Drucksache 17 / 12 982 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (SPD) vom 12. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2013) und Antwort GEWOBAG contra Mieterbeiräte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Welche Rechtsgrundlage nimmt die GE- WOBAG für sich in Anspruch, um einen von der Mieter- schaft einer Wohnsiedlung gewählten ehrenamtlichen Mieterbeirat seit August 2012 die Mitarbeit in diesem Gremium zu verweigern? Antwort zu 1: Die Grundlage für die Arbeit des Mieterbeirates ist eine Satzung für den Mieterbeirat und eine Wahlordnung. Demgemäß kann ein Mitglied des Mieterbeirates bei grobem Fehlverhalten ausgeschlossen werden. Grobes Fehlverhalten ist u.a. - eine Vernachlässigung der Aufgaben als Mieterbeirat über einen längeren Zeitraum - eine nicht den Anforderungen entsprechende Durchführung der Mieterbeiratstätigkeiten und Schadenszufügungen - Rufschädigung. Liegt einer dieser Sachverhalte vor, kann der Aus- schluss eines Mieterbeiratsmitglieds aus dem Gremium durch Beschluss des Mieterbeirats mit einfacher Mehrheit erfolgen. Die GEWOBAG hat dabei kein Stimm- und Mitspracherecht. Frage 2.: Warum hat der Mieterbeirat ohne formale Zuständigkeit den Mieterbeirat im August 2012 aus dem Gremium ausgeschlossen, das Amtsgericht Tiergarten jedoch Ende November 2012 die „Ausschluss-Begründung “ wegen „NICHTIGKEIT“ archiviert? Antwort zu 2: Es handelt sich offensichtlich um den Ausschluss des Herrn B. Der Beschluss nennt als Abbe- rufungsgrund die Kommunikation und Äußerungen durch Herrn B. in mehreren E-Mails, die vom Gremium als beleidigend und Ruf schädigend für das Mieterbeiratsmit- glied Frau S. wahrgenommen wurden. Die E-Mails lagen in der Sitzung des Mieterbeirats am 15.08.2012 vor und bildeten die wesentliche Grundlage des getroffenen Be- schlusses. Weiterhin werden unabgestimmte Aktionen des Herrn B. erwähnt und das Fernbleiben von Gremienterminen. Frage 3.: Warum unterstützt die GEWOBAG die Sprecherin eines ihrer Mieterbeiräte in ihrer ausnahmslos rechtswidrigen Arbeitsweise, obwohl Mieterbeiräte auto- nom und in keiner Phase dem Vermieter unterstellt sind? Antwort zu 3: Der Mieterbeirat ist von den Mieterin- nen und Mietern gewählt und agiert in deren Auftrag. Der Mieterbeirat berücksichtigt dabei die vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit mit der GEWOBAG (Satzung des Mieterbeirats). Eine vertrauensvolle, koope- rative Arbeit bildet dabei die Grundlage gemeinsamer Erfolge. Zu der „ausnahmslos rechtswidrige(n) Arbeitsweise “ liegen der GEWOBAG keine Hinweise vor, weshalb darauf nicht eingegangen werden kann. Frage 4.: Wer ist dafür verantwortlich, dass die Spre- cherin eines Mieterbeirates in Einvernehmen mit der GEWOBAG dem Vorstand eines langjährigen Mieter- projekts „Verwaltung von Mietergärten“ seit August 2012 den Zugang zum Mieterbüro und somit zu den daten- schutzwürdigen Akten verweigert und wer ist für die dadurch verantwortungslosen Weiterungen (Fristver- säumnisse, Zahlungsverzug u.a.) verantwortlich ? Antwort zu 4: Das Büro ist dem Mieterbeirat für seine Arbeit und Kontakte mit den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung gestellt worden. Herrn B. sowie den weiteren Verantwortlichen für die Mietergärten wurde mitgeteilt, dass zu den Mieterbeiratsräumen kein Zutritt mehr be- steht. Sie wurden zeitgleich aufgefordert, die Akten der Mietergärten an einen anderen Ort zu bringen. Die GE- WOBAG bot hierfür andere Räumlichkeiten an. Die Ver- antwortlichen holten die Akten bislang nicht ab. Eventu- elle Fristversäumnisse haben die Mietergartenverantwort- lichen zu rechtfertigen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 982 2 Frage 5.: Wie wird mit Vorschlägen von Mieterbei- ratsmitgliedern zur Verbesserung der Wohnqualität um- gegangen und wie ist das Prozedere innerhalb der GE- WOBAG, werden die Anliegen bearbeitet und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die GEWOBAG hat in den letzten zwei Jahren acht neue Mieterbeiratswahlen durchgeführt und arbeitet aktiv und vertrauensvoll mit den Gremien zu- sammen. Fünf Kiezkoordinatoren stehen den Mieterbei- räten als direkter Ansprechpartner zu Verfügung. Die Mieterbeiräte erhalten Angebote für Weiterbildungen, und es werden jährlich vier Workshops durchgeführt. Verbes- serungsvorschläge der Mieterbeiräte werden darin aufge- griffen und gemeinsame Lösungen erarbeitet. Auf Anre- gungen der Mieterbeiräte hat die GEWOBAG z.B. Orte der Begegnung vor Ort geschaffen. Im letzten Jahr wur- den vier Kiezstuben gemeinsam mit den Mieterbeiräten eröffnet und damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesse- rung der Nachbarschaften geleistet. Berlin, den 16. Januar 2014 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2014)