Drucksache 17 / 12 987 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 11. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Stand der Umsetzung des Heimkinderfonds Ost Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die vorgesehenen finanziellen Mittel für den Heimkinderfonds Ost in Höhe von 20 Mil- lionen Euro nicht ausreichen werden, um allen Betroffe- nen zu helfen? 2. Welche Mittel müssten zusätzlich durch den Bund und die Ostdeutschen Länder zur Verfügung gestellt werden, um allen Betroffenen zu helfen? Zu 1. und 2.: Bund und Länder haben für den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt . An der Errichtung des Fonds haben sich die ost- deutschen Länder und der Bund jeweils hälftig beteiligt (vgl. Drs. 17/0422). Nach Auskunft des Bundesministeri- ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist auf der Grundlage der bisherigen Antragsentwicklung sowie der bisherigen Auszahlungen pro Leistungsbe- scheid mit einem zusätzlichen zukünftigen Finanzbedarf des Fonds Heimkinder Ost zu rechnen, der den derzeiti- gen Ansatz von insgesamt 40 Mio. Euro erheblich über- steigt. Hierbei gehen BMFSFJ und neue Länder von ei- nem Volumen von insgesamt voraussichtlich bis zu 200 Mio. Euro für den Fonds Heimkinder-Ost aus (vgl. Drucksache des Deutschen Bundestages (BT-Drs.) 18/133 bzw. KA 17/12 702). 3. Wie lange werden die Mittel für die Betroffenen ausreichen, wenn es bei dem derzeitigen Mitteln bleiben würde? 4. Wie wird von Seiten des Berliner Senates abgesichert , dass alle Betroffenen bis zum Ablauf des 31.12.2014 entsprechende Vereinbarungen abschließen können? Zu 3. und 4.: Durch vorzeitige Einzahlungen der für die Folgejahre 2014, 2015 und 2016 vorgesehenen Raten der Fondserrichter in den Fonds DDR-Heimerziehung in 2013 wurden die akuten Liquiditätsprobleme beseitigt (vgl. BT-Drs. 18/133). Alle bereits beschiedenen Anträge werden wie vorgesehen ausgezahlt. Um die Gleichbe- handlung der Betroffenen auf den Wartelisten in den beteiligten Ländern sicherzustellen, wurde das Restvolu- men in Länderkontingente aufgeteilt. Für Berliner Be- troffene, die bisher keine Anträge gestellt haben, können Leistungen aus dem bisherigen Fondsvermögen im Um- fang von insgesamt ca. 982.000 € gewährt werden. Der Prozess der Leistungsgewährung orientiert sich am Bedarf im Einzelfall und nimmt in der Regel über mehrere Mo- nate in Anspruch. Die Aufteilung des jeweiligen Kontin- gents geschieht in der Verantwortung der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder 5. Wie ist der aktuelle Diskussionsstand der Beteiligten des Heimkinderfonds Ost (Bund und Länder) zur finanziellen Absicherung des Fonds, ohne Absenkung der Höhe der Hilfen? Zu 5.: Die Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeut- schen Länder hat die beteiligten Obersten Landesjugend- behörden beauftragt, bis zum Frühjahr 2014 eine gemein- sam mit dem BMFSFJ abgestimmte Vorlage zu erarbei- ten, die eine Bedarfsprognose in Verbindung mit einem Umsetzungskonzept sowie den zusätzlich benötigten Finanzmittelbedarf des Fonds „Ost“ insgesamt darstellen soll, um die notwendigen Grundlagen für notwendige Anpassungserfordernisse der zwischen Bund und Ländern bestehenden Verwaltungsvereinbarung zu schaffen. Die entsprechende Arbeitsgruppe nimmt im Januar 2014 die Arbeit auf. Das Ergebnis wird im 2. Quartal 2014 erwar- tet. Berlin, den 10. Januar 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2014)