Drucksache 17 / 12 986 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 11. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Wie soll das Spielplatzsanierungsprogramm funktionieren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mit Beschluss des Landeshaushaltes Berlin für 2014/2015 sollen die Bezirke endlich die Möglichkeit erhalten, Mittel für die Sanierung von Spielplätzen zu erhalten, wie hoch werden diese Mittel für die Spielplatz- sanierung tatsächlich sein? 2. Nach welchem konkreten Verfahren können durch wen welche Mittel für die Spielplatzsanierung ab- gerufen werden? Zu 1. und 2.: Mit der Verabschiedung des Haushalts- gesetzes für den Doppelhaushalt 2014/15 wurden die Grundlagen für ein Kita- und Spielplatzsanierungspro- gramm (KSSP) in Berlin geschaffen. Den Bezirken von Berlin werden im Rahmen der auftragsweisen Bewirt- schaftung Mittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. EUR jährlich für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in Kitas auf landeseigenen Liegenschaften sowie für die Instandsetzung von Spielanlagen auf öffentlichen Spiel- plätzen zur Verfügung gestellt. Der Prozess der Entwicklung von Rahmenbedingun- gen und Vorgaben für die Umsetzung des Programms ist eingeleitet worden. Eine erste Verständigung der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Sen- BildJugWiss) als federführende Behörde mit den Bezir- ken als umsetzende Stellen zu Eckpunkten der Förderung hat bereits stattgefunden. Nach derzeitigem Stand soll die Zumessung des Verfügungsrahmens pro Bezirk gemäß folgender Indikatoren erfolgen:  der Anteil der Kita-Kinder des Bezirkes (nach Wohnort),  der Anteil der Kita-Kinder im Bezirk (nach Einrichtungsort ) und  der Anteil der melderechtlich registrierten Kinder von 0 – 10 Jahren im Bezirk jeweils bezogen auf die jeweilige Gesamtheit der Kin- der in Berlin. Jeder Bezirk kann entsprechend seines Verfügungs- rahmens nach eigener Prioritätensetzung und auf Grund- lage von Kostenschätzungen der zuständigen Hochbau- bzw. Natur- und Grünflächenämter Maßnahmelisten er- stellen, die mit der SenBildJugWiss abgestimmt werden. Kriterien der vergleichbaren Priorisierung werden derzeit abgestimmt. Eine Vorgabe von festen Anteilen für Kita- Sanierung und Spielplatzinstandsetzung ist nicht beab- sichtigt. Die Dokumentation und Abrechnung der Mittel wird über bezirksbezogene Unterkonten getrennt erfolgen. Berlin, den 14. Januar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2014)