Drucksache 17 / 12 977 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Pavel Mayer, Christopher Lauer und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 12. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2013) und Antwort Befragungen von Flüchtlingen im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) ist eine dem Bundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienststelle und steht damit unter der Aufsicht des Bun- deskanzleramtes. Damit liegt die Behörde mit ihren Akti- vitäten in der Zuständigkeit des Bundes. Die HBW führt Befragungen durch, um Sicherheitsinteressen der Bundes- republik Deutschland zu wahren. Dies entspricht dem Auftrag des BND gemäß dem BND-Gesetz (§ 1 Abs. 2 BNDG), Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung bereits seit den 1960er Jahren mehrfach zur HBW, ihrer politischen Anbindung und ihren Aufgaben geäußert, zuletzt im Ple- narprotokoll 18/3, Anlagen 16 bis 20 des Deutschen Bun- destages vom 28. November 2013, Drucksache (DS) 18/61 des Deutschen Bundestages vom 18. November 2013 und DS 17/11597 des Deutschen Bundestages vom 21. November 2012. Dem Senat ist bekannt, dass die Behörde auch in Ber- lin, wie im übrigen Bundesgebiet, ihren Aufgaben nach- kommt. Das Handeln des Bundes im Rahmen seiner Zu- ständigkeiten ist eine Angelegenheit, die ausschließlich der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundes- tages unterfällt. Der Bund ist in diesem Zusammenhang hinsichtlich der in seiner Zuständigkeit erfolgten konkre- ten Maßnahmen nicht berichtspflichtig. Eine Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit aus- ländischen Diensten liegt in der ausschließlichen Zustän- digkeit des Bundes und entzieht sich einer Bewertung durch den Senat. 1. Hatten öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, Kenntnis darüber, dass die sogenannte Hauptstelle für Befragungswesen, die dem Kanzleramt untersteht und dem Bundesnachrichtendienst (BND) zugeordnet ist, ihre Räumlichkeiten auf Berliner Boden hat? a) Wenn ja, seit wann hatten sie Kenntnis darüber? b) Wenn nein, wie ist es zu erklären, dass öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbesondere die Sicherheits- behörden, keine Kenntnis hiervon hatten? c) Inwieweit verschaffen sich öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbesondere die Sicherheitsbehörden, Kenntnis darüber, welche Stellen und Einrichtungen deut- sche und ausländische Geheimdienste auf Berliner Boden unterhalten und welche Tätigkeiten von dort aus jeweils ausgeführt werden? 2. Hatten öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, Kenntnis darüber, wel- ches Aufgabenfeld die sogenannte Hauptstelle für Befra- gungswesen wahrgenommen hat und wenn ja, seit wann hatte welche Stelle entsprechende Kenntnisse? 3. Hatten öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, Kenntnis darüber, dass in den Räumlichkeiten der sogenannten Hauptstelle für Befragungswesen Befragungen von Flüchtlingen durchge- führt werden, und wenn ja, seit wann hatte welche Stelle Kenntnis? Zu 1. bis 3.: Siehe Vorbemerkung. 4. Waren öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, an Befragungen von Flüchtlingen, die durch die Hauptstelle für Befragungs- wesen durchgeführt wurden, beteiligt? a) Wenn ja, wie oft waren sie an Befragungen betei- ligt? b) Wenn ja, welche Stellen waren an diesen Befragun- gen beteiligt? Zu 4.: Nein, Berliner Behörden waren nicht beteiligt. Zu 4 a) und 4b): Entfällt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 977 2 5. Haben öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, Informationen über Flüchtlinge von der Hauptstelle für Befragungswesen erhalten oder Informationen an diese weitergegeben? a) Wenn ja, wie oft ist dies in den letzten zehn Jahren vorgekommen und welche Berliner Stellen waren an einem Informationsaustausch beteiligt? b) Welche Informationen wurden ausgetauscht? Zu 5.: Nein, Berliner Behörden haben weder Informa- tionen erhalten noch weitergegeben. Zu 5a) und 5b): Entfällt. 6. Haben öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, in den letzten zehn Jahren Befragungen von Flüchtlingen vorgenommen oder waren an Befragungen beteiligt, die nicht im Rahmen eines Asylverfahrens vorgenommen wurden, sondern die allein auf die Erlangung von Erkenntnissen (wirtschaftli- che, politische und militärische Strukturen etc.) über die Heimatländer der Flüchtlinge ausgerichtet waren? a) Wenn ja, wie oft kam es in den letzten zehn Jahren zu solchen Befragungen? b) Durch wen wurden diese Befragungen durchge- führt? c) Wurden die erlangten Informationen an Geheim- dienste anderer Länder oder andere Stellen weitergegeben und wenn ja, an wen? Zu 6.: Nein. Zu 6 a) bis c): Entfällt. 7. Haben öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, Informationen über Flüchtlinge weitergegeben, die andere Stellen für Befra- gungen von Flüchtlingen außerhalb eines Asylverfahrens zur Erlangung von Erkenntnissen über die Heimatländer der Flüchtlinge verwendet haben? Zu 7.: Nein, es wurden keine diesbezüglichen Infor- mationen weitergegeben. 8. Haben öffentliche Stellen des Landes Berlin, insbe- sondere die Sicherheitsbehörden, in den letzten zehn Jahren Informationen über Flüchtlinge erhalten, die ande- re Stellen aus Befragungen von Flüchtlingen außerhalb eines Asylverfahrens zur Erlangung von Erkenntnissen über die Heimatländer der Flüchtlinge erhalten haben? Zu 8: Nein. 9. Haben der Bundesnachrichtendienst oder die ihm zugeordnete Hauptstelle für Befragungswesen Zugriff auf die IT-Fachverfahren (Ausländerregister 2) der Auslän- derbehörde Berlin? a) Wenn ja, wie häufig wurden Daten seit dem Jahr 2008 abgefragt? b) Wie ist der Ablauf einer solchen Datenabfrage? Zu 9.: Nein. Zu 9 a) und 9 b): Entfällt. Berlin, den 28. Januar 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2014)