Drucksache 17 / 12 994 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 13. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Entwicklung des Personalkörpers der Berliner Jobcenter (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Angaben gebeten, die bei der nach- folgenden Beantwortung berücksichtigt sind. 1. Wie viele Stellen in welchen Bereichen (Leistungsgewährung , Arbeitsvermittlung, Eingangszone, Rechtsbehelfsstellen etc.) in den Berliner Jobcentern sind derzeit unbesetzt (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln)? Zu 1.: Insgesamt liegt der Personalbedarf der 12 Ber- liner Jobcenter derzeit bei 6.993 Stellen (in Vollzeitäqui- valenten (VZÄ) gemessen). Zum Stichtag 1. November 2013 waren nach Angaben der RD BB in den Jobcentern insgesamt 6.935,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzeitäquivalent (VZÄ) beschäftigt, davon 5.591 VZÄ des Bundes und 1.344,5 VZÄ der Bezirke. In dieser Zahl sind jedoch Beschäftigte, die beispielsweise in Elternzeit oder längerfristig erkrankt sind, nicht enthalten, sodass die Zahl der zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter tatsächlich höher ist. Eine detaillierte Übersicht, nach Organisationsberei- chen differenziert, liegt dem Senat und der Regionaldirek- tion Berlin-Brandenburg nicht vor. Eine Zusammenstel- lung ist sehr ressourcenintensiv und kann innerhalb der für die Kleine Anfrage vorgesehenen Frist nicht gefertigt werden. Die Personalsituation der Berliner Jobcenter hat sich vor allem im letzten Jahr deutlich verbessert (siehe auch Antwort zur KA 17/12361 vom 06.08.2013). Bei beiden Trägern werden laufend Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung freier Stellen durchgeführt. Der Träger Bunde- sagentur für Arbeit hat zum Jahresende 2013 weitere 292 Dauerstellen zur Verfügung gestellt, die in erster Linie zur Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen genutzt werden sollen und somit einen weiteren Beitrag zur Ver- stetigung des Personalkörpers der Jobcenter leisten wer- den. Weitere 200 Dauerstellen des Bundes sind für 2014 in Aussicht gestellt worden. 2. Welcher Träger (Bund, Kommune) hätte das Personal für die derzeit unbesetzten Stellen zu stellen? Zu 2.: Nach § 44k Abs.1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) übertragen die Träger den Jobcentern Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaf- tung. Die Besetzung einer zur Bewirtschaftung übertragenen Stelle und die hiermit verbundene Zuweisung von Tätig- keiten gem. § 44g SGB II erfolgt mit Zustimmung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers durch den Träger, der die vakante Stelle mit seinem Stellenplan dem Jobcenter zur Bewirtschaftung übertragen hat. Besetzungen von Stellen des Bundesträgers erfolgen durch die Bundesagentur für Arbeit, kommunale Stellen werden durch die jeweilige Berliner Bezirksverwaltung besetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 994 2 3. Was sind die Gründe dafür, dass diese Stellen derzeit unbesetzt sind und wie bewertet der Senat dies? Zu 3.: Die Besetzung von zur Bewirtschaftung über- tragender Stellen gehört zu den operativen Aufgaben der Geschäftsführung des Jobcenters. Sie muss im Rahmen der personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Richtlinien und Möglichkeiten über die Besetzung und deren Zeitpunkt entscheiden. Gründe für eine vorübergehende Nicht-Besetzung von Stellen können geschäftsoperative, Gründe, langandau- ernde Bewerbungs-, Auswahl-, personalvertretungsrecht- liche Beteiligungsverfahren oder aber auch ein Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sein. 4. Von welchem Träger (Bund, Kommune) sind die Bereichsleitungen der Berliner Jobcenter derzeit in wel- cher Anzahl jeweils besetzt und wie hat sich dieses Ver- hältnis in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte An- zahl der Bereichsleitungen nach Jobcenter, Träger Bund/Kommune aufschlüsseln)? Zu 4.: Chronologische Übersichten über die Entwick- lungen der letzten Jahre werden nicht geführt. Der Stand im 3.Quartal 2013 weist insgesamt 67 Bereichsleiterstel- len aus, davon 47 Stellen der BA und 20 des Landes Ber- lin. Die Anzahl in den einzelnen Jobcentern ist der nach- folgenden Tabelle zu entnehmen. Berliner Jobcenter 3.Quartal 2013 Bereichsleiterin/Bereichsleiter insgesamt Bundesagentur für Arbeit Land Berlin Berlin Neukölln 6 6 - Berlin Treptow-Köpenick 4 2 2 Berlin Steglitz-Zehlendorf 4 4 - Berlin Tempelhof-Schöneberg 5 2 3 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf 5 3 2 Berlin Pankow 5 4 1 Berlin Reinickendorf 5 3 2 Berlin Spandau 6 4 2 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 7 5 2 Berlin Mitte 9 5 4 Berlin Marzahn-Hellersdorf 5 4 1 Berlin Lichtenberg 6 5 1 Berlin gesamt 67 47 20 Quelle: RD BB, ZLP, 20.01.2014 5. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der kommunale Träger Personal für die gemeinsamen Einrichtungen (Job- center) in einer bestimmten Größenordnung zu stellen (bitte beifügen/verlinken)? Zu 5.: Die Zuweisung von Tätigkeiten in den gemein- samen Einrichtungen erfolgt auf Grundlage des § 44g SGB II. Der Umfang des Personals bemisst sich grundsätzlich an den zu erledigenden Aufgaben in der gemeinsamen Einrichtung. Der Gesetzgeber hat in § 44c Abs. 4 Satz 2 SGB II lediglich festgelegt, dass bei der Personalbedarfsermittlung im Regelfall die in Nr.1 und 2 festgelegten Verhältnisse zwischen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten zu berücksichtigen sind. Es ist gesetzlich nicht geregelt, welchen Anteil des ermittelten Personalbedarfs der jeweilige Träger zu stellen hat. Grundsätzlich muss von jedem Träger erwartet wer- den, dass er das für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Personal zur Verfügung stellt. Ein Orientierungswert für einen Mindestanteil kom- munal gestellten Personals lässt sich aus der gesetzlichen Festlegung zum kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) an den für die Erledigung der Aufgaben notwendigen Verwaltungsaufwendungen der gemeinsamen Einrichtun- gen herleiten. Dieser beträgt aktuell 15,2 %. Berlin, den 04. Februar 2014 In Vertretung Boris V e l t e r _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2014)