Drucksache 17 / 12 988 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 11. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Haben Berliner Sportvereine Handlungsbedarfe, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch zu verbessern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat bisher unternommen, um den Schutz von Kindern und Jugendli- chen vor sexuellem Missbrauch in Sportvereinen zu ver- bessern? Zu 1.: Der Berliner Senat arbeitet seit Jahren in enger Kooperation mit zahlreichen Trägern des Sports zusam- men und unterstützt ausgewählte Projekte mit finanziellen Fördermitteln. So hat die Landeskommission Berlin ge- gen Gewalt  ein Präventionsprojekt in Kooperation mit dem Landessportbund, der Sportjugend Berlin, dem Berliner Fußballverband und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk zum Thema „Sexuelle Gewalt im Sport“ durchgeführt und den Leitfaden „Kinderschutz im Berliner Sport“ – Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt - veröffentlicht, die Internetseite www.kinderschutz-im-sport-berlin.de erstellt, die Qualifi- zierung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Erkennung von Kindeswohlgefähr- dungen in Form von sexuellen Übergriffen initiiert und sich für die Einsetzung und Schulung von Kinderschutz- beauftragten in Vereinen und Verbänden ausgesprochen.  in den Jahren 2008 bis 2012 das Projekt des Berliner Fußball-Verbandes e.V. (BFV) zum Thema „Fairplay im Fußball – gemeinsam gegen Rassismus und Gewalt“ gefördert. Seit 2010 wurde im Rahmen dieser Förderung das Thema Kinderschutz mit aufgenommen. Zahlreiche Hilfsangebote wurden den Vereinen unterbreitet (Inter- netauftritt des BFV zum Thema Kinderschutz, Kinder- schutzbeauftragte bzw. Kinderschutzbeauftragten in den Vereinen als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen für Kinder und Eltern, Vorlage eines erweiterten Füh- rungszeugnisses, Meldepflicht bei Kinderschutzvorfällen für Trainerinnen und Trainer bzw. Betreuerinnen und Betreuer zum Verband, Schulungen zum Kinderschutz für Trainerinnen und Trainer bzw. Betreuerinnen und Be- treuer, die Broschüre „Wirksamer Kinderschutz im Fußballverein “ wurde erstellt und an alle Vereine gereicht).  seit 2013 das Projekt „Diversity und Vielfalt im Amateurfußball“ gefördert. Teil dieser Förderung ist die Umsetzung eines Kinder- und Jugendführerscheins, der auch das Thema „Kinder- und Jugendschutz“ beinhaltet. Auf der sportpolitischen Ebene ist das Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – gemeinsam mit dem Land Bremen innerhalb der Sportministerkonferenz der Länder federführender Be- richterstatter zum Thema „Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“. Im Rahmen dieser Aufgabe wurde zuletzt am 12. / 13. September 2013 ein einstimmig gefasster Beschluss herbeigeführt, der wie die vorangegangenen Beschlüsse zum Thema unter http://www.sportministerkonferenz.de/beschluesse einge- sehen werden kann. 2. Sieht der Berliner Senat angesichts der Aussagen des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung ebenfalls „dringenden Handlungsbedarf“ den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch in den Berliner Sportvereinen zu verbessern? 3. Was wird der Berliner Senat tun, um den Schutz zu verbessern? Zu 2. und 3.: Der Berliner Senat hat sich mit der Ein- richtung des Netzwerks gegen sexuelle Gewalt im Jahr 2012 deutlich in seinem Anliegen positioniert, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Das Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt arbeitet Ressort und Institutionen übergreifend zur Bündelung aller Kräf- te, die im Bereich der sexualisierten Gewalt tätig sind und ist bestrebt, die zahlreichen Maßnahmen in einem Ge- samtplan zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Es handelt sich bei der Umsetzung und Fortschreibung der Maßnahmen um einen fortlaufenden Prozess. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 988 2 Der Berliner Senat begrüßt die Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und teilt die dort vertretene Auffassung, dass das Thema in den als Multiplikatoren wirkenden Sportverbänden und Landessportbünden die notwendige Aufmerksamkeit erfährt. So hat beispielsweise der Landessportbund Berlin e.V. bereits 2011 einen Leitfaden zum „Kinderschutz im Berliner Sport“ veröffentlicht. Bundesweit ist feststellbar, dass bei den Sportvereinen vor Ort das Problembewusstsein offensichtlich noch wei- ter entwickelt werden sollte bzw. die bestehenden Präven- tionskonzeptionen hier noch stärker in die Vereine hin- eingetragen werden müssen. Für Berlin liegen bislang keine hinreichenden Daten vor. Ziel des Berliner Senats ist es, dass möglichst in allen Berliner Sportvereinen Präventionsarbeit geleistet wird und Grauzonen beseitigt werden. Der Berliner Senat würde es begrüßen, wenn das An- tragsverfahren der erweiterten Führungszeugnisse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sportvereinen auf- wandärmer gestaltet werden könnte, z. B. durch die Mög- lichkeit einer online durchführbaren Beantragung. Diese Anregung wird derzeit im Bundesministerium der Justiz geprüft. Berlin, den 05. Februar 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Apr. 2014)