oberstufenzen- tren geplant? Zu 3. und 4.: Änderungen im Angebot der Oberstu- fenzentren sind kontinuierlich im Rahmen der Organisa- tion des jeweiligen Schuljahres als Reaktion auf Angebot und Nachfrage erforderlich. Ob und wenn ja, welche grundsätzlichen Änderungen – auch Standortveränderungen - es ggf. geben wird, steht erst nach Abschluss der Entwurfsphase des SEP und nach Abstimmungen mit den Schulleitungen fest. 5. Wird der schulpsychologische Dienst für die beruf- lichen Schulen im Rahmen eines neuen Schulentwick- lungsplanes dezentral organisiert sein? Wenn nein, wel- che Änderungen sind hier geplant? Zu 5.: In allen Bezirken ist – unabhängig vom SEP - die Einrichtung von Beratungs- und Unterstützungszen- tren (BUZ) geplant, die konzeptionell, strukturell und räumlich mit den Schulpsychologischen Beratungszentren (SPBZ) verbunden werden. Für die zentral verwalteten beruflichen Schulen ist ein zentrales 13. Schulpsychologi- sches BUZ geplant. 6. Welchen Stellenwert wird die neu zu gründende Ju- gendberufsagentur im kommenden Schulentwicklungs- plan erfahren? Zu 6.: Es ist geplant, dass eine noch zu gründende Ju- gendberufsagentur innerhalb der Geltungsdauer des SEP ein Konzept zur besseren Beratung und bedarfsgerechten Versorgung bei den Übergängen für Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Sekundarstufe I in die beruflichen Bildungsgänge entwickelt. Demzufolge wird der SEP noch keine weitergehenden Aussagen treffen können. 7. Welche Bedeutung hat die Planung eines Landesin- stituts für die beruflichen Schulen (LIBS) für die Erstel- lung des Schulentwicklungsplans? Zu 7.: Über die Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Kompetenzzentren ist bisher noch keine Ent- scheidung getroffen worden. Eine Entscheidung dazu wird keine Auswirkungen auf den derzeit in Bearbeitung befindlichen SEP haben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 966 2 8. Welche Rolle wird der zu erwartende Fachkräfte- mangel innerhalb der beruflichen Bildung im neuen Schulentwicklungsplan spielen? 9. Wird der neue Schulentwicklungsplan eine Grund- lage bieten, um den Fachkräftebedarf zukünftig zu steu- ern? Zu 8. und 9.: Neben den demografischen Trends und dem sich abzeichnenden Fachkräftebedarf in einzelnen Branchen der Stadt müssen die beruflichen Schulen all- gemeine Entwicklungen zu veränderter Arbeitsorganisa- tion, IT-gestützten Arbeitsprozessen u.v.m. in allen Bran- chen berücksichtigen. Eindeutige Prognosen für die Schü- lerzahlentwicklung der beruflichen Schulen sind jedoch, anders als bei allgemein bildenden Schulen, nur schwierig zu erstellen. Dennoch wird es gelingen, in enger Zusam- menarbeit zwischen den Senatsverwaltungen für Arbeit, Integration und Frauen sowie für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Regionaldirektion Ber- lin/Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit eine zu- kunftsfähige schulische Struktur zu etablieren, die dem schnellen Wandel in Technologie, Arbeits- und Berufs- welt folgen kann. Unter Berücksichtigung der nur begrenzt prognosti- zierbaren Nachfragekonstellation soll der SEP jedoch die wesentlichen Entwicklungen aufzeigen, wie komplexe, zukunftsfähige Schulen gestaltet werden, die von Ent- wicklungen einzelner Berufe im Dualen System unabhän- giger werden und auf entsprechende Veränderungen schneller reagieren können, ohne im Bestand gefährdet zu sein. Basierend darauf werden die organisatorischen, räum- lichen und strukturellen Voraussetzungen und Maßnah- men dargestellt, die erforderlich sind, um dem Fachkräf- tebedarf entsprechen zu können. 10. Welche Rolle wird eine verstärkte Kooperation zwischen ISS, Gymnasium und Oberstufenzentren im Rahmen der Berufsorientierung im neuen Schulentwick- lungsplan einnehmen? Zu 10.: Diese Kooperationsbeziehungen berühren kei- ne Einrichtung von Bildungsgängen oder Planungs- vorhaben für Schulstandorte der beruflichen Schulen. Die kontinuierlichen konzeptionellen Abstimmungen finden statt, spielen aber keine grundsätzliche Rolle im Rahmen des SEP. 11. Ist dem Senat bekannt, dass die Schulleitungen der kaufmännischen Schulen im Januar 2013 einen eigenen Schulentwicklungsplan für ihren Bereich bei der Senats- bildungsverwaltung eingereicht haben? Welche Vor- schläge waren darin enthalten? 12. Haben die Schulleitungen der kaufmännischen Schulen über ihren Vorschlag eine (konstruk- tive/inhaltliche) Rückmeldung von der Senatsbildungs- verwaltung erhalten und wenn ja, wie lautet diese im Wortlaut? Zu 11. und 12.: Die Schulleitungen der kaufmänni- schen Schulen haben Vorschläge für Veränderungen innerhalb des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung entwickelt, die im Rahmen der Erarbeitung des SEP aus- gewertet, abgewogen und ggf. berücksichtigt werden. Darüber hinaus fanden Gespräche mit den Schulleitungen statt. Unter Pkt. 2 sind die Beteiligungsprozesse darge- stellt. 13. Inwiefern wurden bzw. werden die weiteren Ak- teure, die auch an den Konzeptionen des geplanten Lan- desinstituts für berufliche Schulen, der geplanten Jugend- berufsagentur(en) sowie dem versprochenen Landeskon- zept für Berufs- und Studienorientierung beteiligt bzw. davon betroffen sind, in die Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen mit eingebunden? Zu 13.: Es ist geplant, ein umfangreiches Beteili- gungsverfahren durchzuführen. Detaillierte Festlegungen über den genauen Kreis, Zeitrahmen etc. wurden noch nicht getroffen. Berlin, den 06. Januar 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2014)