Drucksache 17 / 12 973 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel und Burkard Dregger (CDU) vom 11. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2013) und Antwort Förderung von Beratungsstellen und Einrichtungen für von Frauenhandel betroffene Frauen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Träger der Berliner Beratungsstellen und Einrichtungen für vom Frauenhandel betroffene Frauen haben mit dem Polizeipräsidenten in Berlin eine Koope- rationsvereinbarung geschlossen? Zu 1.: Im Januar 2003 wurde die noch heute mit den- selben Vertragspartnern bestehende Kooperationsverein- barung zwischen dem Polizeipräsidenten in Berlin und nachstehend aufgeführten Trägern der Berliner Bera- tungsstellen und Einrichtungen für von Frauenhandel betroffene Frauen geschlossen: 1. Ban Ying e.V. 2. ONA e.V. 3. IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. Beratungsstelle für von Frauenhan- del betroffene Frauen aus Osteuropa. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Ber- lin, Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Ver- kehr, Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familien- planung sowie Hydra e.V. wurden im Rahmen der Orga- nisation der Rufbereitschaft der Beratungsstellen einge- bunden. Die Kooperationsvereinbarung wurde im Dezember 2008 fortgeschrieben. Ohne Vertragspartner der Koope- rationsvereinbarung zu sein, erfolgte ergänzend mit fol- genden Beratungsstellen eine Zusammenarbeit in Fällen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeu- tung von Minderjährigen sowie -neu- der Ausbeutung der Arbeitskraft: 1. Wildwasser e.V. (für minderjährige weibliche Opfer von Menschen- handel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) 2. SUB/WAY Berlin e.V. (für minderjährige männliche Opfer von Menschen- handel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung so- wie Ausbeutung der Arbeitskraft) 3. Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten (für männliche Opfer des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft). 2. Wie viele und welche weiteren Interessenten haben seit 2008 um Abschluss einer derartigen Vereinbarung nachgesucht? Zu 2.: Als Interessent ist lediglich SOLWODI Deutschland e.V. bekannt. 3. Gibt es Voraussetzungen für den Abschluss einer derartigen Kooperationsvereinbarung, die die Beratungs- stellen und Einrichtungen erfüllen müssen? Zu 3.: Es gibt keine individuellen Kooperationsver- einbarungen zwischen einzelnen Beratungsstellen und der Polizei Berlin, sondern eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei Berlin und den Beratungsstellen. Das Fundament der 2003 geschlossenen Kooperati- onsvereinbarung war die schon zuvor langjährig zu ver- zeichnende vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fachkommissariaten des Landeskriminalamtes (LKA) für die Bekämpfung des Menschenhandels und der Rot- lichtkriminalität sowie ausgewählten Beratungsstellen. Ziel der Vereinbarung war die effektive Bekämpfung des Menschenhandels auf Basis eines koordinierten, struktu- rierten und konsequenten Vorgehens aller beteiligten Stellen, die im Ergebnis durch die Vereinbarung instituti- onalisiert wurde. Grundsätzlich wurden die folgenden Anforderungen an die Beratungsstellen gestellt: - Qualifizierte Unterstützung von Menschenhandel betroffener Frauen, unabhängig von der Aussage- bereitschaft in einem Strafverfahren - Betreuung der Opfer mit dem Ziel, die körperliche und seelische Integrität der Frauen wiederherzu- stellen und diese langfristig aufrechtzuerhalten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 973 2 - Gewährleisten einer kontinuierlichen psycho- sozialen Betreuung der Opferzeuginnen, das Ver- mitteln von medizinischer Versorgung, das Be- gleiten bei Behördengängen - Prozessbegleitung vor Gericht sowie das Besorgen von kompetenten Rechtsbeiständen und Nebenkla- gevertretungen. Die Beratungsstellen haben überdies eine telefonische Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten zu gewährleisten. ONA e.V. sowie BAN YING e.V. stellen außerdem Zu- fluchtswohnungen. 4. Erfüllt der Solwodi Deutschland e.V. diese Voraus- setzungen, und wenn nicht, warum nicht? Zu 4.: SOLWODI Deutschland e.V. unterhält in Ber- lin eine Beratungsstelle, zu deren Schwerpunkten die Unterstützung und Betreuung von Afrikanerinnen zählt, die Opfer von Menschenhandel geworden sind. Aus Sicht des Landeskriminalamtes hat sich diese Beratungsstelle im Sinne der gesetzten Inhalte der bestehenden Koopera- tionsvereinbarung positiv hervorgetan und erfüllt folglich die Voraussetzungen. 5. Ist der Abschluss einer solchen Kooperationsver- einbarung Voraussetzung für die Förderung von Bera- tungsstellen und Einrichtungen für von Frauenhandel betroffene Frauen durch den Berliner Senat? Zu 5.: Nein. Berlin, den 16. Januar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2014)