Drucksache 17 / 12 979 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Karge (SPD) vom 10. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2013) und Antwort Zukunft der Kleingartenkolonie „Frohsinn II“ in Berlin-Reinickendorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin um Stellung- nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach- folgend wiedergegeben: Frage 1: Trifft es zu, dass die GSW das Gelände der Kleingartenkolonie „Frohsinn II“ in Berlin-Reinickendorf verkauft hat? Wer ist der Erwerber bzw. neue Ei- gentümer? Hat das Land Berlin in diesem Zusammenhang eigene Grundstücksflächen an den Erwerber verkauft? Wenn ja, welche? Antwort zu 1: Es trifft zu, dass die GSW die Grund- stücksfläche, auf der sich die Kolonie Frohsinn II befin- det, an einen privaten Eigentümer veräußert hat. Im Rah- men dieses Grundstücksgeschäftes hat das Land Berlin keine Flächen an den Erwerber veräußert. Frage 2: Welche Absichten verbindet der neue Eigen- tümer mit dem Erwerb des Grundstücks? Antwort zu 2: Nach dem bezirklichen Kenntnisstand beabsichtigt der Erwerber die Weiterbetreibung der Kleingartenkolonie. Frage 3: Ist die Existenz der bestehenden Kleingarten- kolonie sichergestellt? Wie viele Parzellen und wie viele Dauerbewohner hat die Kleingartengartenkolonie? Frage 4: Wie sind die Grundstücke im Flächennut- zungsplan und im Baunutzungsplan planungsrechtlich ausgewiesen? Frage 6: Hat das Bezirksamt Reinickendorf ggf. schon einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur planungsrechtlichen Sicherung der Grundstücke mit der Zweckbindung Grünfläche – Kleingartengelände – gefasst? Frage 7: Gibt es Überlegungen, dieses Grundstück für den vom Senat beabsichtigten verstärkten Wohnungsbau zu nutzen? Antwort zu 3, 4, 6 und 7: Planungsrechtlich befindet sich die Koloniefläche gemäß Baunutzungsplan im Nicht- baugebiet. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten “ dargestellt. Damit besteht keine Baulandqualität, so dass die derzeit ausgeübte Nutzung gesichert ist. Angaben über die Anzahl der Parzellen bzw. Dauerbewohner liegen dem Bezirksamt nicht vor. Frage 5: Seit wann hat das Bezirksamt Reinickendorf von dem Kauf der Grundstücke Kenntnis und hat es Kenntnis hinsichtlich zukünftiger Nutzungsvorstellungen des Erwerbers? Antwort zu 5: Bereits im Jahre 2011 war dem Bezirk- samt die Verkaufsabsicht der GSW für die Grundstücks- fläche bekannt. Seit Mitte des Jahres 2012 ist die Veräu- ßerung an den Erwerber bekannt. Im Vorfeld hat der Erwerber gegenüber dem Bezirksamt erklärt, dass er die kleingärtnerische Nutzung beibehalten wird. Berlin, den 21. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2014)