Drucksache 17 / 12 970 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 10. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2013) und Antwort Umwidmung von Sportflächen im Bezirk Lichtenberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche ungedeckten Sportflächen sind im Bezirk Lichtenberg seit dem Jahr 2002 entwidmet worden? Wel- che Größen hatten die entwidmeten ungedeckten Sport- flächen? Handelte es sich um Flächen, die für den Sport- betrieb genutzt wurden oder nicht nutzbare Nebenflä- chen? Zu 1.: Es wurden in den Jahren 2008, 2012 und 2013 gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) vier ungedeckte Sportflächen aufgegeben, davon zwei ur- sprünglich sportlich genutzte ungedeckte Sportflächen und zwei Nebenflächen bzw. Grundstücksteilflächen von Sportstandorten, im Einzelnen wie folgt: 1. Die ehemalige Sportfreifläche (1215 m²) Allee der Kosmonauten 19 war aufgrund baulicher Mängel schon 2003 gesperrt worden und wurde seither - auch infolge des Wegzugs der Schule 2005 - nicht mehr für Sportzwecke benötigt. Ihrer Aufgabe zugunsten von Wohnungsbau wurde am 22.11.2012 zugestimmt. 2. Die Sportflächen Kynaststraße 25 (14.400 m²) mussten entsprechend übergeordneter Planungsvorgaben aufgegeben und für die städtebauliche Neuordnung im Zusammenhang mit dem Vorhaben Umbau Bahnhof Ostkreuz aufgegeben werden. Im Vorgriff darauf konnte schon im IV. Quartal 2007 der Umzug des an- sässigen Sportvereins auf die im Rahmen der städte- baulichen Entwicklungsmaßnahme „BerlinRummelsburger Bucht“ entstandene Neuanlage von zwei Großspielfeldern an der Fischerstraße durchge- führt werden. Dem Verein stehen hier in erreichbarer Nähe zu denselben Nutzungszeiten höherwertigere Sportflächen zur Verfügung, so dass eine Verdoppe- lung von bisher 4 auf inzwischen 8 Mannschaften möglich wurde. Der Entwidmung der Sportflächen Kynaststraße wurde am 30.05.2013 zugestimmt. 3. Bei der aufzugebenden Teilfläche des Sportstandortes „Stadion 1. Mai“ handelte es sich um eine Nebenfläche von 6.960 m², die nie sportlich genutzt wurde und brach lag. Sie diente bis Mitte 2006 zum Teil als Revierstützpunkt des Amtes für Umwelt und Natur. Von ihrem Zuschnitt her ist sie für Sportzwecke unge- eignet. Von Seiten des Sports, auch des beheimateten Sportvereins „SV Bau-Union e.V., bestand kein Nutzungsbedarf an der Teilfläche. Der Aufgabe zugunsten von öffentlicher Grünfläche sowie für Straßenbau wurde mit Beschluss des Abgeordnetenhauses am 28.10.2008 zugestimmt. 4. Es handelte sich um die Veräußerung eines östlich der Tennisplätze Bornitzstraße 17 gelegenen, nie sportlich genutzten Teilgrundstückes von rd. 2200 m² für die notwendigen Stellplatz- und Erschließungsflächen des hier geplanten Wohnungsneubaus. Die Erschließung des verbleibenden Tennisstandortes wird über die pri- vate Erschließungsfläche, rechtlich durch Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts im Grundbuch, gesichert und der Lärmschutz ist durch Anordnung der Baukörper gewährleistet. Die Zustimmung zur Aufga- be erfolgte mit Beschluss vom 07.05.2013. 2. Gab es Verlagerung von ungedeckten Sportflä- chen? Wurden Ersatzbauten (Großspielfeld/ Kleinspiel- feld/ Laufbahn bzw. Sportfunktionsgebäude) errichtet? In welchem finanziellen Volumen? Zu 2.: Ja. Für die Aufgabe der Sportanlage Kynaststr. 25 mit 1 Großspiel- und 1 Kleinspielfeld ist die Sportan- lage Fischerstr. 15 mit 2 Großspielfeldern und leichtathle- tischen Nebenanlagen für rund 3,7 Mio. € errichtet worden (s. Antwort 1.2) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 970 2 3. Aus welchen Gründen reduziert der Bezirk durch Entwidmung von ungedeckten Sportflächen entgegen dem vom Land Berlin gesetzten Ziel von 2,50 Quadrat- metern ungedeckter Sportfläche pro Einwohner? Zu 3.: Die ehemals zur Bedarfsermittlung dienenden Richt- und Orientierungswerte für gedeckte und unge- deckte öffentliche Sportanlagen im Land Berlin werden nicht mehr als Zielgrößen für die Sportstättenplanung angesehen. Der Bezirk hat grundsätzlich nur nichtsport- lich genutzte Flächen - siehe auch Antworten 1.3. und 1.4. - aufgegeben 4. Welche weiteren Entwidmungen sind durch den Bezirk für die Zukunft angezeigt? Zu 4.: Keine 5. In welchem Zustand, in welchem Sanierungsstand befinden sich die verbliebenen ungedeckten Sportflächen? Kann der Sanierungsrückstand beziffert werden? Zu 5.: Bis auf die Sportanlage Hohenschönhausener Str. 76 sind die reinen Sportflächen auf ungedeckte Sport- anlagen im Bezirk Lichtenberg in einen guten bis sehr guten Zustand. Sanierungsbedarf besteht jedoch bei Sportfunktionsgebäuden (SFG), insbesondere SFG Neustrelitzer Str. 61 und SFG Harnackstr./Coppistr. 8. Der Sanierungsrückstand bei ungedeckten Sportanla- gen beläuft sich auf insgesamt ca. 12 Mio. €. Berlin, den 13. Januar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2014)