Drucksache 17 / 12 989 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 12. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Rundfunkbeitrag – wie viel ist im Topf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie positioniert sich der Senat zu einer möglichen Senkung des Rundfunkbeitrags aufgrund der von der KEF prognostizierten Mehreinnahmen bis zu einer Milliarde Euro? Zu 1.: Der Senat hat bei der Beschlussfassung über den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Dezember 2010 daran mitgewirkt, dass bereits damals festgelegt wurde, das neue Finanzierungssystem für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk auf Basis des 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rund- funkanstalten (KEF) einer Evaluierung zu unterziehen. Die Evaluierung umfasst insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag. Dabei werden auch die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der An- knüpfungstatbestände geprüft. Die endgültige Fassung des 19. KEF-Berichts wird im März 2014 auf Basis dann nochmals aktualisierter Zahlen veröffentlicht werden. In Hinblick auf den Zeitraum bis 2016 wird es sich dabei notwendigerweise auch um Prog- nosewerte handeln. Die KEF gibt ihre Beitragsempfehlung auf Basis des geltenden Beitragsrechts. Insofern ist es folgerichtig, wenn mit Mehrerträgen die individuelle Beitragslast sinkt. Im Rahmen der Evaluierung wird aber auch zu prüfen sein (s. o.), ob die Mehreinnahmen der Mehrbelastung von bestimmten Beitragszahlenden (im privaten und nicht-privaten Bereich) zuzurechnen sind und folglich an partielle Korrekturen des Staatsvertrages (etwa bei der Belastung der öffentlichen Hand) zu denken ist. Diese Punkte sind erst noch zu ermitteln und die entsprechenden Gelder würden dann nicht mehr für eine generelle Sen- kung des Rundfunkbeitrages zur Verfügung stehen. Ein dritter zu berücksichtigender Aspekt ist die nach- haltige Stabilität des Rundfunkbeitrages – ein ständiges Auf und Ab der Höhe des Rundfunkbeitrages auf Basis u. U. mehr oder weniger stark zu revidierender Prognosen sollte vermieden werden. 2. Wie hoch sind die Jahreserträge 2013 aus dem Rundfunkbeitrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg gegenüber den Erträgen aus den Jahren 2011 und 2012? Zu 2.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die Erträge des RBB aus dem Rundfunkbeitrag 2013 werden voraussichtlich die in den Jahren 2011 (358,5 Mio. €) und 2012 (356,8 Mio. €) erzielten Erträge aus Teilnehmergebühren um etwa fünf Prozent überschreiten. Gesicherte Zahlen für 2013 liegen dem RBB jedoch erst vor, wenn der Rundfunkbeitragsabschluss erstellt ist. Dies wird voraussichtlich im März 2014 der Fall sein.“ 3. Wie würde sich eine Senkung des Rundfunkbei- trags langfristig auf den Wirtschaftsplan des rbb auswir- ken und welche Konsequenzen müssten bereits zum jetzi- gen Zeitpunkt vom Sender gezogen werden? Zu 3.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Eine Beitragssenkung von 2015 an hätte zur Folge, dass der RBB insgesamt acht Jahre - von 2009 bis 2016 - ohne nennenswerte Erhöhung seiner Erträge finanziell überste- hen müsste. Das würde bedeuten, dass die jährlich tarif- lich bedingten Personalkostensteigerungen sowie die inflationsbedingten Steigerungen der Programm- und Sachaufwendungen weiter einem mehr oder minder stabi- len Ertragsniveau gegenüberstünden. Welche konkreten Auswirkungen die von der KEF derzeit in den Blick genommene Beitragssenkung haben würde, wird der RBB zu gegebener Zeit in Ruhe zu prü- fen haben. Erst aus verlässlichen Zahlen zur Einnahme- entwicklung und aus einer folgenden profunden Analyse lassen sich etwaige Konsequenzen für die Wirtschaftspla- nung des RBB ableiten. Dies ist gegenwärtig noch nicht der Fall.