Drucksache 17 / 12 991 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Lompscher (LINKE) vom 13. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Strom für alle in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Stromnetz Berlin GmbH und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bun- desagentur für Arbeit zusätzlich um Auskunft gebeten. 1. Bei wie vielen Haushalten wurde jeweils in den Jahren 2012 und 2013 die Versorgung mit Strom wegen Zahlungsrückständen unterbrochen? Zu 1.: Nach Auskunft des für Berlin zuständigen Ver- teilungsnetzbetreibers Stromnetz Berlin GmbH wurden im Jahr 2013 insgesamt 17.700 Abschaltungen vorge- nommen, 2012 waren es 18.978. Die Abschaltungen er- folgen durch den Verteilungsnetzbetreiber im Auftrag des jeweiligen Stromlieferanten. 2. Bei wie vielen der Haushalte führte eine Stromsper- re zusätzlich zum Ausfall der Heizung oder der Warmver- sorgung? Zu 2.: Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. 3. Wie lange dauerte jeweils in 2012 und 2013 die durchschnittliche Stromsperre wegen Zahlungsrückstän- den? Zu 3.: Durchschnittswerte über die Dauer und den Grund der Stromsperren liegen dem Senat selbst nicht vor. Nach Auskunft des Verteilungsnetzbetreibers verfüg- ten in diesem Zeitraum 90 bis 95 % der Kundinnen und Kunden innerhalb von ein bis drei Tagen wieder über eine Stromversorgung. 4. In wie vielen Haushalten, die von einer Stromsperre wegen Zahlungsrückständen betroffen waren, leben Kin- der? Zu 4.: Diese Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. 5. Wie viele Haushalte von Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfebeziehenden sowie Beziehenden von Grundsi- cherung und von Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz (bitte getrennt auflisten) waren von Strom- sperren wegen Zahlungsrückständen betroffen? 6. In wie vielen dieser Haushalte leben Kinder? 7. Wie viele Haushalte von Transferleistungsbezie- henden nahmen in den Jahren 2012 und 2013 Leistungen zur (darlehensweisen) Übernahme der Energieschulden nach SGB II oder SGB XII in Anspruch? Zu 5., 6. und 7.: Der Regionaldirektion Berlin Bran- denburg und den Jobcentern liegen hierzu keine statisti- schen Daten vor. Die Erfassung und Verwaltung von finanziellen Leistungen für Empfängerinnen und Emp- fänger von Grundsicherungsleistungen erfolgt über das Fachverfahren „A2LL“. Hierin werden nur allgemein Darlehensgewährungen erfasst. Eine Angabe zum Grund der Darlehensaufnahme, wie beispielsweise Darlehen wegen Stromsperre, kann dort nicht vorgemerkt werden. Daher ist eine statistische Auswertung nach Darlehens- gründen nicht möglich. Auch für den Bereich SGB XII und Asylbewerberleis- tungsgesetz liegen hierzu keine statistischen Daten vor. 8. Entstehen bei Stromsperren den Betroffenen weitere Kosten? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Zu 8.: Ja, bei einer Stromsperre entstehen weitere Kosten. Die Stromnetz Berlin GmbH berechnete im Jahr 2013 für die Unterbrechung der Anschlussnutzung 42,95 EUR und für die Wiederherstellung der Anschlussnutzung 51,90 EUR. Ab 2014 wurden diese Gebühren zusammen- geführt und betragen nun insgesamt 119,00 EUR. Für eine erfolglose Unterbrechung werden 59,50 EUR berechnet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 991 2 Hinzu kommen ggf. noch Mahngebühren. Die Gebühren für die Netzentgelte sind auf der Website der Stromnetz Berlin GmbH veröffentlicht. 9. Wie viele Beratungen zur Energieeinsparung wur- den in Berlin in den Jahren 2012 und 2013 durchgeführt? Zu 9.: Da Beratungen zur Energieeinsparung in Berlin von sehr unterschiedlichen Anbietern, wie beispielsweise durch vom Land Berlin geförderte Projekte, Angebote der Verbraucherzentrale, dem BUND e.V., sowie gewerbliche Anbieter erbracht werden, gibt es keine Statistik, die Aussagen auf die Anzahl der Energiesparberatungen in Berlin zulassen. 10. In welchen Sprachen wird die Energieberatung angeboten? Zu 10.: Das ist vom jeweiligen Anbieter abhängig. Der BUND e.V. wirbt damit, auf Anfrage Energiesparbe- ratungen in nichtdeutscher Sprache anzubieten. 11. Welche speziellen Beratungsangebote und Hilfe- stellungen insbesondere für Menschen mit geringeren Einkommen und Transferleistungsbeziehende gibt es? Zu 11.: Das Land Berlin unterstützt durch die arbeits- marktpolitischen Instrumente „Bürgerarbeit“ und „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) aktuell elf unterschiedliche Energiesparberatungsprojekte („Stromsparcheck in einkommensschwachen Haushalten“) des Trägers „Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.“, die sich speziell an einkommensschwache Haushalte richten. Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind unent- geltlich. Im Dezember 2013 bestand zudem die Gelegen- heit einer kostenlosen Energiesparberatung durch die Verbraucherzentrale Berlin. In den Bezirken stehen die Sozialdienste und Schuldnerberatungen auch für Beratun- gen bei Energieschulden zur Verfügung. 12. In welchen Sprachen werden diese angeboten? Zu 12.: Die vom Land Berlin geförderten Maßnahmen werden neben Deutsch auch auf Türkisch, Arabisch, Pol- nisch, Russisch und in der Vergangenheit auch auf Portu- giesisch angeboten. 13. Was unternimmt der Senat zur Verhinderung von Stromsperren, besonders in den Wintermonaten, um Men- schenleben zu schützen? Zu 13.: Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensun- terhaltes beinhaltet auch den Grundbedarf an Haushalts- energie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warm- wasser entfallenden Anteile (§ 20 SGB II). Hierbei han- delt es sich um Bundesmittel, über die im Einzelfall be- darfsgerecht zu entscheiden ist. Sofern ein unabweisbarer Bedarf vorliegt, erbringt die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und ge- währt der oder dem Leistungsberechtigten ein entspre- chendes Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II). Die Entschei- dung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 14. Sieht der Senat darüber hinaus weiteren Hand- lungsbedarf, um Stromsperren zu verhindern? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Zu 14.: Der Senat sieht neben den unentgeltlich ange- botenen Energiesparberatungen gegenwärtig keinen wei- teren Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit. Berlin, den 30. Januar 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2014)