Drucksache 17 / 12 996 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 13. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Direktzahlungen der Miete durch die Jobcenter an Vermieter*innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen leisten die Berliner Jobcenter die Mietzahlungen von Leistungsbezieher*innen gemäß § 22 Abs. 7 SGB II direkt an die Vermieter*innen (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln; sofern dies statistisch nicht erfasst wird, bitte Schätzwerte angeben)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Direktzahlungen der Miete von Leistungsbezieher*innen direkt an die Vermie- ter*innen nach Kenntnis des Senats entwickelt und wie bewertet er diese Entwicklung? 3. Wie häufig kam es in den Jahren seit 2010 zu Be- anstandungen im Zusammenhang mit Direktzahlungen der Miete durch die Berliner Jobcenter direkt an die Ver- mieter*innen (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln; sofern dies statistisch nicht erfasst wird, bitte Schätzwerte ange- ben)? Zu 1 bis 3.: Die erfragten Daten werden nicht erfasst. Der Senat hat demzufolge auch keine Erkenntnisse, die eine seriöse Schätzung zuließen. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat, dass die Berli- ner Jobcenter ihrer Amtspflicht bezüglich der Direktzah- lungen der Miete an Vermieter*innen vollumfänglich nachkommen? Zu 4.: Mit § 22 Absatz 7 SGB II regelt der Bundesge- setzgeber, unter welchen Bedingungen eine Direktüber- weisung verpflichtend zu erfolgen hat oder erfolgen soll. Diese Regelungen wurden mit der Neufassung den Berli- ner Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leis- tungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XI (AV-Wohnen), die am 01.09.2013 in Kraft getreten sind, in Ziffer 10 – Mietschulden - 10.1 – Prävention - aufgegriffen und das Verfahren konkretisiert. Der Senat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass bundesgesetzliche Rege- lungen oder verwaltungsintern bindende Ausführungsvor- schriften von den Jobcentern nicht beachtet werden. Berlin, den 06. Januar 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2014)