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 989 2 4. Welche Position vertritt der Senat für das Land Berlin in der Rundfunkkommission der Länder unter Berücksichtigung der Antworten auf Frage 7 und 8 bei zukünftigen Verhandlungen über die Bemessung des Rundfunkbeitrags? Zu 4.: Für die Position des Senats werden unter Be- rücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung des Rund- funkbeitragsstaatsvertrages die drei im Rahmen der Be- antwortung von Frage 1 genannten Aspekte wesentlich sein. 5. Nachdem der neue Rundfunkbeitrag bereits für vier Quartale erhoben wurde, fragen wir erneut: Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012, für die das Land Berlin aufkommen muss? 6. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012, für die die jeweiligen Bezirke aufkommen müssen? 7. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012, für die die öffentlichen Einrichtungen im Land Berlin und in den Bezirken aufkommen müssen? Zu 5. bis 7.: Die Rundfunkanstalten haben im Jahr 2012 alle bisherigen Rundfunkgebührenzahlenden des nicht-privaten Bereichs (Unternehmen wie Behörden) angeschrieben und nach der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und KFZ gefragt. Im Land Berlin findet also weder nach altem Rundfunkgebührenrecht noch nach neuem Rundfunkbeitragsrecht eine zentrale Anmeldung und Zahlung statt. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen die Rundfunkanstalten nur solche Daten speichern, die zur Feststellung der Beitragspflicht und zur Zahlung der Beiträge erforderlich sind. Daher können die Rund- funkanstalten z. B. keine Angaben darüber machen, wel- che Beitragskonten im Land Berlin der öffentlichen Hand zuzuordnen sind. Um im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbei- trages die Frage der Entwicklung des Anteils der öffentli- chen Hand an den Gesamterträgen beurteilen zu können, läuft derzeit eine von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Südwestrundfunk unter Beteiligung eines wirt- schaftswissenschaftlichen Beratungsunternehmens entwi- ckelte Repräsentativ-erhebung bei 350 Gemeinden und Landkreisen aller Größenklassen. Hierzu gehört auch Berlin. Die bundesweit einheitliche Fragestellung und Auswertung ist eine notwendige Voraussetzung, um ver- wertbare Hinweise für etwaige Veränderungen am Staats- vertrag zu erhalten. 8. Wie erklärt sich der Senat, dass die Mehrbelastung durch den Rundfunkbeitrag in einzelnen Bezirken auffäl- lig unterschiedlich ausfällt, wie durch Kleine Anfragen in den Bezirksverordnungen ermittelt wurde (z.B. KA 0104/XIX Reinickendorf, KA-190/VII Marzahn-Hellers- dorf, KA/0213/VII Lichtenberg? Zu 8.: Aufgrund des Systemwechsels in der Finanzie- rung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Wegfall des Gerätebezuges; Haushalt bzw. Betriebsstätte und KFZ als neuer Anknüpfungspunkt) wird es bei den Dienststellen des Landes Berlin im Grundsatz so sein, dass Einrichtun- gen, die bisher auf Basis vergleichsweise vieler rund- funktauglicher Geräte gezahlt haben, von der Reform profitieren. Einrichtungen mit vergleichsweise vielen Betriebsstätten und KFZ werden mehr zu zahlen haben. Bei dem individuellen Vergleich der Belastung wird es ferner auch darauf ankommen, unter welchen Standor- ten wie viele Rundfunkgeräte (u. a. auch Handys mit UKW-Empfangsteil) oder internetfähige Computer (u. a. auch Smart-Phones) und wie vi ele Kraftfahrzeuge mit Radio früher tatsächlich angemel- det waren. Dafür dürfte u. a. die ab 2007 fällige Gebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (sog. PC-Gebühr) eine Rolle spielen. 9. Wie bewertet der Senat die Mehrbelastung für die Bezirke und welche Möglichkeiten bestehen, die Mehr- belastung auszugleichen? Zu 9.: Der Rundfunkbeitrag gehört als öffentlich- rechtliche Last zu den Betriebskosten, die die Dienststel- len des Landes Berlin aus dem jeweiligen Budget zu tra- gen haben. Berlin, den 9. Januar 2014 K L A U S W O W E R E I T Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jan. 2014)